Arbeitsunfähigkeits­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Arbeitsunfähigkeits­versicherung zahlt Ihnen bereits bei einer langen Krankschreibung einen vorher vereinbarten monatlichen Betrag.
  • Dabei ist sie keine eigenständige Versicherung, sondern wird als Zusatz in die Berufs­unfähigkeits­versicherung eingeschlossen.
  • Daher wird sie meistens auch als Arbeitsunfähigkeits-Klausel bezeichnet.
  • Die Leistungen der Arbeitsunfähigkeits­versicherung können sie auch während Lohnfortzahlungen und Krankengeld beziehen.
  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, die auch gegen langfristige Arbeitsunfähigkeit absichert, ist ab 20 € pro Monat möglich.

Das erwartet Sie hier

Was eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung genau ist, was sie kostet und was der Unterschied zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Warum ist die Absicherung sinnvoll?
  3. Arbeitsunfähigkeitsklausel
  4. Leistungen
  5. Kosten
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die optimale Absicherung finden
  8. Fazit
Fachlich geprüft durch Dennis Jörißen

Das macht eine gute Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit aus

Absicherung temporärer Arbeitsunfähigkeit

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, sind Arbeitsunfähigkeit und Berufs­unfähigkeit zweierlei: Zeichnet sich eine Wiederherstellung der Arbeitskraft ab, ist man arbeitsunfähig, aber nicht berufsunfähig. Doch auch Arbeitsunfähigkeit kann mehrere Monate lang anhalten und zu finanziellen Einbußen führen. Aus diesem Grund gibt es eine spezielle Absicherung für diesen Fall: die Arbeitsunfähigkeits­versicherung. Bei dieser handelt es sich in der Regel nicht um eine eigene Versicherung, sondern um eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit zahlt.

Vorteile einer Arbeitsunfähigkeits­versicherung

  • Berufs­unfähigkeitsrente auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsunfähigkeitsrente wird zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld gezahlt
  • Berufs­unfähigkeits­versicherung an sich gehört zu den wichtigsten Absicherungen
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel bietet insbesondere Selbständigen wichtigen Schutz.

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Das empfehlen unsere Experten

Die Arbeitsunfähigkeits­versicherung in Form der Berufs­unfähigkeits­versicherung wird sehr häufig getestet, obwohl es so ein individuelles Versicherungsprodukt ist. Unsere Versicherungsexperten achten stets darauf, dass Kunden genau den Anbieter der Berufs­unfähigkeits­versicherung vermittelt bekommen, der zu ihrer individuellen Situation passt. Folgende Anbieter, die auch regelmäßig sehr gut in Tests abschneiden, können wir uneingeschränkt empfehlen:

Wofür wird eine Arbeits­unfähigkeits­­versicherung benötigt?

Berufs­unfähigkeits­versicherung vs. Arbeitsunfähigkeits­versicherung

Wenn von einer Arbeitsunfähigkeits­versicherung die Rede ist, ist oft die Berufs­unfähigkeits­versicherung gemeint. Genau genommen gibt es keine separate Arbeits­unfähigkeits­­versicherung, sie ist vielmehr ein Teil der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Dabei zahlen Versicherer auch dann, wenn der Versicherte seiner Arbeit dauerhaft nicht nachgehen kann, auch wenn eine Wiederherstellung der Arbeitskraft in der Zukunft abzusehen ist. Das wird den Versicherten in der sogenannten Arbeitsunfähigkeitsklausel zugesichert.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs­unfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit?

Wer von Berufs­unfähigkeit spricht, meint umgangssprachlich zumeist die Arbeitsunfähigkeit. Streng genommen gibt es jedoch Unterschiede in der Definition.

  • Arbeits­unfähig ist, wer für eine begrenzte Zeit nicht arbeiten kann und dafür eine Bescheinigung vom Arzt erhalten hat (auch „gelber Schein“ genannt). Es besteht jedoch die Aussicht auf vollständige Genesung. In diesem Fall erhalten Angestellte sechs Wochen lang weiterhin Gehalt von ihrem Arbeitgeber und anschließend für 1,5 Jahre Krankengeld von der Krankenkasse.
  • Berufs­unfähig ist, wer dauerhaft nicht mehr in seinem alten Job arbeiten kann, und hierfür eine ärztliche Bescheinigung bekommen hat. Nur in diesem Fall greift eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung.

