Das Wichtigste in Kürze
- Alle Beamten auf Lebenszeit erhalten, wenn sie berufsunfähig werden, ein Ruhegehalt. Dies gilt jedoch erst, wenn sie seit min. 5 Jahren verbeamtet sind.
- Das Ruhegehalt steigt erst mit den Jahren bis auf max. 71,75% des letzten Gehalts an. Die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung (BU) ergänzt den staatlichen Schutz und schließt die finanzielle Lücke.
- Wer Beamter auf Widerruf oder auf Probe ist, und dann berufsunfähig wird, wird ohne Absicherung entlassen.
- Wer innerhalb der ersten 5 Dienstjahre dienstunfähig wird, steht ebenfalls ohne Absicherung da.
- Die private BU ist darum auch für Beamte das Mittel der Wahl, um sich für den Fall der Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.
- Für viele Beamte ist eine BU günstig zu haben. Da das Ruhegehalt über die Jahre ansteigt, kann die versicherte BU-Rente entsprechend abgesenkt werden, um Kosten zu sparen.
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Ist eine BU für Beamte sinnvoll?
Die Situation für Beamte, die berufsunfähig werden, sieht etwas anders aus als für gewöhnliche Arbeitnehmer. Ihr Arbeitsverhältnis zum Staat wird als Dienstverhältnis bezeichnet – dementsprechend nennt man die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte auch Dienstunfähigkeitsversicherung. Das Prinzip ist jedoch das gleiche wie bei Angestellten. Beamte erhalten zwar bei Berufsunfähigkeit ein Ruhegehalt, das wesentlich höher ausfällt als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Allerdings bemisst sich dieses nach ihrer Dienstzeit und je früher Dienstunfähigkeit eintritt, desto geringer fällt das Ruhegehalt aus. Im Maximum beträgt es 71,75% des zuletzt bezogenen Gehalts.
Dementsprechend ist es auch für Beamte sehr sinnvoll, sich um eine private Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung zu kümmern, um die entstehende Einkommenslücke zu schließen. Dabei sind für Beamte einige Besonderheiten zu beachten.
Wann besteht Dienstunfähigkeit?
Eine Beamtin bzw. ein Beamter auf Lebenszeit ist nach Beamtenrecht dienstunfähig, wenn sie oder er aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist (§ 44 Abs. 1 S. 1 BBG). Dies gilt bei Beamten bereits, wenn sie innerhalb von sechs Monaten drei Monate nicht arbeiten konnten und keine Aussicht auf Besserung ihres Zustandes besteht. Dies wird normalerweise durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt. In diesem Fall können Beamte vorzeitig vom Staat aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden.
Anspruch erst nach 5 Jahren
Ein Anspruch auf das Ruhegehalt besteht erst, wenn man mindestens fünf Jahre lang verbeamtet war. Bevor diese fünfjährige Wartezeit erfüllt wurde, gibt es also keine staatliche Absicherung für den Fall, dass Beamte ihre Arbeitskraft verlieren. Staatsdiener, die in diesem Zeitraum dienstunfähig werden, bekommen, wenn überhaupt, nur die staatliche Erwerbsminderungsrente. Auch Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe haben nur unter sehr spezifischen Bedingungen Anspruch auf das Ruhegehalt. Um bei Dienstunfähigkeit keine einschneidenden finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel unabdingbar.
Was leistet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Leistungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind im Grunde die gleichen wie bei einer BU – wenn Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit festgestellt wird, zahlt der Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente in vorher festgelegter Höhe. Diese Höhe kann man innerhalb gewisser Grenzen selbst bestimmen.
… mehr zu den Leistungen einer BU
Damit eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte greift, muss der Versicherungsvertrag eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Nur dann erhalten Beamte, wenn sie dienstunfähig werden, neben ihrem Ruhegehalt auch eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Die Dienstunfähigkeitsklausel kann in den Versicherungsbedingungen unterschiedlich ausformuliert sein. Dabei wird zwischen einer echten und einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden.
Wichtig: Die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel
Die so genannte echte DU-Klausel wird auch Beamtenklausel genannt. Wichtig ist, dass die Dienstunfähigkeitsklausel vollständig ist. Sonst besteht unter Umständen die Gefahr, dass man im schlimmsten Fall keine Leistung erhält.
Eine „echte“, also vollständige Klausel, sollte beinhalten, dass der versicherte Beamte Anspruch auf die Leistung hat, wenn er wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird. Der Versicherer sollte hierbei der Entscheidung des Dienstherren folgen und kein eigenes Gutachten über die Dienstunfähigkeit verlangen.
