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Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Krebs beachten müssen

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Es besteht ein sehr hohes Risiko, wegen Krebs­erkrankungen berufsunfähig zu werden.
  • Eine gute Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung (BU) leistet sowohl bei Krebs­erkrankungen als auch bei Folge­erkrankungen.
  • Wer nach einer ausgestandenen Krebserkrankung eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung abschließen möchte, muss meist mit einer Ablehnung rechnen.
  • Eine Dread-Disease-Versicherung stellt eventuell eine Alternative dar.

Das erwartet Sie hier

Wann die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Krebs zahlt und ob man trotz Krebs noch versicherbar ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Krebs als Ursache für Be­rufs­un­fähig­keit
  2. Wann zahlt meine BU bei Krebs?
  3. Besondere Leistungen der BU bei Krebs
  4. Bekomme ich trotz Krebs noch eine BU?
  5. Gesundheitsfragen zu Krebs
  6. Gibt es Alternativen zur BU bei Krebs?

Krebs als Ursache für Be­rufs­un­fähig­keit

Laut einer Untersuchung aus dem Jahr 2017 stellt Krebs die dritthäufigste Ursache für Be­rufs­un­fähig­keit dar. Mehr als 15 Prozent aller Ver­sicherungs­nehmer können aufgrund einer Krebserkrankung ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Lediglich psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skelett- und Be­wegungs­apparates sind noch häufiger für eine Be­rufs­un­fähig­keit verantwortlich.


Be­rufs­un­fähig­keit häufig durch Therapie und Folge­erkrankungen

Eine Krebserkrankung zieht zwar nicht unbedingt den dauerhaften Ausstieg aus dem Berufsleben nach sich, viele Patienten durchlaufen jedoch eine intensive Therapie. Während dieser Zeit müssen sie beruflich kürzer treten, in einigen Fällen können sie ihrer Tätigkeit zeitweise gar nicht mehr nachgehen. Nach einer erfolgreichen Therapie führen eventuell Spätfolgen des Tumors und der Behandlung dazu, dass eine sofortige Rückkehr in den Beruf nicht möglich ist. Auch psychische Erkrankungen, etwa durch die Angst vor wieder­kehrenden Tumoren, können die Arbeits­fähigkeit beeinträchtigen.


Mögliche Folge­erkrankungen der Krebstherapie

  • Herzschwäche bis hin zum Herzinfarkt
  • Unfruchtbarkeit
  • Eingeschränkte Lungenfunktion
  • Nervenschäden
  • Geschwächtes Immunsystem
  • Kognitive Einschränkungen durch Bestrahlung des Gehirns
  • Zweittumore als Spätfolgen der Behandlung
  • Depressionen

Krebsrisiko steigt – private Berufs­unfähigkeits­versicherung hilft finanziell

Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass im Jahr 2016 etwa 492.000 Menschen neu an Krebs erkrankt sind. Medizinischen Experten zufolge soll die Zahl der Neu­erkrankungen in den kommenden Jahren noch zunehmen. Ohne ausreichende Absicherung geht eine Be­rufs­un­fähig­keit aufgrund von Krebs mit großen finanziellen Einbußen daher. Eine private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung oder auch eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung springen ein, wenn Sie nicht mehr arbeiten können – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben.

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Wann zahlt die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung bei Krebs?

In vielen Fällen kann Krebs heute geheilt werden. Ob der alte Beruf nach einer ausgestandenen Krebserkrankung noch ausgeübt werden kann, ist jedoch oft fraglich. Zumindest in der ersten Zeit nach der Behandlung müssen viele Betroffene kürzer treten. Private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ungen leisten in der Regel bei Krebs­erkrankungen, wenn sie ihren Definitionen des Krankheits­bildes entsprechen.