Arbeitsunfähigkeit als Zusatzbaustein

Für beides kann man sich versichern lassen, wobei die Arbeits­unfähig­keits­versiche­rung nur als Zusatz zur Berufs­unfähig­keits­versiche­rung zu haben ist. Standardmäßig haben Berufs­unfähigkeits­versicherungen keine Arbeits­unfähig­keits­klausel (auch „Gelbe-Schein-Regelung“ genannt), doch immer mehr Versicherer bieten dies inzwischen an.

Darum ist die Absicherung wichtig

Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig werden können. Dazu gehören unter anderem:

Berufs­unfähigkeit für jeden relevant

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Nicht nur bei handwerklichen Berufen ist das Risiko hoch, berufsunfähig zu werden. Etwa jede vierte Person wird in ihrem Berufsleben zumindest vorübergehend berufsunfähig. Als Hauptursache für Berufs­unfähigkeit gelten psychische und nervliche Erkrankungen, von denen auch Menschen mit Bürojobs oft betroffen sind, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- sowie Bewegungsapparates.

Darum ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung auch die attraktivste Option für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft: Im Unterschied zu vielen anderen Formen der Arbeitskraftabsicherung, bei denen nur spezifische Einschränkungen versichert sind, sind hier alle genannten Ursachen für Berufs­unfähigkeit versicherbar.

Gesetzliche Erwerbsminderungs­rente reicht nicht aus

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Wer glaubt, bereits über die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente ausreichend geschützt zu sein, liegt falsch. Zum einen sind die Anforderungen für den Erhalt der Leistungen sehr hoch: Die volle Rente gibt es erst dann, wenn der Betroffene weniger als 3 Stunden pro Tag einem Beruf nachgehen kann. Zum anderen reicht eine Erwerbsminderungs­rente in der Regel nicht annähernd aus, um den Verdienstausfall und gegebenenfalls Behandlungskosten zu kompensieren. Eine private Absicherung in diesem Bereich ist essenziell.

Was beinhaltet die sogenannte Arbeits­unfähigkeits­klausel?

Wer eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung mit einer Arbeits­unfähig­keits­klausel abgeschlossen hat, profitiert von einem erweiterten Versicherungsschutz, der auch greift, wenn man nur vorübergehend arbeitsunfähig ist. So erhält man hier bereits mit dem „gelben Schein“ vom Arzt die vereinbarte Berufs­unfähig­keits­rente, wenn man länger als vier bis sechs Monate krankgeschrieben ist.

Beispielfall

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Sie erkranken an Pfeifferschem Drüsenfieber, welches einige Komplikationen nach sich zieht, und sind acht Monate krankgeschrieben. Aufgrund der langen Krankheit benötigen Sie danach noch eine Kur und werden weitere zwei Monate krankgeschrieben. Die gesamte Krankheits­zeit beläuft sich also auf zehn Monate. Sechs Wochen lang zahlt Ihr Arbeitgeber weiter Ihr Gehalt. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, welches aber im Allgemeinen nur 70 Prozent des letzten Brutto-Gehaltes beträgt.

  • OHNE Arbeits­unfähig­keits­klausel erhalten Sie in diesem Fall keine Leistungen von Ihrer BU, da eine vollständige Genesung zu erwarten ist.
  • MIT Arbeits­unfähig­keits­klausel erhalten Sie nach vier bis sechs Monaten (je nach Versicherer) die vereinbarte Berufs­unfähig­keits­rente auch rückwirkend für einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt.

Alle Leistungen der AU-Klausel im Detail

Darum ist eine Versicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel sinnvoll

Einige Tarife lassen sich um eine Arbeits­unfähigkeits­klausel (AU-Klausel) erweitern. Deren Abschluss ist ratsam: Wer nämlich sechs Monate lang arbeitsunfähig ist, gilt nicht automatisch auch als berufsunfähig. Denn selbst bei einer längeren Erkrankung, zum Beispiel einem komplizierten Bänderriss, kann bereits zu Beginn eine vollständige Genesung absehbar sein.

Ein Anspruch auf BU-Rente würde in einem solchen Fall nicht bestehen – es sei denn, eine sogenannte Arbeits­unfähigkeits­klausel ist enthalten. Diese sieht dann eine Rentenzahlung vor, wenn der Versicherungsnehmer mindestens sechs Monate arbeitsunfähig ist. In der Regel ist die Versicherungszahlung auf 18 oder 36 Monate begrenzt. Versicherte sparen sich den aufwendigen Prüfprozess der Berufs­unfähigkeits­versicherung, da der Anspruch auf Leistung bereits mit ärztlicher Diagnose und Krankschreibung entsteht.

Info: Wen müssen Sie bei Arbeitsunfähigkeit informieren?

