Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung abgelehnt: was tun?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ablehnung erfolgt u.a. aufgrund von Vorer­krankungen, eines risiko­reichen Berufs oder Hobbys.
  • Wird ein Antrag abgelehnt, landen Sie vermutlich im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer. Die Daten werden gespeichert und sind für andere Versicherer zugänglich.
  • Was tun: Bei Ablehnung der BU kann man Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse mit dem Versicherer vereinbaren.
  • Unsere Experten unterstützen Sie mit einer anonymen Voranfrage bei ver­schiedenen Versicherern, sodass es erst gar nicht zur Ablehnung kommt.

Das erwartet Sie hier

Warum Anträge auf Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt werden können und wie Sie dennoch einen Berufs­unfähigkeitsschutz bekommen.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufs­unfähigkeits­­versicherung abgelehnt: was tun?
  2. Möglichkeiten bei Ablehnung
  3. Ablehnungsgründe
  4. Wie Sie Ablehnungen vorbeugen

Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung abgelehnt: Was tun?

Risikoprüfung hilft bei Einschätzung

Dass eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung sinnvoll und wichtig ist, ist unumstritten. Im Leistungsfall wird eine monatliche Rente über mehrere Jahre ausgezahlt – das ist auch für die Versicherung viel Geld. Deshalb schauen die Versicherungs­gesell­schaften bei der Beantragung einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung auch so genau hin. Durch die sog. Risikoprüfung wird die Wahr­schein­lich­keit eingeschätzt, dass der Antrag­steller tatsächlich berufs­unfähig werden könnte.

In einigen Fällen ist den Versicherungs­unter­nehmen das Risiko der Absicherung einfach zu groß und sie lehnen ab. Dies kann ver­schie­dene Gründe haben. Lesen Sie hier, warum sich die Versicherung für eine Ablehnung entscheidet, was Sie danach tun können und wie es gar nicht erst zur Ablehnung kommt.

Antrag auf Be­rufs­unfähig­keit abgelehnt: Diese Op­tionen haben Sie

Wurde Ihr Antrag auf Berufs­unfähig­keits­schutz bereits abgelehnt, können Sie folgendes mit dem Versicherer vereinbaren, um doch noch einen Versicherungs­schutz zu bekommen.

Icon Motorradhelm

Risiko­zuschlag

Ihre schwere Vorerkrankung, Ihr gefährliches Hobby oder Ihre riskante Berufsausübung wird mitversichert, dafür erhebt der Versicherer jedoch einen Risiko­zuschlag auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Achtung: Teilweise kann dieser Aufschlag 100 % betragen!


Icon Achtung

Leistungsausschluss

Sie bekommen den BU-Versicherungs­schutz, dafür wird Ihre Vorerkrankung oder Ihr riskantes Hobby als Ursache der Berufs­unfähig­keit ausgeschlossen. Leiden Sie beispielsweise an Diabetes und werden infolge Ihrer Erkrankung berufs­unfähig, zahlt der Versicherer nicht.


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Kombination

Versicherte müssen sich jedoch nicht zwangsläufig für eine Option entscheiden. Oftmals ist es auch möglich, Leistungsausschluss und Risikozuschlag zu kombinieren. Ob eine Kombination beider Optionen in Ihrem Fall zweckführend ist, hängt grundsätzlich von der Gefahrenklasse Ihres Berufs als auch Ihrem Gesundheitszustand ab.

Entscheidung genau abwägen

Bei allen genannten Optionen gilt es genau abzuwägen: Kann ich die Beiträge trotz Risiko­zuschlag auch wirklich bezahlen? Ist mein Leistungsumfang immer noch ausreichend, trotz der Ausschlüsse? Ein Versicherungs­schutz sollte bezahlbar und leistungsstark sein.

Warum ist eine Ablehnung ein Problem?

Wenn der Antrag auf Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung bei der einen Versicherung abgelehnt wurde, liegt es nahe, einfach einen neuen Antrag bei einer anderen Versicherung einzureichen. Doch hier gibt es zwei Probleme:


Problem 1:

Sie müssen im Antrag alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Dazu gehört auch die Frage: „Wurden für Ihre Person Anträge auf Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung von anderen Ver­sicherern abgelehnt, zurück­gestellt, noch nicht entschieden oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen oder angeboten? Falls ja, bei welcher Gesellschaft, wann und weshalb?“ Wenn Sie diese Frage bejahen, wird die Gesell­schaft, bei der Sie jetzt den Antrag stellen, noch kritischer hinschauen.