So definieren Versicherer Krebs­erkrankungen

Wie Berufs­unfähigkeits­versicherer die Erkrankung an Krebs genau definieren, ist meist in den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen zur Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung fest­gehalten. Eine mögliche Definition – und somit Bedingung für die BU-Leistungen – liest sich beispielsweise so:

„Wir leisten, wenn der Versicherte an Krebs erkrankt und ein Facharzt einen der folgenden Punkte bestätigt:

  • Der Versicherte hat eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie begonnen oder sie steht unmittelbar bevor.
  • Eine Operation von Krebs führt dazu, dass:
    • der Versicherte lebenslang Medikamente einnehmen muss oder
    • ein Grad der Behinderung des Versicherten festgestellt wird oder
    • eine dauerhafte Einschränkung der Berufsfähigkeit des Versicherten vorliegt.
  • Der Versicherte befindet sich wegen der Schwere der Krebserkrankung in einer palliativen Therapie.“

Wie erhalte ich Leistungen aus meiner Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Können Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent nachkommen, zahlt die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung eine Be­rufs­un­fähig­keits­rente aus. Außerdem muss die Be­rufs­un­fähig­keit für mindestens 6 Monate bestehen oder seit 6 Monaten vorliegen. Eine gute Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung deckt dabei nicht nur die Krebserkrankung selbst ab. Ein Rentenanspruch besteht auch bei Folgeschäden, wenn diese dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Als Nachweise sind zusammen mit dem Leistungsantrag ausführliche Atteste des behandelnden Arztes einzureichen.

Mehr zum Thema: Wann ist man berufsunfähig?

Abstrakte Verweisung ausschließen

Möchten Sie gut abgesichert sein, achten Sie darauf, beim Versicherungs­abschluss die sogenannte abstrakte Verweisung auszuschließen. Enthält der Ver­sicherungs­vertrag eine Klausel zur abstrakten Verweisung, kann der Versicherer Sie auch bei bestehender Krebserkrankung dazu auffordern, einem alternativen Beruf nachzugehen. Bei Ausschluss der abstrakten Verweisung zahlt die Versicherung dagegen, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf nicht mehr zu 50 Prozent ausüben können.

Besondere Leistungen bei der Diagnose Krebs

Wenn der Versicherungsnehmer an Krebs erkrankt, leistet der Berufs­unfähigkeits­versicherer in Form einer sofortigen, einmaligen Leistung und der gängigen Leistungen der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung. Die Bedingungen und Beantragung dieser Leistungen sind bei der Krebserkrankung im Versicherungsvertrag festgehalten.

Beantragung und vereinfachter Nachweis

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Bei einer Krebserkrankung reicht ein vereinfachter Nachweis der BU-Diagnose aus. Dieser besteht in der Regel lediglich aus einem onkologischen Bericht eines Facharztes. Der Bericht muss u. a. den genauen Zeitpunkt der Diagnose, die Art und Ausbreitung der Krebserkrankung sowie den Behandlungsplan enthalten. Welche Nachweise genau gefordert werden, bestimmt der Versicherer. Der Leistungs­antrag bei Krebserkrankung muss innerhalb von 6 Monaten nach Diagnose beim Versicherer eingehen. Nach eingehender Prüfung entscheidet dieser dann, ob Zahlungen an den Erkrankten erfolgen.

Voraussetzung für den vereinfachten Nachweis ist jedoch, dass die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung nicht im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge geschlossen wurde, und, dass der BU-Vertrag bereits seit mind. 6 Monaten besteht.

Anschließende Leistung wegen Be­rufs­un­fähig­keit

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Die Sofortleistung bei Krebs erbringt der Versicherer für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel für 15 Monate. In diesen 15 Monaten ist der gleichzeitige Bezug von BU-Leistungen nicht möglich. Leistungen wegen Be­rufs­un­fähig­keit müssen dann noch einmal separat beantragt werden, am besten schon während der 15 Monate. Der Versicherer prüft dann noch einmal, ob Berufs­unfähigkeit im Sinne der Ver­trags­bedingungen vorliegt und zahlt die Be­rufs­un­fähig­keits­rente nach Ablauf der 15 Monate aus.