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Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welche Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag vorlegen müssen. Informieren Sie auch so schnell wie möglich Ihre Versicherungen, von denen Sie im Fall einer Krankschreibung Leistungen wie zum Beispiel Krankengeld erhalten, und achten Sie dabei auf eventuell in den Versicherungs­bedingungen festgelegte Meldefristen.

Experten-Tipp:

„Für Selbständige ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel besonders wichtig. Für Angestellte gilt es, die Notwendigkeit abzuwägen. Generell haben jedoch auch Angestellte bisher nur gute Erfahrungen mit der Arbeitsunfähigkeits­versicherung gemacht. Beachten Sie jedoch, dass sich Regelungen zur Lohnfortzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit je nach gesetzlichen Arbeitsbedingungen und Rahmenbedingungen des Arbeitsvertrages unterscheiden. Manche Unternehmen bieten ihren Angestellten eine längere Lohnfortzahlung per Arbeitsvertrag als sechs Wochen. Ist dies der Fall, ist eine separate Arbeitsunfähigkeitsklausel eventuell nicht nötig.“

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Welche Leistungen bietet eine Arbeits­unfähigkeits­­versicherung?

Was leistet die Versicherung über die AU-Klausel hinaus?

Die Arbeitsunfähigkeits­versicherung erbringt die Zahlung einer bei Abschluss des Vertrages vereinbarten monatlichen Rente (Berufs­unfähigkeitsrente), wenn der Betroffene seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Unerheblich dabei ist, ob der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig wird. Maßgeblich ist nur, dass die berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Dies ist die Grenze, die von den meisten Tarifen vorgesehen ist. In besseren Tarifen ist es jedoch bereits ausreichend, wenn ein Arzt prognostiziert, dass die Berufs­unfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird.


Wichtige Leistungen der Arbeitsunfähigkeits­versicherung im Überblick

Wer sich für den Abschluss einer Arbeitsunfähigkeits­versicherung interessiert, sollte auf folgende Leistungseinschlüsse achten:

Keine abstrakte Verweisung

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Nur wenn der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet, ist gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die seiner Qualifikation entspricht – auch wenn dieser gar keine Stelle in diesem Bereich finden würde oder die Bezahlung deutlich schlechter ausfällt.

Einschluss der Nach­versicherungsgarantie

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Die Nach­versicherungsgarantie ermöglicht es, bei einschneidenden Veränderungen der Lebenssituation (zum Beispiel Heirat, Nachwuchs, Hausbau) die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Rückwirkende Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

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Ist dies vorgesehen, erhält der Versicherte die Leistungen von dem Zeitpunkt an, an dem die Berufs­unfähigkeit tatsächlich eingetreten ist. Auch wenn diese erst später bestätigt wird.

Unterstützung zur Wiedereingliederung des Versicherten

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Gute Tarife unterstützen den Versicherten beim Wiedereinstieg in den Beruf nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Oftmals zahlen Versicherer eine Einmalzahlung von bis zu sechs Monatsrenten.

Pflegezusatzrente

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Im Falle einer festgestellten Pflegebedürftigkeit wird eine lebenslange Rente in Höhe der vereinbarten Berufs­unfähigkeitsrente ausbezahlt. Dieser Zusatz funktioniert ähnlich wie die private Pflegerenten­versicherung.

Auslandsschutz

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Wer beruflich im Ausland tätig ist oder gern weite Reisen unternimmt, sollte darauf achten, dass die Berufs­unfähigkeits­versicherung weltweit Gültigkeit besitzt.

Wie hoch sollte die Berufs­unfähigkeitsrente sein?

Die zu vereinbarende Rentenhöhe der Berufs­unfähigkeitsrente sollte bis zum gesetzlichen Rentenalter von zumeist 67 Jahren mindestens 75 Prozent des Nettoeinkommens absichern. Dies empfehlen auch Versicherungsexperten und Verbraucherschützer.

Besonderheiten bei privatem Krankentagegeld

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Für Menschen, die eine private Krankentagegeld­versicherung abgeschlossen haben, gibt es eine Besonderheit zu beachten: Während sich Zahlungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung und das Krankengeld der gesetzlichen Kranken­versicherung überschneiden dürfen, endet der Anspruch auf das Krankentagegeld der privaten Versicherung mit der Feststellung der Berufs­unfähigkeit.

