Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Depressionen beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wurde bereits eine Depression diagnostiziert, haben Betroffene häufig Schwierigkeiten, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abzuschließen.
  • Der Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung bei Depression ist meist nur mit Risikozuschlägen möglich.
  • Gute Chancen auf eine Aufnahme bestehen, wenn die Depression bereits so lange zurückliegt, dass Sie sie bei den Gesundheitsfragen nicht mehr angeben müssen.

Das erwartet Sie hier

Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Depressionen und ist man trotz Depressionen noch versicherbar.

Inhalt dieser Seite
  1. Depressionen als Ursache für Berufs­unfähigkeit
  2. Wie Sie trotz Depressionen eine BU bekommen
  3. So bewerten BU Versicherer Depressionen
  4. Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Depressionen?

Depressionen als Ursache für Berufs­un­fähig­keit

Psychische Erkrankungen haben Rückenleiden als Ursache Nummer 1 für Berufs­unfähigkeit abgelöst. Das geht aus Erhebungen des Branchen­verbandes GDV hervor. Schwere Depressionen führen nicht selten dazu, dass die Betroffenen im Alltag Hilfe benötigen und auch ihrem Beruf über einen längeren Zeitraum hinweg nicht mehr ausüben können.

Hat man vor Eintritt der Erkrankung eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen, springt diese ein und sorgt für finanzielle Ab­sicherung. Mit einer bereits diagnostizierten Depression gestaltet es sich jedoch oft schwierig, überhaupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen.

Volksleiden Depression: Einige Zahlen

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Informationen des Robert Koch-Instituts zufolge sind 10,1 % aller Erwachsenen von Depressionen betroffenen. Die Krankheit tritt bei Frauen häufiger auf als bei Männern, bei jüngeren Menschen häufiger als bei älteren auf. In der Alters­gruppe der 18- bis 29-jährigen sind 16,4 % der Frauen und 9,5% der Männer betroffen. In der Altersgruppe der über 65-jährigen sind es nur noch 8,7% der Frauen und 5,4% der Männer (Quelle). Frauen beantragen Berufs­unfähigkeit aufgrund von Depressionen somit deutlich häufiger als Männer.

Häufigkeit einer Depression unter Erwachsenen in Deutschland:

  • Frauen: 11,6 %
  • Männer: 8,6 %
  • Gesamt: 10,1 %

Winterdepressionen als Ursache für Berufs­unfähigkeit?

Die Winterdepression ist eine psychische Erkrankung, deren Symptome Jahr für Jahr wieder auftreten. Ausprägung und Dauer der Krankheit sind sehr unterschiedlich. Patienten, die an einer schweren Form von Wintermelancholie leiden, kann es passieren, dass sie wegen Depression berufsunfähig werden oder in Frührente gehen müssen.

Definition Winterdepression

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Bei der Winterdepression treten neben typischen Depressions-Symptomen wie Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit auch atypische Symptome wie der Heißhunger auf Süßes und ein gesteigertes Schlafbedürfnis auf. Eine Winterdepression erkennt man vor allem daran, dass die Symptome nur in den Wintermonaten auftreten. Im Frühling bessern sich die Anzeichen in der Regel und verschwinden dann vollständig.

Ob es sich tatsächlich um eine Winterdepression handelt, lässt sich erst eindeutig bestimmen, wenn sich die Symptome in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren einstellen. Ansonsten ist zu vermuten, dass das Stimmungstief einen anderen Grund hatte.

Behandlung durch Mediziner

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Wird eine Winterdepression diagnostiziert, gibt es verschiedene Behandlungsmethoden. Häufig besteht die Behandlung aus einer Mischung von Gesprächstherapie, Lichttherapie sowie einer medikamentösen Behandlung. Aber auch Sport und Bewegung sind festes Bestandteile der Heilbehandlung. So steigt der Serotoninspiegel und man ist gewappnet gegen winterliche Melancholie.

