Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie viele Arbeitsunfälle gibt es aktuell, was gilt als Arbeitsunfall und was leistet die gesetzliche Unfallversicherung.
Inhalt dieser SeiteArbeitsunfälle in Deutschland: Aktuelle Statistik
So viele Arbeitsunfälle gab es 2023
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine vorläufige Arbeitsunfallstatistik für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht. Dabei unterscheidet die DGUV unter anderem zwischen zwei Arten des Arbeitsunfalls, nämlich Arbeitsunfällen und Wegeunfällen.
Allgemeine Unfallversicherung | Schülerunfallversicherung | |
---|---|---|
Arbeitsunfälle | 390.567 | 492.345 |
Wegeunfälle | 90.647 | 41.598 |
Meldepflichtige Unfälle gesamt | 481.214 | 533.943 |
Von den Arbeitsunfällen, die sich im ersten Halbjahr ereigneten, waren 274 tödlich. 6.745 resultierten in neuen Unfallrenten. In allen Bereichen liegt ein Anstieg gegenüber den Zahlen von 2022 vor (Quelle: DGUV). In der Schülerunfallversicherung wurden für das erste Halbjahr 2023 insgesamt 533.943 Schulunfälle und Schulwegunfälle gemeldet, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr darstellt. In 263 Fällen wurde eine neue Unfallrente gezahlt, was wieder ein kleiner Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist. Die Zahl der tödlichen Unfälle reduzierte sich von elf auf 14 (Quelle: DGUV).
Entwicklung der Arbeitsunfälle in den letzten Jahren
Nach einem Rückgang der Arbeitsunfälle in 2020, verzeichnete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Jahr wieder 2021 einen Anstieg von Unfällen durch die Arbeit. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen mussten viele Menschen durch die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht in den Betrieb zurückkehren, wodurch sich wieder mehr Unfälle in der Arbeit als auch auf den Wegen dorthin ergaben. Zum anderen war der Anstieg eine Folge von vermehrt aufgetretenen und als Arbeitsunfall anerkannten Covid-19-Erkrankungen. Dafür reduzierten sich jedoch die Unfälle wieder von 2021 zu 2022:
2021 | 2022 | |
---|---|---|
Unfälle gesamt | 977.070 | 960.700 |
Arbeitsunfälle | 806.217 | 787.412 |
Wegeunfälle | 170.853 | 173.288 |
Rückläufige Arbeitsunfälle in den Jahren zuvor
Zahlen des Statistischen Bundesamts, die ihrerseits auf Zahlen der Europäischen Statistik der Arbeitsunfälle basieren, zeigen, dass nicht-tödliche Arbeitsunfälle mit mehr als drei Tagen Abwesenheit in den Jahren zuvor stetig rückläufig waren (Quelle: Statistisches Bundesamt):
Wo passieren die meisten Unfälle?
Das Statistische Bundesamt ermittelte auch große Unterschiede dabei, wer betroffen ist. In den Branchen Baugewerbe, Wasserversorgung und Abfallentsorgung gibt es besonders viele Arbeitsunfälle. Männer sind insgesamt deutlich öfter von Arbeitsunfällen betroffen als Frauen, vor allem, weil sie häufiger in Branchen mit hohen Unfallgefahren arbeiten, darunter auch Forstwirtschaft und Holzeinschlag, wo es 2021 die meisten tödlichen Unfälle gab (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Laut Daten der Gesetzlichen Unfallversicherung für das Jahr 2022 hatten die folgenden Berufsgenossenschaften besonders viele meldepflichtige Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter (Quelle: DGUV):
- Bauwirtschaft (45,41)
- Verkehrswirtschaft, Post, Logistik, Telekommunikation (37,8)
- Holz und Metall (30,41)
Was ist eigentlich ein Arbeitsunfall?
Arbeitsunfall aus Versicherungssicht
Aus versicherungsrechtlicher Sicht ist mit dem Begriff „Arbeitsunfall“ nicht nur der Unfall gemeint, der sich am Arbeitsplatz ereignet. Im Grunde kann sich ein Arbeitsunfall in jedem Lebensbereich zutragen – Voraussetzung ist allerdings, dass genau diese Tätigkeit auch versichert ist. Ebenfalls gilt der Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit als Arbeitsunfall. Neben „normaler Arbeit“ sind auch die folgenden Tätigkeiten versichert:
Sie haben übrigens nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Berufskrankheiten einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Arbeitsunfall – Ja oder Nein?