Das gilt auch, wenn die Berufs­unfähigkeits­versicherung rückwirkend zahlt – das Krankentagegeld, das für die Monate, in denen bereits die Berufs­unfähigkeits­versicherung zuständig war, muss dann zurückgezahlt werden. Um zu vermeiden, dass das zu finanziellen Problemen führt, lohnt sich der Abschluss einer Krankentagegeld­versicherung, die auf solche Rückforderung verzichtet oder aber die Festlegung eines Krankentagegelds und einer Berufs­unfähigkeits­versicherung von gleicher Höhe.

Wie sich die Zahlung einer Arbeitsunfähigkeitsrente auf ihre private Krankentagegeld­versicherung auswirkt, können Sie bei Ihren Versicherern erfragen oder in den Versicherungs­bedingungen nachlesen, da hier keine pauschale Aussage möglich ist.

Was kostet eine Arbeits­unfähigkeits­ver­sicherung?

Kostenbeispiel

Unser Beispielkunde ist 30 Jahre alt und Angestellter. Er möchte eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel abschließen, die ihm bei langfristiger Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit eine Berufs­unfähigkeitsrente von 1.000 € garantiert. Das kann er ab 20 Euro tun und hat die Option, die Rente später flexibel an ein steigendes Einkommen oder Änderungen seiner familiären Situation anzupassen.


AU-Klausel erhöht den Beitrag

Wenn eine Arbeits­unfähig­keits­klausel als Zusatzbaustein Bestandteil eines BU-Vertrages sein soll, kann dies den Beitrag etwas erhöhen. Es sollte daher abgewogen werden, ob die Klausel wirklich benötigt wird, oder ob zum Beispiel eine Krankentagegeld­versicherung sinnvoller wäre. Wie im folgenden Beispiel dargestellt, beträgt der Unterschied aber oft nur wenige Euro im Monat.

Beispiel

  • Geburtsjahr: 1991
  • Schlussalter: 67
  • Nichtraucher
  • Beruf: Sachbearbeiter, 100% Bürotätigkeit
  • keine gefährlichen Hobbys
  • Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente: 1.500 €
Monatsbeitrag ohne AUMonatsbeitrag mit AU
Versicherer 164 €66 €
Versicherer 273 €84 €
Versicherer 380 €83 €
Beiträge sind gerundet

Diese Faktoren entscheiden über die Kosten

Eintrittsalter

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In erster Linie hängt die Höhe der Prämie vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers ab. Junge Menschen können die Arbeitsunfähigkeits­versicherung vergleichsweise preiswert abschließen.

Beruf und Gesundheitszustand

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Darüber hinaus spielen die genaue Berufsbezeichnung sowie der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle. Wer bereits unter nennenswerten Vor­erkrankungen leidet, muss mit Zuschlägen, Ausschlüssen oder gar mit der Ablehnung seines Antrags rechnen. Höher eingestuft werden Berufe mit einem vermeintlich erhöhtem Unfallrisiko. Dies ist etwa bei Dachdeckern oder Bauarbeitern der Fall.

Gefährliche Sportarten und Hobbys

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Höher eingestuft werden Berufe mit einem vermeintlich erhöhtem Unfallrisiko. Dies ist etwa bei Dachdeckern oder Bauarbeitern der Fall. Auch für gefährliche Hobbys wie Tauchen oder Fallschirmspringen können Aufschläge drohen. Selbstverständlich beeinflusst auch die gewählte Tarifvariante die Prämienhöhe. Je umfangreicher die Leistungen, desto teurer wird die Absicherung.

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Wer bietet die beste Arbeits­unfähigkeits­­versicherung an?

Berufs­unfähigkeits­versicherungen, darunter auch solche mit der Arbeitsunfähigkeitsklausel, werden regelmäßig von unabhängigen Verbraucherzeitschriften und Ratinghäusern getestet. Wir haben die aktuellsten und aussagekräftigsten Ergebnisse für Sie zusammengetragen:

Arbeitsunfähigkeits­versicherungen im Test


Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rungen mit AU-­Klausel

VersichererLeistungszeitraumFestbestandteil oder Option
Allianz18 MonateFestbestandteil
Alte Leipziger24 MonateOption
Condor36 MonateFestbestandteil
Die Continentale18 MonateOption
die Bayerische18 MonateFestbestandteil
Gothaer18 MonateFestbestandteil
HDI36 MonateOption
LV 187118 MonateOption
Nürnberger18 MonateFestbestandteil (Tarif Premium)
Die Stuttgarter18 MonateOption
SwissLife24 MonateOption
Volkswohl Bund18 MonateOption
Zurich18 MonateOption

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Arbeits­unfähigkeits­­versicherung im Vergleich: Unser Tipp für Sie