Das beste Mittel gegen eine Winterdepression ist Licht – vor allem in Form einer Lichttherapie. Die Lichttherapie wird mit Hilfe von Tageslichtlampen durchgeführt. Sie eignet sich zur Vorbeugung von Winterdepressionen, hilft aber auch, wenn man bereits in einer Winterdepression steckt. Betroffenen wird eine tägliche Anwendung empfohlen. Die Lichtintensität von Tageslichtlampen liegt zwischen 2.500 und 10.000 Lux.

Warum Depressionen den BU-Abschluss erschweren können

Die finanzielle Absicherung für den Fall einer Berufs­unfähigkeit ist wichtig. Liegt bei den Antragstellern bereits eine Depression vor, ist vielen Versicherungen das Risiko jedoch zu hoch. Sie gehen davon aus, dass die Depression in absehbarer Zeit zu einer dauerhaften Ar­beits­un­fähig­keit führen wird. Aktuelle Zahlen unterstützen diese Vermutung: Gut 31 % aller Anträge auf Berufs­unfähigkeitsrente sind mittler­weile auf psychische Ursachen wie Depression und Burnout zurückzuführen. Daher kann es je nach Grad der Depressionen dazu kommen, dass der Antrag auf Berufs­unfähigkeitsschutz abgelehnt wird. Dies ist z. B. nahezu immer der Fall, wenn Sie unter chronischen Depressionen leiden. Insgesamt ist die Berufs­unfähigkeit bei einer Depression viel schwieriger durchzusetzen als bei einer körperlichen Erkrankung.

Mehr zum Thema: Wann ist man berufsunfähig?

Wie Sie trotz De­pression eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung bekommen

Trotz Vorerkrankung, also bestehender Depression, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzu­schließen, ist schwierig, aber nicht unmöglich. Jede Versicherung entscheidet individuell, welche Kunden sie versichern möchte und welche Bedingungen dabei gelten. Während einige Versicherungen überhaupt keine Leistungen für Antragsteller mit psychischen Vor­erkrankungen anbieten, gewähren andere Anbieter einen Abschluss mit Risikozuschlag oder Leistungs­ausschlüssen.

Risikozuschläge

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Versicherungsnehmer mit diagnostizierter Depression müssen in der Regel damit rechnen, einen Risikozuschlag zu zahlen. Dieser Zuschlag soll das Risiko der Ver­sicherungs­gesell­schaft ausgleichen. Die Höhe des Risikozuschlags kann sich von Versicherung zu Versicherung stark unter­scheiden. Vergleichen Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis der Anbieter daher genau.

Leistungsausschluss

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Als Alternative zu einem Risikozuschlag legen einige Versicherer auch Leistungs­aus­schlüsse fest. Das bedeutet, dass sie den Antragsteller zwar versichern, bei einer Berufs­unfähigkeit aufgrund von Depression allerdings keine Berufs­unfähig­keits­rente auszahlen. Für den Versicherungsnehmer stellt dies einen großen Nachteil dar, wenn die Berufs­un­fähig­keit tatsächlich wegen psychischer Erkrankungen eintritt. Verträge mit Leistungsausschlüssen sind daher genau abzuwägen. Andere Ursachen einer Berufs­unfähigkeit sind dennoch versichert.

In der Praxis wird bei Depressionen recht selten eine Ausschlussklausel vereinbart. Dies begründen die Versicherer damit, dass gerade psychische Erkrankungen wie Depressionen Auswirkungen auf den Körper und andere Erkrankungen haben kann, die nur schwer einzuschätzen und abzugrenzen sind.

Zurückstellung

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In einigen Fällen kann der Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung vom Versicherer auch zurückgestellt werden. Dies bedeutet, dass die Entscheidung, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird, erst später erfolgt. Befinden Sie sich beispielsweise gerade in einer laufenden Psychotherapie bzw. Behandlung Ihrer Depressionen, kann dadurch die Prognose nicht ausreichend eingeschätzt werden. Der Versicherer wartet mit seiner Entscheidung also, bis die Behandlung vorbei ist und das eventuell verbleibende Restrisiko mit einem Risiko­zuschlag, Ausschluss oder zu normalen Bedingungen versichert werden kann.

