Der Unfallbericht: Auch für die Berufs­unfähigkeits­versicherung wichtig

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer durch einen Arbeitsunfall mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig wird, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse den Unfall melden.
  • Sind anhaltende Schäden die Folge, so dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist dies ein Fall für die Berufs­unfähigkeits­versicherung.
  • Für den Berufs­unfähig­keits­ver­sicherer ist ein Unfallbericht dann relevant, wenn dritte Personen zum Unfall­hergang beigetragen haben, da der Versicherer gegenüber diesen eventuell Schaden­ersatz­ansprüche geltend machen kann.
  • Der Unfall­bericht muss die wichtigsten Fakten enthalten, wie zum Beispiel die Namen und Kontaktdaten der Beteiligten, den Unfall­hergang und die Schäden.

Das erwartet Sie hier

Das muss im Unfall­bericht für den Berufs­unfähigkeits­versicherer stehen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Unfall­bericht?
  2. Verlangt der BU Versicherer einen Unfallbericht?
  3. Was gehört in den Unfallbericht?
  4. Kurioser Unfallbericht

Was ist ein Unfall­bericht?

Ein Unfallbericht ist ein Schriftstück, das den Hergang eines Unfalls möglichst knapp und präzise beschreibt. Der Unfallhergang muss lückenlos nachvollziehbar und klar strukturiert sein. Die Beschreibung sollte möglichst sachlich sein, so dass alle wichtigen Fakten klar erkennbar sind.

Insbesondere bei Autounfällen ist ein Unfallbericht wichtig, denn er dient als Beweismittel. Aber auch bei anderen Unfällen, sei es in der Freizeit, bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit, kann ein Unfallbericht notwendig werden. Ein Arbeitsunfall muss z.B. der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden, wenn die daraus folgende Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert. Dies liegt in der Pflicht des Arbeitgebers.

Verlangt der Berufs­unfähigkeits­versicherer einen Unfall­bericht?

Wenn Sie eine private Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abgeschlossen haben, und diese in Anspruch nehmen möchten, weil Sie aufgrund eines Unfalls berufsunfähig geworden sind, dann müssen Sie meist auch einen Unfallbericht einreichen. Dieser ist für das Unternehmen relevant, da es so ggf. den Unfall­verursacher in Regress nehmen kann.

Die Berufs­unfähig­keits­rente wird auch dann ausgezahlt, wenn Sie durch einen Freizeitunfall berufsunfähig geworden sind. Die Berufs­unfähigkeit muss dann dem Versicherer im Leistungsantrag nachgewiesen werden. Hier benötigt der Versicherer genaue Angaben zur Ursache und zum Beginn der Berufs­unfähigkeit.

So wird der Leistungsantrag gestellt

Berufs­unfähigkeits­versicherung vs. Unfall­versicherung

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Der Unterschied zwischen Berufs­unfähig­keits­versiche­rung und Unfall­versicherung ist, dass die Berufs­unfähigkeits­versicherung eine monatliche Rente auszahlt – bis zum vereinbarten Endalter, oder so lange, wie die Berufs­unfähigkeit besteht. Eine Unfall­versicherung zahlt nach dem Unfall einen einmaligen Betrag aus, der dazu dienen soll, direkt anfallende Kosten zu decken, wie z.B. notwendige Umbauten am Haus oder der Wohnung. Auch die Unfall­versicherung leistet jedoch, wie die Berufs­unfähigkeits­versicherung, nur dann, wenn dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben.

Was gehört in den Unfallbericht?

Um einen reibungslosen Ablauf im Schadensfall zu garantieren, sollten folgende Punkte in jedem Fall in einem Unfallbericht stehen:

  • Namen und Anschriften der am Unfall Beteiligten
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Aufzählung der Schäden
  • Skizzen der Unfallstelle, wenn möglich
  • Versicherungsdaten der am Unfall Beteiligten
  • Namen und Anschriften von Zeugen, wenn vorhanden
  • Unterschriften der Unfallparteien
  • Fotos des Unfallorts, wenn vorhanden

Kurioses zum Unfallbericht

Ungewöhnlicher Unfallbericht

Bei dem Schweizer Versicherungs­unternehmens SUVA sorgte der Unfallbericht eines Dachdeckers für einige Aufmerksamkeit. Der Verunfallte hatte in seinem vorherigen Bericht als Auslöser für seine verschiedensten Verletzungen „ungeplantes Handeln“ angegeben. Die Versicherungsgesellschaft bat ihn, dies näher zu erläutern. Die Angestellten der Versicherungsfirma staunten nicht schlecht, als sie den detaillierten Bericht des Dachdeckers lasen.


Der Dachdecker mit dem Flaschenzug

Der wollte nämlich kurz vor Feierabend die eigentlich langwierige Prozedur des Dachziegel-schleppens abkürzen, indem er sich einen Flaschenzug baute. Die Ziegel kamen zwar letztendlich am Boden an. Da der Dachdecker dabei jedoch die physikalischen Grundgesetze nicht beachtete, fand er sich anschließend mit schweren Knochenbrüchen im Krankenhaus wieder.

Hier direkt in den Unfallbericht reinhören

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