Ob ein Unfall als Arbeitsunfall gilt oder nicht, entscheidet die gesetzliche Unfallversicherung. Grundsätzlich erfolgt eine Anerkennung als Arbeitsunfall nur, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der Verletzte ist gesetzlich unfallversichert
- Der Unfall ist ein Ereignis von außen
- Die Unfalltätigkeit ist die versicherte Tätigkeit
- Der Betroffene verletzt sich oder stirbt
Arbeitsunfall im Homeoffice
Auch Unfälle, die im Homeoffice passieren, können als Arbeitsunfall anerkannt werden. Damit die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden jedoch übernimmt, muss der Unfall im Rahmen der beruflichen Tätigkeit passiert sein. Der Weg zur Toilette oder Küche ist zum Beispiel versichert, das Essen oder die Toilettennutzung an sich werden dagegen nicht als Aktivitäten im Rahmen der beruflichen Aktivität anerkannt und sind somit nicht abgedeckt. Anspruch auf Versicherungsleistungen hat der Angestellte beispielsweise dann, wenn der Unfall aufgrund von Büroequipment entstanden ist, zum Beispiel beim Einstecken des Computerkabels.
Beispiele für Arbeitsunfälle
Unfall auf der Baustelle
Sie erleiden auf einer Baustelle einen Stromschlag. Dieser führt nicht nur zu einem Sturz, sondern zieht auch neurologische Langzeitkomplikationen nach sich.
Unfall im Homeoffice
Sie kehren nach der Pause, in der sie in der Küche waren, zum Schreibtisch zurück. Dabei gleiten sie auf der Treppe aus und brechen sich den Knöchel.
Wegeunfall
Sie sind mit dem Fahrrad auf direktem Weg zum Büro unterwegs und müssen plötzlich bremsen, weil ein Kind auf den Fahrradweg läuft. Dabei stürzen sie und tragen einen gebrochenen Arm und eine Gehirnerschütterung davon.
Was ist kein Arbeitsunfall?
Bestimmte Umwege vom direkten Weg von und zur Arbeit sind jedoch versichert. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie der Umweg zur Kita führt, um Ihr Kind dorthin zu bringen oder abzuholen.
Arbeitsunfall – was tun?
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, muss zuerst Erste Hilfe geleistet werden. Darüber hinaus ist aber auch eine korrekte Dokumentation und Meldung des Unfalls wichtig.
Erste Hilfe leisten
Hat sich ein Arbeitsunfall im Unternehmen ereignet, ist es zunächst das wichtigste, die Rettungskette in Gang zu setzen. Zügiges Handeln ist nun extrem wichtig, um beim Verletzten weitere gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Eine korrekte Rettungskette beinhaltet folgende Schritte:
Ist der Arbeitsunfall tödlich verlaufen, muss zusätzlich die Polizei benachrichtigt werden.
Arbeitsunfälle fristgerecht melden
Ereignet sich ein Arbeitsunfall im Unternehmen, sollte dieser so schnell wie möglich gemeldet werden. Eine Unfallmeldung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern ist auch Voraussetzung dafür, dass der Geschädigte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhält. Je nach Schwere des Unfalls ergeben sich jedoch unterschiedliche Meldefristen und Meldestellen. Hat ein Unfall eine mehrtägige Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod zur Folge, muss dieser sofort gemeldet werden. Handelt es sich lediglich um einen leichten Unfall, kann die Meldung in der Regel auch später erfolgen – dies ist mittlerweile sogar elektronisch möglich. Neben der Meldung des Arbeitsunfalls bei dem verantwortlichen Träger der Unfallversicherung sollten noch weitere Stellen informiert werden:
Nach dem Arbeitsunfall zum Arzt
Der Gang zum Arzt ist in der Regel bei jedem Arbeitsunfall verpflichtend. Welcher Arzt genau aufgesucht werden muss, hängt jedoch von der Schwere des Unfalls ab. Bei kleineren Unfällen ohne bleibende Schäden genügt normalerweise der Gang zum Hausarzt. Läuft der Arbeitsunfall jedoch auf eine Arbeitsunfähigkeit hinaus, muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Die Vorsprache beim Durchgangsarzt ist auch erforderlich, wenn:
Einen Durchgangsarzt können Sie zum Beispiel mit der Onlinesuche der DGUV finden.
Widerspruch und Klage gegen Ablehnung möglich
Lehnt der Unfallversicherungsträger den Arbeitsunfall ab, hat der Betroffene die Möglichkeit, beim Sozialgericht Klage gegen diese Entscheidung zu erheben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie zuvor Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt haben. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat.