Gute Chancen, wenn die Depression bereits länger zurückliegt

Ihre Optionen auf einen Ver­sicherungs­abschluss steigen, wenn seit Ihrer Depression bereits einige Zeit vergangen ist und Sie aktuell keine Beschwerden mehr haben. Besonders hoch sind die Chancen, wenn die psychische Erkrankung bereits so lange zurückliegt, dass Sie sie bei der Antrag­stellung überhaupt nicht mehr angeben müssen.

Jede Versicherung legt selbst fest, für welchen Zeitraum sie über Vor­er­krankungen des Ver­sicherungs­nehmers informiert werden möchte. Einige Versicherungen reichen Angaben für die letzten 5 Jahre aus, andere fragen nach allen Erkrankungen der letzten 10 Jahre. Auch dieses Detail sollten Sie einem Vergleich der Berufs­unfähig­keits­­versicherungen beachten.

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So bewerten Versicherer die Vor­erkran­kung Depressionen

Folgende Bewertungen gehen aus Informationen zur Risikoprüfung der Versicherer zur Berufs­un­fähig­keits­­versicherung hervor:

  • Chronische Depressionen: Dies führt in den meisten Fällen zur Ablehnung des BU-Antrags
  • Leichte Depressionen: Wenn die Behandlung mindestens 1 Jahr zurückliegt und aktuell keine Medikamente eingenommen werden, kann die Versicherbarkeit geprüft werden. Oftmals wird ein Risikozuschlag vereinbart.
  • Depressionen aufgrund eines Schick­sals­schlags: Sog. reaktive Er­krankungen, also etwa eine Depression aufgrund des Todes eines Angehörigen, können weitestgehend zu normalen Bedingungen versichert werden. Voraussetzung ist oft, dass die Behandlung nur wenige Monate dauerte, wenige Sitzungen beanspruchte und keine Medikamente nötig waren.
  • Andere Formen der Depression: Hier setzt der Versicherer eine Zeitspanne (z. B. 3, 5 oder 10 Jahre), die frei von Behandlungen oder Medikation war, bevor derjenige versichert werden kann. Es kommt stark auf die Art und Behandlung der früheren Depressionen an.

Mehr zur BU und Psychotherapie


Depressionen nicht verschweigen

Da der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Depression schwierig werden kann, besteht die Versuchung, eine psychische Vorerkrankung wie eine Depression beim Abschluss der Berufs­unfähigkeits­versicherung zu ver­schweigen. Das sollten Sie jedoch auf keinen Fall tun. Bemerkt die Versicherung den Schwindel, kann sie die Leistungs­übernahme im Falle einer Berufs­unfähigkeit komplett verweigern. Sie würden damit Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen.

Schildern Sie stattdessen genau die Schwere Ihrer Erkrankung, die bisher ergriffenen Therapien­maßnahmen und die Heilungsaussichten. Das erleichtert der Versicherung die Risikoabschätzung und steigert Ihre Chancen auf eine Annahme.


Icon beschriebenes Papier

Was tun bei Antragsablehnung?

Hat der Versicherer Ihren Leistungsantrag aufgrund der Depressionserkrankung abgelehnt, ist die Chance auf Absicherung der eigenen Arbeitskraft damit nicht verstrichen. Denn Sie haben stets die Möglichkeit zwei andere Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Stellen Sie Ihren Antrag einfach erneut bei einem anderen Versicherer. Da jede Versicherungsgesellschaft Risikofaktoren unterschiedlich bewertet, besteht durchaus die Gelegenheit bei einem anderen Versicherer unterzukommen.
  2. Suchen Sie nach Alternativen für die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Auch wenn die BU als einzige Versicherung die Option einer lebenslangen Rente bietet, so gibt es eine Reihe von Alternativen, die den Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung im Kern ähneln. Mögliche andere Absicherungen sind zum Beispiel die Grundfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung.

Zahlt meine Berufs­un­fähig­keits­­versicherung, wenn ich wegen Depressionen berufsunfähig werde?

