Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn Ärzte aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr praktizieren können.
  • Für Ärzte besonders wichtig ist, dass eine Infektionsklausel in der BU enthalten und die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist.
  • Niedergelassene Ärzte mit einer eigenen Praxis sollten zusätzlich auf eine Umorganisationsklausel im Vertrag achten.
  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte ist bereits ab 38 € im Monat erhältlich.
  • Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, um die optimale Absicherung für Sie zu finden.

Das erwartet Sie hier

Was Ärzte über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen sollten, was sie kostet und was sie unbedingt leisten sollte.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Sie über die BU wissen?
  2. Warum brauchen Ärzte eine gute BU?
  3. Kosten (inkl. Beispiel)
  4. Was leistet eine gute BU?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige BU finden
  7. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Achim Wehrmann

Was muss ein Arzt über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen?

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) ist ein unverzichtbarer Schutz für Sie als Arzt: Falls Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, zu praktizieren, zahlt die Versicherung Ihnen eine monatliche Rente als Einkommensersatz aus. Dies ist besonders wichtig, da Sie als Arzt speziellen Risiken ausgesetzt sind, etwa die Gefahr eines Burnouts oder eines Unfalls im OP.

Icon Stethoskop

Worauf Sie achten sollten

Beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sollten Sie auf berufsspezifische Punkte achten, zum Beispiel sollte die sogenannte abstrakte Verweisung ausgeschlossen sein. Dies bedeutet, dass der Versicherer Sie nicht dazu zwingen kann, einen anderen Beruf auszuüben, statt Ihnen die BU-Rente auszuzahlen. Außerdem sollte die Infektionsklausel eingeschlossen sein und Ihre BU-Rente sollte ausreichend hoch sein, um den Ausfall Ihres üblicherweise hohen Einkommens im Falle einer Berufs­unfähigkeit optimal ausgleichen zu können.

Da die Berufs­unfähigkeits­versicherung ein sehr komplexes Thema ist, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend darüber zu informieren und im Anschluss eine professionelle Beratung durch unsere Fachexperten in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass Sie die ideale Absicherung finden, die auf Ihr Berufsbild angepasst ist.

Warum brauchen gerade Ärzte eine gute BU?

Ärzte haben ein erhöhtes Risiko

Ärzte tragen nicht nur eine große Verantwortung, sie sind im Rahmen ihrer Arbeit auch hohen Belastungen und einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Schichtdienste, Infektionsgefahren und psychischer Stress gelten als Risikofaktoren für eine Berufs­unfähigkeit. Dies gilt umso mehr, als dass die Belastungen im Gesundheitswesen besonders hoch sind und viele Mediziner heute bis ins hohe Alter arbeiten und ihre Praxis auch nach dem 60. Lebensjahr noch lange nicht aufgeben. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, steigt aber mit dem Alter, weshalb eine umfassende Vorsorge wichtig ist.


Beispielhafte Risikofaktoren

Fachgebiet / AnstellungsverhältnisBeispielhafte Risikofaktoren
Angestellte Ärzte im KrankenhausHohe psychische und physische Belastung durch Schichtdienste und Personalmangel im Gesundheitswesen
Ärzte mit eigener PraxisHohe Belastung durch Verantwortung für Angestellte und Führung eines eigenen Unternehmens
ChirurgenBerufs­unfähigkeit kann schon bei leichten Verletzungen oder chronischen Krankheiten der Hände, der Augen oder des Rückens eintreten
ZahnärzteHier gelten die gleichen Risiken wie für Chirurgen; hinzu kommt bei eigener Praxis die Belastung durch eine erhöhte Verantwortung
Icon Krankenakte

Das berufsständische Versorgungswerk reicht oft nicht aus

Da der Arztberuf zu den kammerfähigen, freien Berufen gehört, sind Ärzte grundsätzlich durch ihr berufsständisches Versorgungswerk gegen eine Berufs­unfähigkeit abgesichert. Die Versorgungswerke bieten allerdings eher eine Art berufsbezogene Erwerbsunfähigkeitsrente, die erst ausbezahlt wird, wenn die versicherte Person zu nahezu 100 Prozent nicht mehr im ärztlichen Berufsfeld arbeiten kann. Das heißt, beispielsweise auch keine Verwaltungs- oder Beratungstätigkeit im medizinischen Bereich mehr ausführen kann. Gegebenenfalls muss sogar die Approbation abgegeben werden. Mehr Informationen dazu, wie eine Berufs­unfähigkeit bewertet wird, finden Sie auf der Seite der ABV e.V..

