Zählt Hautkrebs als Berufskrankheit?

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2015 werden bestimmte Formen des weißen Hautkrebs als Berufskrankheiten anerkannt, da Arbeit in der Sonne das Risiko für eine solche Erkrankung erhöht.
  • Betroffene von weißem Hautkrebs als Berufskrankheit haben ein Anrecht auf Leistungen der Unfall­versicherung, die über die sonst übernommenen Leistungen hinausgehen.
  • Bei vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit wird auch eine Rente gezahlt.
  • Für die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) ist es nicht relevant, ob man aufgrund einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten kann. Für sie ist der Grad der Berufs­unfähigkeit das entscheidende Leistungskriterium.

Das erwartet Sie hier

Was sich durch die Anerkennung von weißem Hautkrebs als Berufskrankheit für Betroffene ändert und wie sich das auf die Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung auswirkt.

Inhalt dieser Seite
  1. Hautkrebs als Berufskrankheit
  2. Leistungen für Betroffene
  3. Risikogruppen und Schutz­­maßnahmen
  4. Fazit

Hautkrebs wird als Berufskrankheit anerkannt

Diese Krebsarten werden als Berufskrankheit anerkannt

Seit 2015 werden mehrere Formen des weißen Hautkrebs als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt. Das trifft auf diese Krankheits­bilder zu:

  • Plattenepithelkarzinom (auch: Stachelzellkrebs, Spinaliom)
  • Bowenkarzinom
  • Morbus Bowen
  • Aktinische Keratosen (Vorstufe des Plattenepithelkarzinoms)

Dadurch erhalten Berufsgruppen, die zum überwiegenden Teil an der frischen Luft arbeiten, einen Anspruch, dass ihre Hautkrebserkrankung von der gesetzlichen Unfall­versicherung geprüft wird. Das betrifft Berufe von der Baubranche bis hin zu Seefahrtberufen. Zuvor wurden Hautkrebs und zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen nur dann als Berufskrankheit anerkannt, wenn sie durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe ausgelöst wurden.


Icon Sonne

Was ist Stachelzellkrebs und wer ist besonders gefährdet?

Der Stachelzellkrebs ist die zweithäufigste Form von Hautkrebs. Menschen die sich über viele Jahre hinweg intensiver UV-Strahlung aussetzen, können an einem Stachelzellkrebs erkranken. Besonders betroffen sind Personen, die im Freien arbeiten oder regelmäßig Sonnenbäder nehmen. Aber auch Menschen mit heller Haut, blonden oder roten Haaren und blauen, grünen oder grauen Augen tragen ein erhöhtes Risiko.


Ist schwarzer Hautkrebs auch eine Berufskrankheit?

Schwarzer Hautkrebs entsteht, wenn Leberflecke durch UV-Strahlung gereizt werden. Bisher liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, auf deren Grundlage er als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Eine andere Art des weißen Hautkrebs, das Basalzellkarzinom, ist ebenfalls noch nicht als Berufskrankheit anerkannt, aber eine Anerkennung wird gefordert (Stand 2022). Ebenfalls noch nicht belegt ist, ob auch UV-Strahlung aus künstlichen Strahlenquellen wie zum Beispile beim Schweißen das Hautkrebsrisiko erhöht.


Icon Balkendiagramm

Hautkrebs ist eine der häufigsten Berufskrankheiten

Hautkrebs ist insgesamt die häufigste Krebserkrankung in Deutschland und weißer Hautkrebs die zweithäufigste anerkannte Berufskrankheit (Lärmschwerhörigkeit tritt minimal häufiger auf). Etwa 290 von 100.000 Personen erkranken jedes Jahr an weißem Hautkrebs. Glücklicherweise ist dieser gut heilbar. Schwarzer Hautkrebs (auch: malignes Melanom) ist seltener und gefährlicher als weißer Hautkrebs, aber auch hier ist die Behandlung in den meisten Fällen erfolgreich, solange der Hauttumor bereits im Frühstadium entdeckt und behandelt wird. Im Jahr 2020 wurde bei mehr als 6.600 Menschen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt.


Ist man mit Hautkrebs arbeitsunfähig?