Wiedereingliederung ins Berufsleben

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Wer nach ausgeheilter Krebserkrankung in den alten oder in einen neuen Beruf zurückkehren möchte, wird vom Berufs­unfähigkeits­versicherer in der Regel unterstützt. Der Versicherer zahlt dann eine einmalige Starthilfe, die sog. Wie­der­ein­gliederungs­hilfe, in Höhe von 3, 6 oder 12 Monatsraten. Oftmals ist dies an die Bedingung gebunden, dass die Leistungs­dauer für die Berufs­unfähigkeitsrente noch einige Monate lang besteht, z. B. 12 Monate.

Ist der Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung trotz Krebs noch möglich?

Wer eine Krebserkrankung ohne finanzielle Hilfe bei Be­rufs­un­fähig­keit durchgestanden hat, wünscht sich danach meist eine gute Absicherung. Nach ausgeheilter Krebserkrankung ist es jedoch schwierig, eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung abzuschließen. Bei vielen Krebs­erkrankungen besteht die Gefahr, dass die Tumore einige Zeit nach der Behandlung zurückkehren. Krebs sehen die meisten Versicherungen daher als zu großen Risikofaktor an und lehnen BU-Anträge häufig ab. Auch ein bereits Jahre zurückliegendes, erfolgreich behandeltes Krebsleiden kann zur Ablehnung führen.

Berufs­unfähigkeitsrisiko wird individuell und sehr genau geprüft

Die Versicherer führen vor Vertragsabschluss eine gründliche Risikoprüfung durch. Dabei müssen Sie alle Krankheiten aus den vergangenen 5, bei stationären Aufenthalten aus den letzten 10 Jahren angeben. Die Gesundheitsfragen sollten in jedem Fall wahrheitsgemäß beantwortet werden. Stellt die Versicherung im Leistungsfall Falsch­angaben fest, kann sie die Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente verweigern.

Ganz unmöglich ist der Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung nach überstandener Krebserkrankung jedoch nicht. Die Versicherungen schätzen das Risiko individuell ein. Gerade Krebs hat sehr viele unterschiedliche Er­scheinungs­formen. Abhängig von der Schwere und dem Grad der Erkrankung kann ein Anbieter daher doch zu dem Schluss kommen, dass eine Versicherung möglich ist, z. B. durch einen Risikozuschlag oder den Ausschluss der Leistung bei Krebs.

BU abgelehnt: Das können Sie tun

Das fragen die Versicherer beim Antrag

„Wurde eine Krebserkrankung festgestellt (bösartiger Tumor, Leukämie, Lymphome)?“

Achtung: Hierbei handelt es sich um eine zeitlich unbefristete Frage. Anders als bei der Abfrage anderer Erkrankungen und Beschwerden kann man hier nicht auf die verschiedenen Betrachtungszeiträume der Versicherer von 5 oder 10 Jahren hoffen. Eine vergangene Krebserkrankung ist also in jedem Fall anzugeben und mit weiteren Dokumenten zu belegen.

Mehr zu den Gesundheitsfragen in der BU


Führen Sie eine anonyme Risiko­voranfrage durch

Anträge auf Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung werden ins zentrale Verzeichnis der Versicherer, dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) – aufgenommen. Sind dort bereits einige Ablehnungen zu finden, wird es deutlich schwieriger, einen Vertrag abzuschließen. Wurden Sie in der Vergangenheit wegen Krebs behandelt, sollten Sie vor dem Antrag auf Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung eine anonymisierte Risiko­voranfrage stellen. Dabei erhalten die Versicherungen lediglich die Gesundheitsdaten, nicht aber die persönlichen Daten des Antrag­stellers. So kann ermittelt werden, ob und unter welchen Konditionen eine Versicherung bei verschiedenen Anbietern möglich ist.

Wenden Sie sich hierzu gern an uns. Unsere erfahrenen BU-Experten wissen, worauf es beim Antrag auf Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung mit Krebserkrankung ankommt. Auch können wir für Sie eine anonyme Risikovoranfrage durchführen (mehr dazu hier). Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifvergleich.

