Wie man trotz gefährlichem Hobby eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefährliche Hobbys können in der Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) zu Risiko­aufschlägen führen.
  • Typische Beispiele für gefährliche Hobbys umfassen Extrem­sportarten, Auto­rennen und bestimmte Kampf­sport­arten.
  • Versicherte können ein bestimmtes Hobby von der BU ausschließen sowie Leistungen verweigern.
  • Eine Nach­melde­pflicht für nach Versicherungs­antritt aufgenommene Hobbys liegt nicht vor.

Das erwartet Sie hier

Welche Hobbys für einen Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zum Problem werden können und wie Sie eine Ablehnung vermeiden. Inkl. Liste gefährlicher Hobbys als Überblick.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche Hobbys sind ein Risikofaktor?
  2. Versicherungsantrag richtig ausfüllen
  3. Risikoprüfung der Versicherer
  4. Ablehnung vorbeugen
  5. Gibt es eine Nachmeldepflicht?

Hobbys in der Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung als Risikofaktor

Wer eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung bzw. Arbeitsunfähigkeits­versicherung abschließen will, stellt sich die Frage, welche seiner Hobbys in welchem Umfang als riskant gelten und welche Konsequenzen dies für die Versicherung hat. Nicht nur das Hobby selbst kann Ursache dafür sein, dass Versicherer Aufschläge verlangen oder gar den Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung ablehnen. Art und Umfang, indem Versicherte der Frei­zeit­akti­vität nachgehen, sind ebenfalls ausschlag­gebend. Beispielsweise ist Bergsteigen ein Hobby, bei dem konkrete Angaben zum bevorzugten Bergsteige-­Terrain für Versicherer maßgeblich sind. Auch Hobbys wie das Tauchen interessieren die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Oftmals verlangen Versicherer in diesem Fall eine detaillierte Darstellung des Tauchplatzes bzw. erweiterte Angaben zur Tauchtiefe.


Liste über gefährliche Hobbys, die die Berufs­unfähigkeits­versicherung beeinflussen

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen:

  • ohne Aufschlag mit­versicher­baren Hobbys
  • mit Risiko­zuschlag versicher­baren Hobbys und
  • nicht versicher­baren Hobbys

Problemlos versicherbare Hobbys

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Typischer­weise sind Sportarten mit überschau­barer Verletzungs­gefahr problemlos und ohne Risiko­zuschlag mitversicherbar. Dazu gehören:

  • Wandern
  • Schwimmen
  • Ball­sport­arten wie Fußball, Volleyball, Handball, Tennis

Mit Risiko­zuschlag versicherbare Hobbys

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Aufschläge fallen bei Hobbys an, die eine erhöhte Verletzungs­gefahr aufweisen. Dazu gehören etwa:

  • Wettkampf­mäßig ausgeübte Kampf­sport­arten
  • Motorsport
  • Reitsport
  • Radrennen
  • Mountainbiken
  • Tauchen
  • Bergwandern, Bergsteigen, Klettern im Outdoor-Bereich
  • Fallschirmspingen, Drachenfliegen und anderer Flugsport
  • Football
  • Eishockey
  • Rugby

Oftmals nicht versicherbare Hobbys

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Bestimmte Hobbys sind aufgrund ihres unabschätzbaren Risikos nicht versicherbar:

  • Autorennen
  • Hochseeangeln
  • Bergsteigen ohne Absicherung
  • Höhlentauchen
  • Canyoning
  • Bestimmte Kampfsportarten wie Free Fighting oder Thaiboxen mit Wettbewerben und vollem Körperkontakt
  • Roofing (oder auch Rooftopping, ist Bestandteil der Liste über gefährlichste Hobbys weltweit)

Gefährliche Hobbies im Berufs­unfähigkeits­versicherungs-Antrag: So geht’s

Versicherer legen Wert auf ehrliche und lückenlose Angaben beim Antrag. Dies umfasst auch genaue Angaben zu möglicherweise riskanten Hobbys. Im Leistungs­fall prüfen Sach­verständige exakt die Korrektheit der Angaben. Ehrliche Antworten sind daher Voraussetzung für die Inanspruch­nahme der Versicherungs­leistungen. Ebenso ist es nicht sinnvoll, bestimmte Angaben zu verschweigen, die eine private Gefahr darstellen können.

Ver­sicherungs­gesell­schaften wollen daher detailliert wissen, welchem Hobby Versicherte in welchem Umfang nachgehen. Wer etwa häufiger auf Auslands­reisen ist, um an Wettkämpfen teilzunehmen, erfährt eine andere Behandlung als jemand, der das gleiche Hobby im unmittelbaren Umkreis von zu Hause ausübt. Versicherer verfügen über umfassende Frage­bögen, in denen genaue Angaben zum Hobby möglich sind.