Unterschiede zwischen Berufs­unfähigkeitsrente der Versorgungswerke und privater BU

KriterienVersorgungswerkePrivate BU
Leistungsvoraussetzungen100 Prozent Berufs­unfähigkeit (Aufgabe des Berufs)50 Prozent Berufs­unfähigkeit
RentenhöheAbhängig vom Einkommen / gezahlten BeiträgenKann weitgehend selbst bestimmt werden
Gesundheits- und RisikoprüfungKeineGesundheits- und Risikoprüfung bei Antragstellung
VerweisungsmöglichkeitenUmfangreichKann in Vertragsbedingungen ausgeschlossen werden

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Was kostet Sie eine BU?

Genaue Kosten immer individuell

Je früher Sie sich als Arzt für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung entscheiden, desto geringer sind für Sie die Kosten. So gibt es beispielsweise günstige Tarife für Studenten, die Sie bereits als Medizinstudent abschließen können. Des Weiteren hängen die Kosten sehr stark von individuellen Faktoren ab wie beispielsweise Ihrem Alter, Ihrer gesundheitlichen Situation oder gefährlichen Hobbys und sind daher schwer pauschal zu bestimmten. Wie sich die Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung genau zusammensetzen, erfahren Sie hier:

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?


Kostenbeispiel: Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte

  • Alter bei Abschluss: 31 Jahre
  • Schlussalter: 67 Jahre
  • Beruf: Arzt/Ärztin (mit operativer Tätigkeit)
BU-RenteMonatsbeitrag*
1.000 €ab 38 €
1.500 €ab 56 €
2.000 €ab 75 €
*gerundet

Was kostet Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Was leistet eine gute BU für Ärzte?

Die Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung sind für alle Berufsgruppen einheitlich. In der Regel wird ab einer Berufs­unfähigkeit von 50 Prozent, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert, eine monatliche Berufs­unfähigkeitsrente geleistet. Dadurch, dass bereits ab einer Berufs­unfähigkeit von 50 Prozent geleistet wird, wird der Lebensstandard des Versicherten abgesichert – auch für den Fall, dass eine berufliche Neuorientierung stattfinden muss.

Dies ist gerade für Ärzte, die eine eigene Praxis gründen wollen, sehr wichtig, da eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Banken auch als Kreditsicherung gilt.

Wichtige Klauseln für Ärzte

Icon Coronavirus

Infektionsschutzklausel

  • Stellt sicher, dass die BU auch dann zahlt, wenn aufgrund § 31 des Infektionsschutzgesetzes ein behördliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird

mehr zur Infektionsschutzklausel

Icon Halbkreis mit Pfeil

Verzicht auf abstrakte Verweisung

  • Im Falle einer Berufs­unfähigkeit nicht auf eine vergleichbare Tätigkeit verwiesen werden, die Sie theoretisch noch ausüben könnten

mehr zur abstrakten Verweisung

Icon Krankenhaus

Umorganisationsklausel

  • Bestimmt, ob und wie Ihre Praxis bei Berufs­unfähigkeit umstrukturiert werden kann, und ist besonders relevant für Praxen mit hauptsächlich kaufmännischen Tätigkeiten oder weniger als fünf Angestellten

Dienstunfähigkeits­klausel für Amtsärzte

  • Regelt, dass BU-Rente ausgezahlt wird, auch wenn Sie schon aus geringeren Gründen von Ihrem Dienstherren als dienstunfähig erklärt werden

Dienstunfähigkeits­klausel für Amtsärzte

Spezialtarife für Ärzte

Auf dem Markt gibt es einige Versicherer, die sich auf die Berufsgruppe der Ärzte spezialisiert haben und daher Tarife der Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten, die speziell auf die Bedürfnisse von Ärzten zugeschnitten sind. Diese bieten beispielsweise:

  • Interessenvertretung durch Vertreter der Heilberufe
  • Enthält Infektionsklausel
  • Auf akademische Heilberufe abgestimmte Ereignisse zur nachträglichen Erhöhung der Berufs­unfähigkeitsrente
  • Umorganisationsverzicht für niedergelassene Ärzte mit weniger als fünf angestellten akademischen Heilberuflern
  • Günstige Einstiegsmöglichkeiten für Studenten
  • Keine abstrakte Verweisung

Wann ist ein Arzt berufsunfähig?