Die „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel
Mit einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel ist meist einfach eine übliche Definition von Berufsunfähigkeit gemeint, bei der sich beispielsweise folgender Satz anschließt: „Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1.“ Steht ein solcher Satz nach der Definition von Berufsunfähigkeit, bedeutet das für den Beamten, dass er die BU-Rente nur erhält, wenn neben der Dienstunfähigkeit auch eine Berufsunfähigkeit besteht.
Kosten der BU für Beamte
Die Kosten einer BU sind auch für Beamte sehr individuell und unterscheiden sich stark nach Alter, konkret ausgeübter Tätigkeit und eventuellen Vorerkrankungen. Darum ist auch für diese Berufsgruppe ein ausführlicher Versicherungsvergleich von Vorteil.
… mehr zum Thema Kosten der BU
Kostenbeispiele der BU für Beamte
Beamtenberuf | Monatsbeitrag* |
---|---|
Bibliothekar/in | ab 29 € |
Verwaltungsbeamter/beamtin | ab 34 € |
Gymnasiallehrer/in | ab 46 € |
Polizist/in / Soldat/in | Nur sehr schwer überhaupt versicherbar, und dann oft nur mit kürzerer Leistungsdauer – persönliche Beratung ist empfehlenswert |
(Berechnungsgrundlage: Alter 29, BU-Rente 1.000 €)
Beispiele für verschiedene Rentenhöhen
Modellkunde
- Geburtsdatum: 01.06.1980
- Schlussalter: 63
- Beruf: Sozialversicherungsbeamter/-beamtin (mittlerer Dienst)
- Nichtraucher
BU-Rente | Monatsbeitrag* |
---|---|
800 Euro | 50 Euro |
1.000 Euro | 60 Euro |
1.200 Euro | 75 Euro |
*gerundet
Tipp: So können Beamte Kosten sparen
Während andere Berufsgruppen eher auf eine dynamische Zunahme der Versicherungssumme achten sollten, gilt für Beamte auf Lebenszeit das Gegenteil. Da ihr Anspruch auf Ruhegehalt mit den Dienstjahren stetig steigt, kann im Gegenzug die Versicherungssumme sinken. Das reduziert die monatlichen Versicherungsbeiträge deutlich.
Versicherungsexperten helfen beim Tarifvergleich
Die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte zu finden, die alle individuellen Faktoren berücksichtigt, kann herausfordernd sein. Unsere Versicherungsberater helfen Ihnen gerne bei dieser Aufgabe. Fordern Sie einfach über das folgende Formular Ihren persönlichen Tarifvergleich an. Oder kontaktieren Sie uns direkt unter 030 – 120 82 82 8 oder kontakt@transparent-beraten.de.
Die besten BU-Tarife für Beamte im Test
Das Deutsche Finanz-Service-Institut (DFSI) veröffentlichte im Mai 2019 die Ergebnisse ihrer umfangreichen Studie zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Fünf Berufsgruppen, darunter Beamte, finden passende Ergebnisse in der Studie. Innerhalb der Berufsgruppen wurden die Ergebnisse noch einmal für ganz bestimmte Berufe bewertet. Es sind sowohl Serviceversicherer mit eigenem Außendienst oder Maklervertrieb als auch Online-Versicherer im Test vertreten.
Bewertungskriterien
Das DFSI prüfte die Leistungen anhand der Versicherungsbedingungen. Aber auch die Beitragshöhe der jeweiligen Tarife und die Finanzstärke der Unternehmen flossen in das Gesamtergebnis ein. In Bezug auf die Tarifbedingungen wurde eine Reihe von Anforderungen definiert, die über alle Berufsgruppen hinweg bewertet wurden. Dazu zählt beispielsweise die Frage, ob ein Berufswechsel unberücksichtigt bleibt und ob die BU-Rente auch bei Pflegebedürftigkeit gezahlt wird.
Speziell für Beamte wurden drei Sonderregelungen abgefragt:
- Gibt es eine Dienstunfähigkeitsklausel?
- Gelten besondere Höchstgrenzen bei der Nachversicherungsoption für Beamte?
- Gibt es weitere besondere Regelungen speziell für Beamte? 0,5 Punkte vergibt das Institut für die Option auf besonderen Schutz in den ersten fünf Berufsjahren.
Für das konkrete Rating erstellten die Experten drei Modellkunden. Bewertet wurden die Tarife für einen Finanzbeamten (Alter: 28, BU-Rente: 800 €), einen Gymnasiallehrer (Alter: 32, BU-Rente: 1.000 €) und eine Staatsanwältin (Alter: 30, BU-Rente: 900 Euro).