Eine Berufs­unfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu weniger als 50 % nachkommen können, und zwar über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten hinweg. Bei psychischen Erkrankungen lässt es sich jedoch oft nicht so einfach nachweisen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Leistungsantrag mit allen Unter­lagen einreichen

Wenn Sie den Leistungsantrag auf Berufs­unfähig­keits­rente stellen, sollten Sie alle nötigen Unterlagen bereit halten. In jedem Fall müssen die Bescheinigungen der behandelnden Ärzte sowie Gutachten der Therapeuten und die Prognose vorgelegt werden. Mittels Gutachten wird der Grad der Berufs­unfähigkeit durch die Depression bestimmt. Darüber hinaus sollten die Betroffenen nach­weisen können, dass sie alle Möglichkeiten genutzt haben, um ihre Arbeits­fähigkeit wieder­herzustellen oder zu verbessern.

Lehnt die Versicherung den Antrag auf Berufs­unfähigkeitsrente ab, sollten Sie nicht direkt aufgeben. Es lohnt sich, Widerspruch einzulegen und auf eine erneute Prüfung des Falls zu bestehen. Ein neuer Gutachter kann durchaus zu einer anderen Einschätzung kommen als sein Vorgänger.

Die abstrakte Verweisung

Liegt eine Depression vor, bestehen viele Versicherungen darauf, die sogenannte abstrakte Verweisung in den Ver­sicherungs­vertrag aufzunehmen. Die abstrakte Verweisung sieht vor, dass der Versicherungs­nehmer bei Berufs­un­fähig­keit erst jeden anderen in Frage kommenden Beruf ausübt, bevor die Versicherung die Leistung übernimmt. Bei gesunden Versicherungs­nehmern ist eine abstrakte Verweisung nicht zu empfehlen. Bei Versicherten mit berufs­bedingter Depression kann ein Jobwechsel jedoch eine Alternative zur Berufs­unfähigkeit darstellen. Dennoch sollte im Einzelfall genau geprüft werden, ob Sie sich auf eine abstrakte Verweisung im Vertrag einlassen. Achten Sie am besten bereits vor Vertrags­abschluss darauf, dass eine solche Klausel bzw. Regelung besser nicht Bestandteil des Vertrages ist.

Berufs­unfähig­keits­­versicherung trotz Depressionen: Holen Sie sich Hilfe vom Experten

Eine Depression geht mit Antriebs- und Motivations­losigkeit, Ermattung, Energiemangel und oft auch Reizbarkeit und Ängsten einher. Schnell kann es da passieren, dass Betroffene nicht mehr arbeiten gehen können, längere Zeit krankgeschrieben und damit kein Einkommen mehr erwirtschaften. Eine private Berufs­unfähig­keits­­versicherung leistet dabei schneller und mehr als etwa die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente.


Depressionen und Berufs­unfähigkeitsschutz: Oft eine Einzelfallentscheidung

Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen ist die Entscheidung, ob eine Berufs­unfähig­keits­­versicherung möglich ist oder nicht, eine Einzel­fall­entscheidung. Es kommt stets auf die Art und Schwere sowie die Ausprägung der Erkrankung an. Daher holen sich Versicherer diverse Infor­mationen ein, wie etwa Ihre Kranken­geschichte sowie Abschluss­berichte Ihres Psycho­therapeuten. Jede Versicherung entscheidet anders. Daher lohnt es sich, wenn Sie mehrere Berufs­unfähigkeits­versicherer und ihre Angebote miteinander vergleichen.


Nutzen Sie die anonyme Risikovoranfrage

Unsere unabhängigen Experten sind auf Berufs­unfähigkeits­versicherungen spezia­lisiert, kennen den Markt und wissen, worauf Sie beim Versicherungsabschluss mit Depressionen achten müssen. Unsere BU-Experten können Sie auch mit einer anonymen Risikovoranfrage unterstützen (mehr dazu hier). Dabei werden Anträge ohne Ihren Namen an verschiedene Gesellschaften versendet. So kann vorher abgeschätzt werden, ob Sie eine Chance auf eine Berufs­unfähig­keits­­versicherung haben. Auch können sie Ihnen aufzeigen, in welchen Fällen Sie eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung trotz Depression abschließen können.

Kontaktieren Sie uns einfach direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifrechner, um direkt passende Tarife zu vergleichen und ein kostenfreies und individuelles Angebot anzufordern.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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