Darauf sollten Sie achten

Angesichts der Vielzahl an Anbietern und Tarifen sowie der unterschiedlichen Ergebnisse aus den Tests ist es nicht einfach, die bestmögliche Arbeits­unfähigkeits­­versicherung zu finden. Es lohnt sich also, sich die Zeit für einen sorgfältigen Tarifvergleich zu nehmen. Einige der wichtigsten Aspekte, auf die Sie achten sollten, sind die folgenden:

  • Ausreichend hohe Berufs­unfähigkeitsrente
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Insbesondere für jüngere Versicherungsnehmer: Nach­versicherungsgarantie
  • Rückwirkende Leistung
  • Ausreichend lange Laufzeit (bis zum Rentenbeginn)

Wie schließt man eine Arbeits­unfähig­keits­versiche­rung ab?

Gesundheitsprüfung absolvieren

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Wer sich für den Abschluss einer privaten Arbeits­unfähig­keits­versiche­rung entschließt, muss zunächst einige Gesundheitsfragen des Versicherers beantworten. So kann der Versicherer abschätzen, wie hoch das Risiko des Antragstellers ist, arbeitsunfähig zu werden.

Wer in diesem Fall Vor­erkrankungen wie Rheuma, Krebs oder psychische Probleme hat, der kann Schwierigkeiten beim Abschluss bekommen. Denn je höher das Risiko für den Versicherer ist, desto niedriger die Chance des Antragstellers auf einen Vertrag. In einigen Fällen kann der Versicherer auch Risikoausschlüsse vornehmen. In diesem Fall kommt dann zwar ein Vertrag zustande, der Versicherte erhält allerdings keine Leistungen, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine der aufgeführten Krankheiten verursacht wurde.

Auch Beruf und Hobbys sind beim Abschluss relevant

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Nicht nur Vor­erkrankungen können sich negativ auf die Abschlusschancen auswirken, auch die Ausübung riskanter Hobbys oder Berufe sind den meisten Versicherern ein Dorn im Auge. Dachdecker, Gerüstbauer, Köche oder auch Krankenschwestern haben oft Schwierigkeiten, ihre Arbeitskraft durch eine private Versicherung abzusichern. Auch Personen, die als Hobbys Extremsportarten wie Bungee-Jumping oder Skispringen ausüben, müssen entweder mit einem finanziellen Zuschlag oder mit einem Ausschluss rechnen.

Unsere Experten helfen Ihnen gern

Neben dem Tarifvergleich stehen Ihnen auch unsere kompetenten Versicherungsexperten zur Verfügung. Unsere Fachberater mit dem Schwerpunkt Arbeitskraftabsicherung, Arbeitsunfähigkeit und Berufs­unfähigkeit beraten Sie gern. Kontaktieren Sie hierzu am besten unser Makler-Team. Wir unterstützen Sie auch gerne dabei, eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, falls Sie Vor­erkrankungen haben oder helfen Ihnen gegebenenfalls, die bestmögliche Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung zu finden.

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Fazit

Die Bezeichnung Arbeitsunfähigkeits­versicherung beschreibt in der Regel eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, die nicht nur bei Berufs­unfähigkeit, sondern auch bei lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit zahlt – achten Sie auf die entsprechende Klausel. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung im Allgemeinen ist oft die beste Option für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft und eine Versicherung, auf die man nach Möglichkeit nicht verzichten sollte.


Die häufigsten Fragen zur Arbeitsunfähigkeits­versicherung

Wann zahlt eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung?

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In der Regel zahlt die Arbeitsunfähigkeits­versicherung, wenn man für lange Zeit – üblicherweise mindestens sechs Monate lang – durchgehend krankgeschrieben ist. Die maximale Leistungsdauer variiert stark.

Wie hoch sind die monatlichen Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Faktoren wie die Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente, die gewünschten Leistungen, der Beruf des Versicherungsnehmers sowie dessen Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss beeinflussen die Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung und sorgen so dafür, dass es große individuelle Unterschiede zwischen den Beiträgen gibt. In unserem Rechenbeispiel auf dieser Seite zahlt ein 30-jähriger Versicherungsnehmer monatlich 46,83 Euro für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, die auch eine Arbeitsunfähigkeitsklausel beinhaltet, aber aus den zuvor genannten Gründen sind sowohl höhere als auch niedrigere Beiträge möglich.

Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und arbeitsunfähig?

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Wer vorübergehend nicht arbeiten kann, ist arbeitsunfähig. Wer hingegen seinen zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr oder nur noch mit signifikanten Einschränkungen ausüben kann, gilt als berufsunfähig.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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