Welche Leistungen bekommen Sie nach dem Unfall?
Das leistet die DGUV
Dass ein Arbeitsunfall als solcher anerkannt wird, ist wichtig, weil Ihnen dann Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen. Diese gehen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.
Wer zahlt wann?
Nach einem Arbeitsunfall greift erst einmal die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber: Sie bekommen für sechs Wochen Krankengeld, wenn Sie vorher mindestens vier Wochen im Betrieb beschäftigt waren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Danach übernimmt die Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld oder eine Unfallrente. Die Auszahlung davon findet über die Krankenkasse statt.
Sachschäden in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt keine Sachschäden, auch wenn diese aus einem Arbeitsunfall resultieren. Die Ausnahme sind Sachschäden, die beim Leisten Erster Hilfe geschehen oder aber die Beschädigung eines Hilfsmittels wie einer Brille durch einen Arbeitsunfall. Tatsächlich handelt es sich sogar um einen Arbeitsunfall, wenn Sie selbst nicht verletzt sind, aber ein Hilfsmittel wie eine Brille oder ein Hörgerät im Zusammenhang mit der Arbeit geschädigt wird (Quelle: BMAS).
Warum die gesetzliche Unfallversicherung nicht immer genügt
Ereignen sich Unfälle in der Freizeit, gibt es keine Unterstützung vom Staat. Und wenn die staatliche Absicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen im Vergleich zu anderen Ursachen für eine Berufsunfähigkeit relativ gut ist, reichen die Rentenleistungen auch hier nicht aus, um den Lebensstandard auf Dauer zu halten, es sei denn, die Betroffenen können auf ein ausreichend großes Finanzpolster zurückgreifen.
Auch ist die Anerkennung eines Arbeitsunfalls häufig mit sehr viel Wartezeit verbunden. Dennoch müssen Sie ein solches Anerkennungsverfahren durchlaufen, zumal Sie sonst keinen Anspruch auf Entschädigung durch die DGUV haben.
Führt ein bestätigter Arbeitsunfall zum Verlust der Erwerbsunfähigkeit, ist die gesetzliche Unfallversicherung zur Zahlung einer Arbeitsunfallrente verpflichtet. Dies geschieht jedoch immer seltener. Denn obwohl es im Jahr 2021 rund 12.000 neue Rentenfälle gab, wurden rund 10 Prozent weniger neue Arbeitsunfallrenten anerkannt als im Vorjahr.
Darum lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Rentenzahlung der DGUV orientiert sich an der Erwerbsfähigkeit des versicherten Arbeitnehmers. Das heißt, wenn der Betroffene einen anderen Beruf ausüben kann, verliert er seinen Anspruch auf Rentenzahlungen. Arbeitnehmer, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, müssen sich darum keine Sorgen machen, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den zuletzt ausgeübten Beruf ab. Das heißt, wenn eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten besteht, erhält der Versicherte die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Der Hauptgrund, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch sinnvoll und wichtig ist, ist jedoch die Tatsache, dass sie auch dann leistet, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Krankheiten eintritt. Außerdem gilt der Schutz 24 Stunden, sieben Tage die Woche, unabhängig davon, ob der Versicherte privat oder beruflich unterwegs ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen?
Private Unfallversicherung: Absicherung auch in der Freizeit
Auch wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, lohnt sich trotzdem eine Absicherung von Unfallrisiken. Denn ein Unfall kann beispielsweise Kosten für einen behindertengerechten Umbau oder kosmetische Operationen bedeutet. Für diesen Fall können Sie sich mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Diese schützt Sie weltweit und rund um die Uhr, also auch in der Freizeit.
Das müssen Arbeitgeber über Arbeitsunfälle wissen
Arbeitsunfall aus betrieblicher Sicht
Aus betrieblicher Sicht liegt dann ein Arbeitsunfall vor, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit – am Arbeitsplatz oder auf dem Betriebsgelände – einen Unfall erleidet. Arbeitsunfälle ereignen sich meist während der Arbeitszeit und werden zudem von außen hervorgerufen. Typische Ursachen betrieblicher Arbeitsunfälle sind:
Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist eine Komponente des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Arbeitsunfall schriftlich machen
Arbeitsunfälle – egal ob mit oder ohne Gesundheitsschäden – sollten aus Versicherungsgründen stets schriftlich dokumentiert werden. Eintragungen wie Art der Erste-Hilfe-Maßnahmen und Verletzungen erfolgen in ein sogenanntes Verbandbuch. Dieses wird vom Arbeitgeber geführt und sollte laut Berufsgenossenschaften für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Folgende Punkte sollten ebenfalls dokumentiert werden:
Unfallschwerpunkte analysieren
Um Arbeitsunfälle im Unternehmen künftig zu vermeiden, empfiehlt es sich, zunächst die Ursachen des Arbeitsunfalls aufzudecken. Eine ganzheitliche Unfallanalyse – direkt nach Unfallhergang – kann hier hilfreich sein, zumal sich durch diese alle Unfallschwerpunkte und Gefahrenquellen leicht ermitteln lassen.
