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Mit dem Rauchen aufhören lohnt sich: Auch für die Berufs­unfähigkeits­versicherung

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob man raucht oder nicht, kann die Kosten der Berufs­unfähigkeits­versicherung signifikant beeinflussen. Mit dem Rauchen aufzuhören, kann sich also auszahlen.
  • Wie groß der Unterschied zwischen Versicherungsprämien für Raucher und Nichtraucher ist, hängt stark vom Versicherer ab – einige Anbieter unterscheiden auch danach, wie lange man schon Nichtraucher ist.
  • Sie sollten beim Beantworten der Gesundheitsfragen auf jeden Fall ehrliche Angaben darüber machen, ob Sie rauchen beziehungsweise in den letzten Jahren geraucht haben.

Das erwartet Sie hier

Wie viel mehr Raucher für ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlen, wann es für sie keinen Aufpreis gibt und wieso Sie bei den Gesundheitsfragen unbedingt ehrlich sein sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Raucher vs. Nichtraucher
  2. Danach fragt die Versicherung
  3. Fazit

Wie viel mehr zahlen Raucher für die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Höhere Prämien für Raucher

Raucher haben ein höheres Risiko, an diversen Krankheiten zu erkranken. Daher zahlen sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung (und auch anderen Versicherungen wie der Risikolebens­versicherung oder der Dread-Disease-Versicherung) oft höhere Prämien als Nichtraucher. Doch auch wenn die Prämien höher ausfallen, lohnt sich der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Auswirkung des Rauchens auf die Gesundheit

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Im Tabakrauch sind bis zu 4800 verschiedene Substanzen enthalten, davon sind viele giftig und teilweise auch krebserregend. Wird diese Mischung eingeatmet, werden die Giftstoffe über die Lunge aufgenommen und im gesamten Körper verteilt. Dadurch wird so gut wie jedes Organ im Körper beeinträchtigt. Auf die Gesundheit hat das Rauchen verschiedene Wirkungen. Nicht nur das Risiko für Atemwegs- Herzkreislauf­erkrankungen oder Krebs werden durch das Rauchen erhöht, auch andere Bereiche wie z. B. die Mund- und Knochengesundheit werden beeinträchtigt und bei Männern kann die Potenz durch das Rauchen geschwächt werden.

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Je länger rauchfrei, desto besser

Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung seit einem oder zwei Jahren nicht geraucht hat, erhält in der Regel günstigere Angebote als jemand, der gerade aktiv raucht. Noch besser ist es, wenn man in den letzten zehn Jahren nicht geraucht hat. Darüber hinaus muss man beabsichtigen, Nichtraucher zu bleiben. Allerdings macht es nicht immer einen Unterschied, ob und wie lange man Nichtraucher ist.


Wie viel mehr zahlen Raucher?

Wie sehr sich die Versicherungsbeiträge von Rauchern von denen von Nichtrauchern unterscheiden, kommt auch auf den Versicherer an – je nachdem, wo Sie als Raucher Ihren Vertrag abschließen, zahlen Sie bei einigen Versicherern gar keinen Mehrbetrag. Ansonsten bewegt sich der Aufpreis oft zwischen fünf und 14 Prozent. Den höchsten Mehrbetrag gibt es bei einem Versicherer, bei dem Raucher einen Aufpreis von mehr als 30 Prozent in Kauf nehmen müssen. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt die Angebote verschiedener Versicherer vergleichen.


Kostenbeispiel: So viel mehr kostet die Versicherung, wenn man raucht

Unsere Beispielkundin ist eine 30-jährige Bürokauffrau, die eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Berufs­unfähigkeitsrente von 1.000 Euro pro Monat abschließen möchte. Da sie jung ist, ausschließlich einer Bürotätigkeit nachgeht und keine Vor­erkrankungen hat, sind die meisten Angebote für sie sehr günstig. Trotzdem würde sie bei einigen Anbietern als Nichtraucherin noch weniger zahlen, wie Sie an den Nettoprämien in dieser Tabelle sehen können.

Monatsprämie für eine NichtraucherinMonatsprämie für eine RaucherinPreisunterschied in Prozent
Versicherer 139,48 €39,48 €0 %
Versicherer 245,25 €48,25 €6,6 %
Versicherer 340,31 €51,14 €26,9 %

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Nachteile für Raucher in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Gesundheitsfragen zum Rauchverhalten

Im Rahmen der Gesundheitsprüfung fragen Versicherer ab, ob man Raucher ist. Bei Vertragsabschluss will der Versicherer meistens wissen, ob man im letzten Jahr oder in den letzten zehn Jahren geraucht hat. Auch, wenn Sie nur sporadisch rauchen, müssen Sie das angeben – Versicherer machen in der Regel keinen Unterschied zwischen Menschen, die häufig und viel rauchen, und Gelegenheitsrauchern.