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Gibt es Alternativen zur Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung?

Krebs­versicherung

Immer mehr Versicherer bieten heute eine sogenannte Krebs­versicherung an. Diese Policen zahlen eine zuvor vereinbarte Summe aus, wenn der Versicherungsnehmer an Krebs erkrankt. Die Versicherungs­bedingungen legen dabei fest, welche Arten und Stadien von Krebs einen Leistungsfall darstellen. Als Alternative zur Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung eignet sich eine Krebs­versicherung jedoch nur bedingt. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung bietet einen weit größeren Leistungsumfang: Versichert ist neben Krebs auch die Be­rufs­un­fähig­keit aufgrund jeder weiteren Erkrankung, ebenso sind Folge­erkrankungen mit eingeschlossen.


Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung zahlt einmalig eine zuvor vereinbarte Summe aus, wenn der Versicherungsnehmer an einer schweren Krankheit erkrankt. Jeder Versicherungsanbieter erstellt dabei einen individuellen Katalog von schweren Erkrankungen, die sich versichern lassen. Krebs­erkrankungen ab einem gewissen Schweregrad gehören in der Regel dazu. Das Geld erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten können und wie lange die Erkrankung dauert.

Anders als die Berufs­unfähigkeits­versicherung ersetzt die Dread-Disease-Versicherung nicht den Einkommensausfall im Krankheits­fall. Außerdem sind eben nicht alle Krankheiten versichert. Noch dazu ist eine Dread-Disease-Versicherung vergleichsweise teuer. Mit der Höhe der Versicherungssumme steigen auch die monatlichen Beiträge. Eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung ist daher die bessere Wahl.


Wann die Dread-Disease-Versicherung die bessere Wahl ist

Wer allerdings weder eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung noch eine Er­werbs­un­fähig­keits­ver­siche­rung abschließen kann, erhält mit einer Dread-Disease-Versicherung wenigsten einen finanziellen Ausgleich bei schweren Erkrankungen. Mit der einmalig ausgezahlten Summe lassen sich zum Beispiel laufende Finanzierungen decken. Selbständige können das Geld auch verwenden, um den Betrieb am Laufen zu halten.

Was letztendlich die beste Wahl ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Am besten lassen Sie sich umfassend beraten. Unsere Experten zur Arbeitskraft- und Existenzabsicherung können Ihnen helfen, die optimale Absicherung für sich zu finden.

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Die häufigsten Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung und Krebs

Ist man bei Krebs berufsunfähig?

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Man wird nicht zwingend nach einer Krebserkrankung berufsunfähig. Je nach Art und Schwere der Krebserkrankung kehren Krebspatienten nach einiger Zeit zurück in den Beruf. Können Sie aufgrund der Krebserkrankung zu mind. 50 Prozent für mind. 6 Monate lang Ihrer Arbeit nicht nachgehen, gelten Sie als berufsunfähig im Sinne der Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Kann man sich gegen Krebs versichern?

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Um sich finanziell gegen die Folgen einer Krebserkrankung zu versichern, stehen beispielsweise die Krebs­versicherung, die Dread-Disease-Versicherung, die Erwerbsunfähigkeits­versicherung und die private Berufs­unfähigkeits­versicherung zur Auswahl. Welche Versicherung am besten ist, muss individuell bestimmt werden.

Wie sinnvoll ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Krebs?

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Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist im Gegensatz zu alternativen Absicherung in den meisten Fällen die sinnvollere Variante. Dies liegt daran, dass eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung (je nach individuellen Konditionen) eine Vielzahl von Ursachen versichert – das heißt nicht nur Krebs. Sondern auch Störungen des Bewegungsapparates und psychische Erkrankungen. Unabhängig von der Ursache leistet die private Berufs­unfähigkeits­versicherung schneller und mehr, als beispielsweise die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente.

Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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