Was leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung im Pflegefall?

Das Wichtigste in Kürze

  • Tritt während der Laufzeit der Berufs­unfähigkeits­versicherung eine Pflegebedürftigkeit ein, erhält man in der Regel eine Berufs­unfähigkeitsrente.
  • Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist aber keine ausreichende Absicherung für den Fall von Pflegebedürftigkeit.
  • Mittlerweile gibt es mehrere Versicherungsprodukte, die Pflege- und Berufs­unfähigkeits­versicherung kombinieren. Meistens sind separate Verträge jedoch besser.

Das erwartet Sie hier

Wieso die Berufs­unfähigkeits­versicherung sich auch im Pflegefall als nützlich erweist und wie Sie sie optimal um eine Absicherung für Pflegebedürftigkeit ergänzen.

Inhalt dieser Seite
  1. Leistungen der BU im Pflegefall
  2. Absicherung für Pflegebedürftigkeit
  3. BU inkl. Pflege­­versicherung?
  4. Fazit

Das leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung im Pflegefall

Leistungen bei Berufs­unfähigkeit

Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt die vertraglich vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente in der Regel, wenn der Versicherungsnehmer eine mindestens 50-prozentige Berufs­unfähigkeit nachweist. Dabei ist es – abgesehen von einigen Einschränkungen wie beispielsweise Vorsatz – völlig unerheblich, welche Ursachen die Berufs­unfähigkeit hat.

Im Fall einer nachgewiesenen Berufs­unfähigkeit werden in der Regel folgende Leistungen erbracht:

  • Zahlung einer monatlichen Berufs­unfähigkeitsrente
  • Befreiung von der Beitragspflicht
  • Zahlung der Berufs­unfähigkeitsrente auch im Pflegefall

Wann ist man berufsunfähig?

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Wie sind die Leistungen im Pflegefall gestaffelt?

Oft kann die Berufs­unfähigkeits­versicherung auch dann im Pflegefall in Anspruch genommen werden, wenn die Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit weniger als 50 Prozent beträgt. In diesem Fall ist die Höhe der ausgezahlten Berufs­unfähigkeitsrente vom Pflegegrad oder der Anzahl von Einschränkungen bei „activities of daily living“ (ADL) abhängig.

Das bedeuten die Pflegegrade

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Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Pflegegrade orientieren sich an der Stärke der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und/oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Zur Ermittlung des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche begutachtet.

  • Modul 1 „Mobilität“: Kann die betroffene Person beispielsweise alleine aufstehen und vom Bett ins Bad gehen?
  • Modul 2 „Geistige und kommunikative Fähigkeiten“: Ist die betroffene Person in der Lage sich zeitlich und räumlich zu orientieren?
  • Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“: Gibt es beispielsweise Abwehrreaktionen gegenüber pflegerischen Maßnahmen.
  • Modul 4 „Selbstversorgung“: Kann die Betroffene alleine essen und trinken?
  • Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“: Können Hilfsmittel wie ein Rollator allein bedient werden?
  • Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“: Ist eine selbständige Gestaltung des Tagesablaufes möglich?

Was steht Ihnen gemäß Ihres Pflegegrads zu?

Was sind ADL?

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Zu den activities of daily living zählen die folgenden Tätigkeiten:

  • Mobilität (auch unter Zuhilfenahme von Gehilfen oder Rollstühlen)
  • An- und Ausziehen
  • Einnehmen von Essen und Getränken
  • Körperpflege
  • Baden und Duschen
  • Verrichten der Notdurft

Wird für mehr als sechs Monate täglich Hilfe bei einer dieser Aktivitäten benötigt, gilt das als ein ADL. Die Höhe der Rente richtet sich danach, wie viele ADL vorliegen.

Pflegebedarf: So können Sie vorsorgen

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung genügt nicht

Berufsunfähig zu werden ist schon schlimm, doch leider kann ein Unfall oder eine schwere Krankheit darüber hinausgehend eine Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen. In der Regel leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung im Pflegefall und zahlt je nach Pflegegrad die vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente. Allerdings muss beachtet werden, dass die Berufs­unfähigkeits­versicherung maximal in Höhe der vereinbarten Berufs­unfähigkeitsrente zahlt, also nicht für die zusätzlichen Kosten der Pflege aufkommt.


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Wie wahrscheinlich ist eine Pflegebedürftigkeit?

In den letzten Jahren ist die Pflegequote gestiegen. Das statistische Bundesamt prognostiziert, dass 2030 über dreieinhalb Millionen Bürger betroffen sein werden (Quelle).

Das leistet eine private Pflege­versicherung

Die meisten Menschen zahlen in die gesetzliche Pflege­versicherung ein. Diese leistet zwar im Pflegefall, aber trägt nur einen Teil der Kosten. Die Differenz müssen die Pflegenden selbst oder deren Angehörige tragen, sofern sie finanziell dazu in der Lage sind. Eine private Pflege­versicherung kann erheblich dazu beitragen, diese Lücke zu schließen und die finanzielle Belastung durch Pflegebedürftigkeit zu reduzieren. Beispielrechnungen und eine Erklärung verschiedener Modelle der Pflege­versicherung finden Sie hier:

Die private Pflege­versicherung im Überblick

Was ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Pflegeoption?

So funktioniert eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Pflegeoption

Einige Versicherungen bieten sogenannte Mischpolicen an, die sowohl das Berufs­unfähigkeits- als auch das Pflegerisiko absichern. Die Integration von Pflege­versicherungsbausteinen in Berufs­unfähigkeits­versicherungen kann zum Beispiel so gestaltet sein:

  • Übergang einer Berufs­unfähigkeitsrente in eine lebenslange Pflegerente bei Eintreten eines Pflegefalls während der Laufzeit
  • Zusätzliche lebenslange Pflegerente, die zeitweise überlappend mit der Berufs­unfähigkeitsrente gezahlt wird, wenn der Pflegefall während der Laufzeit der Berufs­unfähigkeits­versicherung eintritt
  • Auszahlung einer lebenslangen Pflegerente, auch wenn der Pflegefall nicht während der Laufzeit der Berufs­unfähigkeits­versicherung eintritt (also quasi eine eigenständige Pflegerente als Ergänzung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung)
  • Die Berufs­unfähigkeits­versicherung als kleine Anwartschaft auf eine Pflegerente: Versicherte erhalten nach Ablauf der Berufs­unfähigkeits­versicherung die Option, ohne erneute Gesundheitsfragen eine Pflege­versicherung abzuschließen

Auch eine Kombination aus der ersten und der letzten Option ist möglich.


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Integrierte oder eigenständige Pflege­versicherung?

Bevor Sie eine solche Kombination aus Pflege­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, prüfen Sie, ob nicht zwei einzelne Verträge die bessere Lösung für Sie sind. Diese können nämlich die folgenden Vorteile haben:

  • Kostenersparnis (das kombinierte Produkt ist oft teurer)
  • Mehr Flexibilität beim Zusammenstellen und Verändern der Versicherung

Falls Sie unsicher bei der Wahl Ihrer Berufs­unfähigkeits- oder Pflege­versicherung sind, beraten unsere Experten Sie gerne.

Fazit

Auch bei Pflegebedürftigkeit erweist sich die Berufs­unfähigkeits­versicherung als eine wertvolle Absicherung, weil eine Berufs­unfähigkeit von 50 Prozent nicht unbedingt erreicht sein muss, damit sie leistet. Um im Pflegefall optimal abgesichert zu sein, benötigen Sie jedoch auch eine Pflege­versicherung.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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