Zählen auch Shishas und E-Zigaretten?

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Versicherungen arbeiten mit verschiedenen Definitionen von „Raucher“. Mal gilt als Raucher, wer in dem von der Versicherung betrachteten Zeitraum nikotinhaltige Produkte konsumiert hat. Das beinhaltet neben klassischen Zigaretten unter anderem E-Zigaretten, Shishas und Nikotinkaugummis oder -pflaster. Bei wieder anderen Versicherern ist von „Tabak unter Feuer“ und der Verwendung von „elektrischen Verdampfern“ die Rede.

So können Sie Prämien nachträglich reduzieren

Hören Sie während der Laufzeit Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit dem Rauchen auf, können Sie eine Günstigerprüfung in Anspruch nehmen: Dabei wird geprüft, ob aufgrund der reduzierten Gesundheitsrisiken eine Revision des Vertrags zu Ihren Gunsten möglich ist.


Icon Achtung

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen ehrlich!

Wenn Sie in dem von der Gesundheitsprüfung erfassten Zeitraum geraucht haben, sollten Sie dies auf keinen Fall verschweigen. Denn wenn Ihnen die Versicherung – zum Beispiel aufgrund von Aufzeichnungen Ihres Hausarztes – nachweisen kann, dass Sie geraucht und falsche Angaben darüber gemacht haben, verlieren Sie unter Umständen Ihren Anspruch auf eine Leistung.

Welche Konsequenzen können falsche Angaben haben?

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Prinzipiell sollten Sie beim Beantworten von Gesundheitsfragen besondere Sorgfalt walten lassen und bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Kranken­versicherung die Informationen einholen, die sie brauchen, um die Fragen präzise zu beantworten. Eine falsche Angabe bei den Gesundheitsfragen – eine vorvertragliche Anzeigepflicht­verletzung – kann verschiedene Konsequenzen haben, zum Beispiel:

  • Nachträgliche Erhöhung der Versicherungsprämie
  • Nachträglicher Ausschluss bestimter Risiken
  • Kündigung des Vertrags durch den Versicherer

Im schlimmsten Fall sind also Ihre über die Jahre gezahlten Versicherungsbeiträge verloren, ohne dass Sie im Fall einer Berufs­unfähigkeit finanziell abgesichert sind. Darüber hinaus wird die Bearbeitung von vorvertraglichen Anzeigepflicht­verletzungen im Hinweis- und Invormationssystem der Versicherungen gespeichert, was den Abschluss neuer Versicherungen erschweren kann.

Müssen Sie es melden, wenn Sie mit dem Rauchen anfangen?

Bei vielen Tarifen ist es nicht nötig, es dem Versicherer zu melden, wenn Sie nach Vertragsschluss anfangen zu rauchen. Haben Sie jedoch einen expliziten Nichtrauchertarif abgeschlossen, müssen Sie nachmelden, dass Sie Raucher geworden sind. Überprüfen Sie Ihre Versicherungs­bedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob dies bei Ihnen der Fall ist.

Mit dem Rauchen aufhören – hier gibt es Hilfe

Mit ihrer „Rauchfrei“-Kampagne will die BZgA Frauen und Männer jeden Alters dazu animieren, mit dem Rauchen aufzuhören. Dabei helfen ehrenamtliche Rauchfrei-Lotsen dabei, Raucher zum Aufhören zu motivieren. Sie geben unter anderem Ratschläge zu Themen wie Entzugserscheinungen und was am besten dabei hilft, aufzuhören. Telefonische Beratung zur Rauchentwöhnung finden sie unter der Rufnummer 0800/8 31 31 31. Weitere Infos zum Thema Nichtrauchen erhalten sie unter www.rauchfrei-info.de.

Mit dem Rauchen aufzuhören, zahlt sich in mehrfacher Hinsicht aus. Einen Überblick darüber, welche Kosten private und gesetzliche Kranken­versicherungen für Ihre Raucherentwöhnung übernehmen, sowie allgemeine Ratschläge finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Raucherentwöhnung.

Fazit

Nicht alle Anbieter und Tarife der Berufs­unfähigkeits­versicherung machen einen Unterschied zwischen Rauchern und Nichtrauchern, aber oft zahlen Raucher signifikant mehr für ihre Versicherung, unabhängig davon, wie viel sie rauchen. Als Nichtraucher gilt, wer ein oder zwei Jahre lang nicht geraucht hat und nicht beabsichtigt, mit dem Rauchen anzufangen. Machen Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen unbedingt korrekte Angaben zu Ihrem Rauchverhalten.

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Katharina Burnus
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