Weißer Hautkrebs ist selten lebensbedrohlich und meist gut heilbar, erfordert aber Therapien sowie Vor- und Nachsorgebehandlungen. Meist werden die Tumore operativ entfernt. Wie lange man wegen Hautkrebs arbeitsunfähig ist, hängt von den nötigen Behandlungen, dem allgemeinen Gesundheitszustand und dem Ausmaß der Krebserkrankung ab. Wer mehrere Plattenepithelkarzinome auf der Haut oder ein geschwächtes Immunsystem hat, muss sich besonders sorgfältig vor der Sonne schützen. Unter Umständen ist es also nötig, die hautgefährdende Tätigkeit aufzugeben.

Was bedeutet das für die Betroffenen?

Diese Ansprüche haben Hautkrebserkrankte

Wird Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt, ändert dies einiges für die Betroffenen. Statt der Kranken­versicherung ist nun die gesetzliche Unfall­versicherung für sie zuständig. Diese übernimmt die Kosten der Heilbehandlung sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe und Teilhabe beim Arbeitsleben. Die Voraussetzung ist, dass der Hautkrebs durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde.

Positiv für den Patienten ist die Tatsache, dass die Leistungen, die die Unfall­versicherung erbringt, häufig über das hinausgehen, was private oder gesetzliche Krankenkassen zahlen. Darüber hinaus zahlt die DGUV unter Umständen auch Renten und Entschädigungen. Diese Ansprüche gelten auch noch für Rentner und können so eventuell auch rückwirkend beantragt werden.


Wann gibt es bei der Berufskrankheit weißer Hautkrebs eine Rente?

Die gesetzliche Unfall­versicherung zahlt bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit eine Rente, wenn die betroffene Person in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Die Vollrente beträgt zwei Drittel des zuvor erzielten Jahresarbeitsverdienstes und wird bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit ausgezahlt. Eine Teilrente gibt es, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Ihre Höhe richtet sich nach dem Grad der Minderung.

Bei Krebs gibt es generell eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn man lange genug in die Renten­versicherung eingezahlt hat und durch die Erkrankung ganz oder teilweise erwerbsunfähig wird. Erhält man aufgrund der Krebserkrankung einen Schwerbehindertenstatus, ist bei der Altersrente ein früherer Renteneintritt ohne Abschläge möglich, wenn man lange genug in diese eingezahlt hat.

Berufskrankheiten in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Für die die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) spielt es eine untergeordnete Rolle, wodurch die Krankheit verursacht wurde, also ist es hier nicht entscheidend, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt. Für den Versicherer steht an erster Stelle die Frage nach der Berufs­unfähigkeit. Das heißt: Ist der Versicherte trotz Erkrankung noch zu mehr als 50 Prozent berufsfähig und kann damit weiterhin seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nachgehen? Stellt ein Arzt jedoch eine Berufs­unfähigkeit fest, erhalten Hautkrebspatienten die vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente.

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung hat den Vorteil, dass sie bereits bei Berufs­unfähigkeit, nicht erst bei Erwerbsunfähigkeit zahlt. Insgesamt sollten Sie sich zusätzlich zu der gesetzlichen Absicherung auch privat für den Fall einer Erkrankung, die Ihnen die Ausübung Ihres Berufs unmöglich macht, absichern. Denn oft genügen die gesetzlichen Leistungen nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Icon Bauarbeiter

Was ist eigentlich eine Berufskrankheit?

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden. Dabei muss medizinisch nachgewiesen sein, dass diese durch bestimmte Einwirkungen herbeigeführt wurden und bestimmte Personengruppen diesen Einwirkungen in höherem Maße ausgesetzt sind als die restliche Bevölkerung. Laut Gesetz handelt es sich um eine Berufskrankheit, wenn die fragliche Erkrankung in der so genannten Berufskrankheitenliste aufgeführt ist. Der Katalog der Brufskrankheiten ist eine Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV).


Kriterien für die Anerkennung

Für die Feststellung, ob Hautkrebs womöglich eine Berufskrankheit ist, ist wichtig, ob die Betroffenen über eine lange Zeit hinweg in der Sonne gearbeitet haben. Bei aktinischen Keratosen ist für die Anerkennung wichtig, dass entweder mehr als fünf vereinzelte Keratosen pro Jahr auftreten oder dass ein Hautareal von mehr als vier Quadratzentimetern betroffen ist. Liegt die Kombination aus einer der als Berufskrankheit anerkennbaren Hautkrebs­erkrankungen und durch den Beruf bedingten Einwirkungen von UV-Strahlung vor, kann der Arzt den Verdacht auf eine Berufskrankheit dem Unfallträger oder der zuständigen Behörde melden.