Problem 2:

Wenn Sie einen Antrag auf Berufs­­unfähig­keits­ver­siche­rung nicht anonym gestellt, sondern „offiziell“ eingereicht haben, landen Sie mit höchster Wahr­schein­lich­keit im Hinweis- und Informations­system der Versicherer (kurz: HIS). Dabei handelt es sich um eine Datenbank des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungs­­wirtschaft (GDV), in der die Angaben von Versicherungs­­kunden vermerkt sind, deren Verträge gekündigt oder abgelehnt wurden oder die falsche Angaben im Versicherungs­­vertrag gemacht haben. Alle Versicherer haben prinzipiell Zugang zu dieser Datenbank.

Gründe für eine Ablehnung der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Im Prinzip kann es 3 Ablehnungsgründe geben:

  • Schwerwiegende Vor­erkrankungen
  • Risikoreicher Beruf
  • Gefährliche Hobbys

Diese 3 Aspekte können die Wahrscheinlichkeit einer Berufs­unfähig­keit besonders steigern. Trifft eines oder mehrere dieser Punkte auf den Antrag­steller zu, kann der Versicherer daher den Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung ablehnen.

Welche Vor­erkrankungen können zur Ablehnung führen?

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Hier geht es oftmals nicht um kleinere Erkrankungen wie Heuschnupfen oder leichter Migräne, sondern vielmehr um schwerwiegende Vor­erkrankungen, die sehr wahrscheinlich zu einer frühzeitigen Berufs­unfähig­keit führen können. Dazu gehören u. a.:

  • HIV
  • Chronische Erkrankungen wie schweres Asthma oder Diabetes
  • Störungen des Bewegungsapparates
  • Rückenbeschwerden
  • Starkes Übergewicht
  • Psychische Beschwerden

Gerade bei psychischen Beschwerden schauen die Versicherer genau hin: In einigen Fällen reicht schon eine Sitzung beim Therapeuten in der Vergangenheit oder eine kurzweilige Behandlung wegen Depression, damit der Antrag auf BU abgelehnt wird. Die Versicherbarkeit hängt natürlich von der jeweiligen Erkrankung und Krankengeschichte ab. Doch auch mit Vor­erkrankungen hat man die Chance auf eine BU.

Mehr zum Thema Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vor­erkrankungen

Welche Berufe können zur Ablehnung führen?

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Grundsätzlich gilt, dass jedes Versicherungs­unternehmen die Einteilung in Risikoklassen der Berufe anders durchführt. Typisch ist jedoch die Risikoeinschätzung je nach Grad der körperlichen Tätigkeit. Damit gehören Mechatroniker, Sprengmeister, Dachdecker, Handwerker und Soldaten zu den Berufen mit höchstem Risiko einer Berufs­unfähig­keit. Diese bekommen generell nur sehr schwer eine Absicherung.

Doch auch Berufe wie Pflegekräfte, Gastronomen, Hausfrauen und Künstler sind riskante Absicherungen für die Versicherungen, da bei diesen Berufen schon eine kleine Verletzung zur Berufs­unfähig­keit führen kann. Bei Berufen wie Lehrer schätzen die Gesellschaften das Risiko eines Burnouts vergleichsweise hoch ein.

Welche Hobbys können zur Ablehnung führen?

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Auch wenn jemand einen Bürojob hat und keine signifikanten Vor­erkrankungen aufweist, kann sein Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt werden, wenn er beispielsweise gern Bergsteigen geht oder Autorennen fährt. Freizeitunfälle sind in der Berufs­unfähigkeits­versicherung prinzipiell auch mitversichert, wenn diese zur Berufs­unfähig­keit führen. Trägt der Antrag­steller möglicherweise dazu bei, indem er einer Extremsportart nachgeht, bedeutet dies für die Versicherung ein erhöhtes Risiko.

Doch ein gefährliches Hobby bedeutet nicht gleich die Ablehnung einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Hier gibt es einige Abstufungen. Mehr dazu erfahren Sie hier:

Gefährliche Hobbys in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wie es erst gar nicht zur Ablehnung der Berufs­unfähigkeits­versicherung kommt

Wer eine Ablehnung seines Antrags auf Berufs­unfähig­keits­schutzes befürchtet, kann bereits im Vorfeld einiges tun, damit es erst gar nicht zu einer Ablehnung kommt. Dazu gehören Leute, die:

  • mit Vor­erkrankungen belastet sind
  • Extremsportarten betreiben
  • oder einen Beruf ausüben, den Versicherungs­gesellschaften als risikoreich einordnen.