Das fragen Versicherer im Antrag ab

„Angaben zu besonderen Gefahren
Sind Sie in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (z.B. Wettfahrten, Motorsport, Flugsport, Fall­schirm­springen, Wasser-/Tauchsport, Kampfsport, Berg-/Klettersport, Pferdesport, Radsport, Fun-/Extremsport, Leistungs-/Profisport)? Bitte ggf. entsprechenden Fragebogen beifügen.“

Zusätzlicher Fragebogen

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Bei vielen Hobbys liegt es im Ermessen des Risiko­­managements der Versicherer, ob und unter welchen Risiko­aufschlägen sie eine Versicherung anbieten. Gerade bei Hobbys wie Tauchen, Bergsteigen und Klettern fragen sie daher exakt nach. Dem Antrag zur BU muss dann der entsprechende, gesonderte Fragebogen ausgefüllt und eingereicht werden. Der Versicherer erkundigt sich darin über die Orte, die Sicherungen, das Equipment und die Häufigkeit, in der Kunden dem Hobby nachgehen. Bergwanderungen ohne steile Aufstiege, Klettern im Indoor-­Bereich oder auch Klettern mit Sicherungen bis zum Grad 3 versichern die meisten Anbieter ohne Risiko­zuschlag.

Risiko­prüfung in der Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung und ihre Konsequenzen

Beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ist die Durchführung einer umfassenden Risiko­prüfung der Standard bei den Ver­sicherungs­gesell­schaften. Dies umfasst neben regulären BU-Gesundheitsfragen auch sämtliche Frei­zeit­akti­vitäten der Versicherten. In Abhängigkeit des Risikos, von dem Versicherer ausgehen, kann es zu Risiko­zuschlag, Ausschluss vom Versicherungs­schutz oder sogar zur Ablehnung des Versicherungs­antrags kommen.

Risiko­zuschlag

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Der Risiko­zuschlag entspricht einer prozentualen Erhöhung des regulären Versicherungs­beitrags. Diese Höhe ist vor Vertrags­abschluss zu bestimmen sowie schriftlich zu fixieren. Risiko­zuschläge sind nicht nur bei gefährlichen Hobbys, sondern auch bei gesund­heitlichen Beschwerden oder bei besonders riskanten Berufen mit hoher Verletzungs­gefahr üblich.

Ausschluss

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Ein Ausschluss definiert bestimmte Voraussetzungen, unter denen der Versicherungs­schutz nicht greift und keine Versicherungs­leistungen gezahlt werden. Versicherer können Ausschlüsse im eigenen Ermessen selbst festlegen.

Einige Ausschlüsse sind in BU-Verträgen standardmäßig vorgesehen. Dazu gehören etwa Berufs­unfähig­keit infolge von Krieg, Kern­energie oder fehl­geschlagenem Selbstmord. Nach individueller Situation formulieren Versicherer Ausschlüsse infolge von Vorer­krankungen, Berufs­risiken oder riskanten Hobbys.

Ablehnung

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Die vollständige Ablehnung des Versicherungs­vertrags ist Folge eines als unverhältnis­mäßig eingestuften Risikos. Eine Versicherung wird Kunden den Vertrag verweigern, wenn die Wahr­schein­lichkeit einer eintretenden Berufs­unfähig­keit als zu hoch einstuft. Die Ursache kann in besonders riskanten Berufen (z. B. Soldat oder Sprengmeister) liegen oder in besonders riskanten Frei­zeit­be­schäf­ti­gun­gen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt – was tun?

Experten-Tipp:

„Sind Sie in der Vergangenheit einem gefährlichen Hobby nachgegangen, das Sie aber mittlerweile aufgegeben haben, müssen Sie dieses natürlich nicht in der Risikoprüfung angeben.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Risiko­zuschlag bedeutet höhere Versicherungsbeiträge

Während gefährliche Hobbies Risiko­aufschläge nach sich ziehen, kann die Höhe dieser Zuschläge stark variieren. Beitrags­erhöhungen von 50 Prozent bis zu 100 Prozent sind möglich. Einige Beispiele zur Orientierung:

  • Mountainbiken ohne Wettbewerbe: 25 Prozent Beitragszuschlag
  • Radrennen oder Eishockey: 50 Prozent Beitragszuschlag
  • Kitesurfen mit Wettbewerben: 50 Prozent Beitragszuschlag
  • Kampfsport wie Boxen oder Kickboxen: 100 Prozent Beitragszuschlag oder Ablehnung
  • Fallschirmspringen: Ablehnung

Ausschlüsse als Alternative zu hohen Beiträgen

Wer ein riskantes Hobby ausübt, jedoch keine Risiko­zuschläge zahlen will, hat aber auch die Möglichkeit, das Hobby aus dem Versicherungsschutz auszugliedern. Ist das Hobby im Vertrag exkludiert, so können Versicherte dieser Frei­zeit­be­schäf­ti­gun­g nachgehen, ohne mit Mehrkosten zu rechnen.