Mehr dazu, wie die Bewertung von Hautkrebs als Berufskrankheit funktioniert und welche Faktoren dabei einfließen, können Sie zum Beispiel in dieser DGUV-Arbeitshilfe nachlesen. Unter anderem kommt es zum Beispiel darauf an, wo der Hautkrebs auftritt und ob nicht auch UV-Exposition in der Freizeit maßgeblich an seinem Entstehen beteiligt sein kann. Eine allgemeine Erläuterung von Berufskrankheiten und des Verfahrens für ihre Anerkennung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Risikogruppen und Schutz­maßnahmen gegen Hautkrebs

Diese Menschen sind besonders gefährdet

Besonders häufig sind Männer, die im Freien arbeiten, von berufsbedingtem Hautkrebs betroffen. Branchen, die besonders viel Zeit unter direktem Sonnenlicht und ein entsprechend hohes Risiko mit sich bringen, sind zum Beispiel:

  • Hoch- und Tiefbau
  • Glas- und Fassadenreinigung
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Fischerei
  • Abfallentsorgung
  • Teilweise Handwerk (zum Beispiel Dachdecker)
  • sonstige Berufe mit viel Sonneneinstrahlung (Bademeister, Bergführer und ähnliches)
  • Arbeit in südlichen Ländern

Weitere Risikofaktoren

Helle Haut und Augen sind ein zusätzlicher Risikofaktor, ebenso wie Hautkontakt mit Teerprodukten, welche die Lichtempfindlichkeit der Haut seigern. Jeder Sonnenbrand erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Beachten Sie auch, dass bestimmte Medikamente (zum Beispiel viele Krebsmedikamente und bestimmte Antibiotika und Antidepressiva) einen besonders wirksamen Sonnenschutz, zum Beispiel Sonnencreme mit dem Lichtschutzfaktor 50, empfehlenswert machen. Auch wer bereits Hautkrebs oder eine Vorstufe davon hat, muss sich besonders sorgfältig gegen UV-Strahlung schützen.

Nicht nur ein Risiko für Bauarbeiter und Landwirte

Nicht nur Menschen in den Berufsgruppen, an die man sofort denkt, sind in ihrem Arbeitsalltag genug UV-Strahlung ausgesetzt, um ein erhöhtes Hautkrebs-Risiko zu haben. Bereits eine einstündige Sonnenexposition an 50 Tagen zwischen April und Oktober erhöht das Risiko laut einem Umweltmediziner und Dermatologen signifikant (Quelle). Daher besteht das Risiko, berufsbedingt an Hautkrebs zu erkranken, auch zum Beispiel für Kindergärtner und Sportlehrer. Insgesamt erhöht sich das Risiko für Hautkrebs, weil der Klimawandel auch eine steigende UV-Belastung in Mitteleuropa mit sich bringt.

So können Sie sich schützen

Sie können das Risiko einer Hautkrebserkrankung unter anderem durch die folgenden Maßnahmen reduzieren:

  • Starke Sonne meiden, soweit es die Arbeit zulässt
  • Lichtundurchlässige Kleidung tragen, Ohren und Nacken bedecken
  • Sonnenbrille mit UV-Schutzgläsern
  • Ausreichend Sonnencreme mit ausreichendem Lichtschutzfaktor verwenden (bei hellen Hauttypen mindestens LSF 30) und sie alle zwei Stunden erneuern
  • Angebote für kostenfreie Hautkrebs-Screenings nutzen und selbst auf auffällige Veränderungen der eigenen Haut achten

Icon Checkliste

Das sollten Arbeitgeber tun

Wichtig ist aber auch Prävention durch technische und organisatorische Maßnahmen sowie Aufklärung am Arbeitsplatz. Technische Maßnahmen sind zum Beispiel Sonnensegel, die bei Arbeit im Freien für Schatten sorgen, Arbeit zu Tageszeiten mit niedriger UV-Belastung oder Arbeit im Rotationsprinzip, sodass sich Beschäftigte bei Arbeit mit hoher UV-Belastung abwechseln und dieser entsprechend weniger lange ausgesetzt sind. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter vor extremen Temperaturen und intensiver Sonneneinstrahlung zu schützen, doch häufig wird der Arbeitsschutz nicht ausreichend beachtet.