Die Hilfe eines Versicherungs­maklers in Anspruch nehmen

Unabhängige Versicherungsvermittler – wie wir einer sind – ver­fügen über die Option, eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Ver­sicherungs­unter­nehmen zu stellen. Auf diese Weise kann eine Weitergabe und damit auch eine Speicherung der Verbraucher­daten im HIS verhindert werden. Unsere BU-Experten haben Kontakt zu nahezu allen Lebens­­versicherern, die eine Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung anbieten. Sie kennen die Gesellschaften und deren Annahmequote und können Ihnen dabei helfen, die anonymen Voranfragen an die richtigen Gesellschaften einzureichen.


Die Risikovoranfrage ist und bleibt anonym

Bei der Voranfrage werden nur Ihre Risikodaten übermittelt, nicht aber persönliche Informationen wie Name oder Adresse. Wenn die Angebote der Versicherer da sind, bespricht einer unserer Fachberater diese mit Ihnen. Wenn Ihnen eines zusagt, wird der „richtige“ Antrag zur BU gestellt, mit der Gewissheit, dass der Versicherungs­schutz ermöglicht wird. Auch hier hilft Ihnen einer unserer BU-Experten. Wenn Sie unsere Hilfe für eine anonyme Voranfrage zur BU nutzen möchten, kontaktieren Sie uns am besten direkt.


Alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten

Das wahrheitsgemäße Beantworten der Gesundheitsfragen und aller anderen Fragen im Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung ist eines der wichtigsten Aspekte. Denn nach der vorvertraglichen Anzeige­pflicht sind Sie dazu verpflichtet. Sollte sich im Nachhinein, z. B. im Leistungsfall heraus­stellen, dass Sie dies nicht befolgt haben, kann der Versicherer Ihnen kündigen oder die Leistung im Falle der Berufs­unfähig­keit verweigern.

Experten-Tipp:

„Auch im Hinblick auf das Verhindern einer Ablehnung gilt: Wenn Sie den Versicherer über all Ihre Risiken, Vor­erkrankungen und Hobbys informieren, kann dieser entsprechend reagieren. Nicht alle Gesellschaften antworten sofort mit einer Ablehnung. Die Möglichkeiten, die Sie nach einer Ablehnung haben, bieten einige Versicherer auch nach der Antragsprüfung von selbst an. In einem solchen Fall müssen Sie nur noch abwägen, inwiefern Zuschläge oder Ausschlüsse für den Versicherungs­schutz akzeptabel wären.“

Mögliche Alternativen zur Berufs­unfähig­keits­ver­­versicherung suchen

Wer entweder keine Berufs­unfähigkeits­versicherung erhält oder aufgrund von Ausschlüssen und Zuzahlungen keinen tragfähigen Versicherungs­schutz mehr abschließen kann, sollte sich nach Alternativen umsehen. Der Markt bietet grundsätzlich keine optimalen Ausweich­lösungen. Dennoch finden sich Optionen, die anstelle einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung in Erwägung gezogen werden können. In Bezug auf die Absicherung der Arbeitskraft gilt dabei die Regel: Eine alternative Absicherung ist besser als keine Absicherung.

Mögliche Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung sind:

Auch hier gilt, die Alternativen genau abzuwägen. Prinzipiell ist die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung die einzige Absicherung, die einen bestimmten Beruf und die Unfähigkeit der Ausübung ab 50 % Beeinträchtigung versichert. Die alternativen Versicherungen funktionieren jeweils anders, können aber je nach persönlicher Situation ebenfalls hilfreich sein.

Mehr zu den Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung


Die häufigsten Fragen zur Ablehnung einer Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wann bekommt man keine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Der Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung wird häufig aufgrund gesundheitlicher Beschwerden, der Ausübung eines risikoreichen Berufs oder eines gefährlichen Hobbys abgelehnt. Besonders Vor­erkrankungen führen oft zu einer Ablehnung, wie etwa Störungen des Bewegungsapparates, früheren Sport­verletzungen oder schweren chronischen Krankheiten.

Wer kann keine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen?

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Nahezu unmöglich wird der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für diejenigen, die an schweren Vor­erkrankungen leiden. Dazu gehören etwa HIV, Morbus Crohn, bösartige Tumore oder einige schwere Krebs­erkrankungen.

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Katharina Burnus
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