Die Testsieger für Beamte 2019
Finanzbeamter | Gymnasiallehrer | Staatsanwältin |
---|---|---|
Continentale: Continentale PremiumBU (PBU) | Europa: EUROPA BU (E-BU) | Allianz: Selbstständige BU-Police (OBUU) |
Europa: EUROPA BU (E-BU) | Neue Bayerische Beamten: BU PROTECT Komfort bzw. BU PROTECT young Komfort | Alte Leipziger: SecurAL (Tarif BV10) |
InterRisk: ABV XXL | Continentale: Continentale PremiumBU (PBU) | Basler: Basler BU BP, BPL, BPS |
Das BU-Leistungsrating von softfair (Ratingjahrgang 2019)
Bei der unabhängigen Ratingagentur softfair werden zur Bewertung der Tarife ausschließlich die Versicherungsbedingungen betrachtet. Die Experten von softfair untersuchten knapp 50 Leistungsbereiche aus den Versicherungsbedingungen der verschiedenenen BU-Tarife. In Hinblick auf die Berufsgruppe der Beamten wurden auch die Abschnitte zu Dienstunfähigkeit bewertet.
Folgende Sachverhalte wurden speziell für Beamte geprüft:
- Dienstunfähigkeitsklausel (Wird eine medizinisch festgestellte Dienstunfähigkeit bei Beamten ohne weitere medizinische Prüfung als Berufsunfähigkeit anerkannt?)
- Verzicht auf Nachprüfung der Dienstunfähigkeitsklausel
- Verzicht auf konkrete Verweisbarkeit bei Beamten auf Lebenszeit
- Nachversicherung bei Reduzierung der Beamtenpension bei Gesetzesänderung
- Nachversicherung bei Verbeamtung auf Lebenszeit
- Leistung bei Teil-Dienstunfähigkeit
Anbieter mit hervorragenden Tarifen für Beamte
- Condor
- DBV (Deutsche Beamtenversicherung)
- Die Bayerische
- Nürnberger
- Signal Iduna
- uniVersa
… mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Test
Tipps zum BU-Vergleich für Beamte
- Am wichtigsten ist das Vorhandensein einer echten Dienstunfähigkeitsklausel. Achten Sie unbedingt darauf, dass in den Versicherungsbedingungen festgehalten ist, dass der Versicherer bereits dann die BU-Rente auszahlt, wenn der Dienstherr den Beamten aus dem Dienstverhältnis entlassen hat. Es sollte keine erneute Prüfung der Berufsunfähigkeit erforderlich sein.
- Interessant ist auch, wie flexibel die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, z.B. welche Nachversicherungsgarantien es gibt. Eine Nachversicherungsgarantie ist interessant, wenn die BU-Rente erhöht werden soll, weil es eine Gehaltserhöhung oder andere Veränderung in der Lebenssituation gab, die den Absicherungsbedarf erhöht.
- Ebenso ist es interessant, zu überprüfen, ob die BU-Rente stückweise gesenkt werden kann, da das potenzielle Ruhegehalt mit der Zeit ansteigt. So können Kosten eingespart werden.
- Wenn Sie gerade erst in den Beruf einsteigen bzw. noch Beamtin oder Beamter auf Probe oder Widerruf sind, dann kann es sich lohnen nach einer speziellen Police Ausschau zu halten. Manche Versicherer bieten spezielle Tarife für Dienstanfänger an, da sie in dieser Zeit einen besonders hohen Absicherungsbedarf haben. Später, wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt ist, kann dann der Tarif angepasst werden.
- Bei Beamten gelten bei vielen Versicherern verschiedene Höchstgrenzen für die BU-Rente. Schauen Sie sich genau an, welchen Betrag Sie versichern wollen und ob der Versicherer dies ermöglicht.
Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Beamte wichtig
Beamte genießen einen gewissen Sonderstatus und sind recht gut über ihren jeweiligen Dienstherren abgesichert, sofern sie auf Lebenszeit verbeamtet und länger als fünf Jahre dabei sind. Doch auch, wenn Beamte nach der fünfjährigen Wartezeit den Anspruch auf das so genannte Ruhegehalt haben, bleibt eine Versorgungslücke. Diese sollte möglichst frühzeitig mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte geschlossen werden. Zumal es jederzeit sein kann, dass die Bezüge von Beamten von der Politik weiter gekürzt werden.
Da Beamte beim Abschluss einige Besonderheiten beachten müssen, damit sie wirklich umfassend abgesichert sind, empfehlen wir, zusammen mit einem BU-Experten einen individuellen BU-Vergleich durchzuführen. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Sie erreichen unsere Versicherungsfachleute montags bis freitags von 9-18 Uhr unter 030 – 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de. Nutzen Sie auch gern unser kostenfreies BU-Vergleichsformular.