Fazit

Bestimmte Formen des weißen Hautkrebs werden seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt, da Berufe, in denen Beschäftigte lange starker Sonnenstrahlung ausgesetzt werden, das Risiko für diese Krankheit erhöhen. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt bei Hautkrebs wie bei anderen Erkrankungen dann, wenn die Fähigkeit, dem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen, zu mehr als 50 Prozent eingeschränkt ist. Die Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit bringt für den Betroffenen eine Verbesserung, da die Leistungen der Unfallkasse, die bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig ist, meist um einiges über die der Krankenkassen hinaus gehen.


Die häufigsten Fragen zu Hautkrebs als Berufskrankheit

Ist weißer Hautkrebs eine Berufskrankheit?

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Bestimmte Formen des weißen Hautkrebs werden als Berufskrankheit anerkannt. Das liegt daran, dass viel Zeit in der Sonne, wie sie für bestimmte Berufe typisch ist, das Risiko einer solchen Erkrankung erhöht.

Kann man mit Hautkrebs arbeiten?

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Ob man mit Hautkrebs arbeiten kann, hängt von dessen Ausprägung und der notwendigen Behandlung ab. In jedem Fall ist es bei einer Hautkrebserkrankung oder einem Vorstadium einer solchen besonders wichtig, sich gegen UV-Strahlung zu schützen, um weitere Hautschäden zu vermeiden.

Welche Risikogruppen gibt es bei Hautkrebs?

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Risikogruppen für weißen Hautkrebs sind Menschen mit einem hellen Hauttyp (Hauttyp I und II), die einer erhöhten UV-Belastung ausgesetzt sind. Letzteres ist der Grund, wieso bestimmte Berufsgruppen gefährdeter sind als andere. Weitere Risikofaktoren sind ein unterdrücktes Immunsystem, bestimmte Medikamente, die Belastung durch krebserregende Stoffe und eine HPV-Infektion. Das Risiko lässt sich durch effektiven Sonnenschutz bei der Arbeit (Reduzierung der Zeit im direkten Sonnenlicht, lange Kleidung, Sonnencreme mit einem ausreichenden Lichtschutzfaktor) reduzieren.

Ist ein Karzinom Hautkrebs?

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Es gibt mehrere Formen von Hautkrebs. Karzinome treten häufiger auf und sind weniger gefährlich als Melanome. Karzinome gibt es in Form von Basalzellkarzinomen (eine besonders häufige Form von Hautkrebs) und Plattenepithelkarzinomen. Letztere sind aggressiver und bilden mehr Metastasen aus. Werden sie jedoch früh entdeckt und behandelt, ist die Prognose günstig. Melanome hingegen machen nur zehn Prozent der Fälle von Hautkrebs aus.

Wann kann ich nach einer Krebserkrankung in Rente gehen?

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Wenn man nach einer Krebserkrankung nicht mehr oder nicht mehr voll ins Arbeitsleben zurückkehren kann, hat man unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungs­rente. Dafür muss man zunächst, häufig auf Aufforderung der Krankenkasse, einen Rehaantrag an die Renten­versicherung stellen. Dieser kann in einen Rentenantrag umgewandelt werden, sobald feststeht, dass eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht wahrscheinlich ist. Dafür muss man jedoch mindestens fünf Jahre lang in die Renten­versicherung eingezahlt haben (bei Berufsanfängern ist auch eine kürzere Zeit möglich). Mindestens drei Jahre der Einzahlungszeit müssen in den letzten fünf Jahren liegen. Wer aufgrund einer Rentenerkrankung einen Schwerbehindertenausweis erhält und lange genug in die Renten­versicherung eingezahlt hat, kann bereits einige Jahre vor dem ursprünglich vorgesehenen Rentenalter in Rente gehen.

Die Erwerbsunfähigkeitsrente fällt jedoch oft sehr niedrig aus. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich zusätzlich privat gegen das Risiko dauerhafter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zu versichern. Die beste Absicherung bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, da diese zahlt, wenn man in seinem zuletzt ausgeübten Beruf gravierend eingeschränkt ist und nicht erst, wenn die allgemeine Erwerbsfähigkeit nicht mehr oder nur eingeschränkt gegeben ist.

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