In diesem Falle ist alles versichert, bis auf das ausgeschlossene Hobby. Wenn nun aber ein Unfall im Zusammen­hang mit diesem Hobby zur Berufs­unfähig­keit führt, ist die Versicherung nicht in der Leistungs­pflicht und zahlt somit keine Berufs­unfähig­keits­rente. Die Leistungs­pflicht infolge von Schäden durch andere Tätigkeiten bleibt jedoch davon unberührt.

Wie kann man eine Ablehnung bei der Antragstellung ver­mei­den?

Da Versicherer die Risiken von Hobbys und Freizeit­gestaltungen verschieden­artig bewerten, sind vorherige Risiko­voranfragen sinnvoll. Diese erfolgen meist anonym und dienen dazu, die Wahr­schein­lichkeit der Risiko­aufschläge oder einer Ablehnung abzuschätzen.

Bei der Voranfrage helfen z. B. unsere speziali­sierten Versicherungs­berater. Diese verfügen über das Wissen und die Erfahrung, trotz gefährlichem Hobby eine optimale Versicherung für Sie zu finden. Zu diesem Zwecke schicken sie eine Risiko­anfrage an mehrere Versicherungs­gesell­schaften. Die Anfragen basieren auf genauen Daten zu Risiko­faktoren wie gesund­heitlichen Befunden oder Hobbys. Anschließend erstellen die Versicherer Angebote für die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Hierbei kommt es vor, dass ein bestimmter Versicherer auf die gleiche Anfrage mit einem Ausschluss oder dem Verlangen eines Risiko­zuschlags reagiert und ein anderer nicht.

Warum ist eine Risiko­voranfrage sinnvoll?

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Das Besondere an diesen Vorab-Risiko­anfragen ist, dass persönliche Angaben anonymisiert sind. Name, Anschrift oder Geburts­datum sind entsprechend in der Risiko­voranfrage geschwärzt und lassen keinen Rückschluss auf den Versicherten oder Interessenten zu. Es kommt vor, dass sich Versicherungs­träger weigern, anonymisierte Voranfragen zu beantworten oder zu bearbeiten. In diesen Fällen können unsere BU-Experten die Anfragen auch unter Angabe der Daten an Versicherer weiterleiten. Hierbei lassen sich Verein­barungen mit den Versicherungs­unternehmen treffen, diese Daten nicht an andere Firmen weiter­zuleiten. Eine alternative Vorgehens­weise ist eine Risiko­voranfrage unter Verwendung eines Pseudonyms.

Benötigen Sie Hilfe? Unsere Experten helfen

Wenn Sie einer der genannten Hobbys nachgehen und sich nicht sicher sind, wie sich dieses auf Ihren Antrag auf Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung auswirkt, dann wenden Sie sich gern an uns. Unsere BU-Experten kennen den Markt und die verschiedenen Tarife und helfen Ihnen mit einer ausführlichen BU-Beratung, die passende Absicherung zu finden. Kontaktieren Sie hierzu persönlich.

Nachmelde­pflicht: Was, wenn ich erst später ein gefähr­liches Hobby aufnehme?

Es kann vorkommen, dass Versicherte ein gefährliches Hobby erst nach Versicherungs­antritt bzw. nach Antrag­stellung für sich entdecken. Ebenso ist es vorstellbar, dass Versicherte ein Hobby im Laufe der Vertrags­laufzeit aufgeben. Eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung läuft oftmals über mehrere Jahre oder Jahr­zehnte. Während dieser Zeit sind viele Änderungen möglich, auch und insbesondere im Freizeit­bereich.

Versicherer verzichten auf eine Nachmeldung möglicher neuer und riskanter Hobbys. In der Versicherungs­praxis sind gefährliche Freizeitaktivitäten dann automatisch im laufenden Vertrag mitversichert. Der abgeschlossene Vertrag bleibt über die gesamte Vertrags­laufzeit gültig, so lange die Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung korrekt und vollständig waren. Nichts­desto­trotz sollten die Vertrags­bedingungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung gründlich überprüft werden, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Wir unterstützen Sie bei diesem Prozess.

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Katharina Burnus
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