Das gehört zu einer Unfallanalyse
- Unfallhergang: Was genau ist passiert und welche Verkettung von Ursachen hat zu dem Unfall geführt? Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos und Zeugenaussagen.
- Was sind technische, organisatorische oder verhaltensbedingte Unfallursachen?
- Prüfen Sie Ihre Unterlagen, also Anweisungen, Untersuchungsergebnisse, Gefährdungsbeurteilungen und Ähnliches
- Welche Sicherheitsmaßnahmen können zukünftige Unfälle verhindern?
Sammeln Sie Angaben zu allen vorgefallenen Unfällen und führen Sie eine Unfallstatistik. So erkennen Sie, ob es Muster gibt und wo Sie mit Präventionsmaßnahmen ansetzen können.
Auch die Analyse von Beinaheunfällen mittels Meldesystemen hilft dabei, mögliche Ursachen für Unfälle festzustellen. In einem zweiten Schritt kann der Betrieb entsprechende Maßnahmen zur Prävention ergreifen.
Unfallprävention mit einer Gefährdungsbeurteilung
Zweck der Gefährdungsbeurteilung ist es, die Gefährdungen am Arbeitsplatz der Mitarbeiter zu ermitteln und diese Gefahren in einem zweiten Schritt zu beseitigen. Führen Betriebe keine Gefährdungsbeurteilung durch, riskieren sie ihren Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft.
Die häufigsten Fragen zu Arbeitsunfällen
Was gibt es für Arbeitsunfälle?
Es gibt viele Arten von Arbeitsunfällen, von denen sich nicht alle an einem klassischen Arbeitsplatz ereignen müssen. Auch die folgenden Unfälle sind als Arbeitsunfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert:
- Unfall bei Ausübung eines Ehrenamtes
- Unfall während eines Schul- oder Kitabesuchs
- Unfall während einer Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall
- Unfall bei der Pflege von Angehörigen im eigenen Wohnhaus
- Wegeunfälle, z. B. auf dem direkten Arbeitsweg
Im Rahmen der Unfallversicherung sind auch zum Beispiel Aktivitäten wie Betriebsausflüge, Betriebssport oder Klassenfahrten versichert, aber nicht private Aktivitäten wie das Essen oder Spazierengehen in der Pause.
Wann wird ein Arbeitsunfall nicht anerkannt?
Ein Arbeitsunfall wird nicht anerkannt, wenn er in den privaten Bereich fällt oder der Zusammenhang mit der Arbeit nur zufällig besteht.
Was ist die häufigste Ursache für Arbeitsunfälle?
Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürzen sind besonders häufig. Aber auch das falsche Bedienen von Maschinen und Werkzeug oder falsches Heben, Tragen und Lagern sind häufige Unfallursachen.
Wann passieren die meisten Arbeitsunfälle?
Im Jahr 2022 hatten die folgenden Berufsgenossenschaften besonders viele meldepflichtige Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter (Quelle: DGUV):
- Bauwirtschaft (45,41)
- Verkehrswirtschaft, Post, Logistik, Telekommunikation (37,8)
- Holz und Metall (30,41)
Weil sie eigentlich überall passieren können, sind Arbeitsunfälle durch Ausrutschen, Stolpern und Stürzen besonders häufig, aber auch die falsche Bedienung von Werkzeugen und Maschinen oder falsches Heben führen häufig zu Unfällen. Risikofaktoren sind unter anderem mangelnde Erfahrung und mangelnde Beachtung von Sicherheitsvorschriften.
Wann zählt Corona als Arbeitsunfall?
Auch eine Infektion wie eine Covid-19 Erkrankung kann einen Arbeitsunfall darstellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Infektion im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Zudem muss der Betroffene nachweisen können, dass er Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Auch sein Befinden und die Länge des Kontaktes ist für den Versicherer ausschlaggebend. Somit ergeben sich folgende Richtlinien:
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