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet immer bereits ab einer Berufs­unfähigkeit von 50 Prozent in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf. Können Sie beispielsweise als Chirurg nach einem Unfall nicht mehr operieren, weil die Beweglichkeit Ihrer Hände eingeschränkt ist, erhalten Sie Ihre Berufs­unfähigkeitsrente. Unabhängig davon, ob Sie noch andere Arbeiten ausführen können. Mehr Informationen dazu, ab wann Sie als berufsunfähig gelten, lesen Sie hier:

Ab wann gelte ich als berufsunfähig?

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Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFranke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue ServiceAtlasGesamt­wertung von 100
Logo Hannoversche Lebens­versicherung AGHannoverscheFFF+HervorragendExzellentSehr gutSehr gut95
AllianzFFFSehr gutExzellentSehr gutSehr gut92
Logo CosmosDirektCosmosFFFSehr gutExzellentSehr gutSehr gut85

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2024)

Wie wählt man die richtige BU aus?

Diese Berufs­unfähigkeits­versicherer für Ärzte empfehlen unsere Experten

Unsere Experten der Berufs­unfähigkeits­versicherung empfehlen für die Berufsgruppe der Ärzte unter anderem folgende Anbieter:

Je nach Ihrer individuellen Situation, Ihren persönlichen Anforderungen und Ihrer Fachrichtung als Arzt können wir Ihnen noch weitere Berufs­unfähigkeits­versicherer empfehlen. Gerade bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung kommt es bei der Wahl des Anbieters immer auf den Einzelfall an. Kontaktieren Sie uns daher gerne, um die ideale Absicherung für Sie als Arzt zu finden.

Die passende Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte finden

  • Achten Sie beim Abschluss darauf, dass eine abstrakte Verweisung ausgeschlossen wird. Diese ermöglicht es dem Versicherer sonst, Sie auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen, bevor die Berufs­unfähigkeitsrente ausgezahlt wird.
  • Die Versicherungs- und Leistungszeit sollte immer bis zum Renteneintrittsalter gehen, auch wenn Sie durch eine kürzere Dauer Kosten einsparen können. Wenn Sie beispielsweise nur bis zu einem Alter von 62 Jahren abgesichert sind, entsteht eine Absicherungslücke von aktuell fünf Jahren. Gerade im Alter erhöht sich jedoch das Risiko, berufsunfähig zu werden.
  • Gerade wenn Sie noch am Anfang Ihrer Karriere stehen, sollten Sie auf die Nach­versicherungsbedingungen und die Nach­versicherungsgarantie achten. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Berufs­unfähigkeitsrente auch während der Vertragslaufzeit zu erhöhen – und zwar ohne erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung. Dies wird beispielsweise relevant, wenn Sie einen neuen Job mit einem höheren Gehalt antreten oder eine eigene Praxis eröffnen und sich dadurch Ihr Absicherungsbedarf erhöht.

Welche Fehler Sie als Arzt auf keinen Fall bei Abschluss einer BU begehen sollten

lesen
  • Nicht auf abstrakte Verweisungsklausel achten: Diese sollte unbedingt ausgeschlossen sein. Ansonsten kann Sie der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen, statt Ihnen Ihre BU-Rente zu zahlen.
  • Laufzeit nicht bis zum Rentenalter: Gerade Ärzte arbeiten häufig noch sehr lange und gerade kurz vor Rentenantritt ist das Risiko für Berufs­unfähigkeit groß.
  • Nach­versicherungsgarantie nicht vereinbart: Sollen sich Ihre Umstände ändern, z. B. Praxisgründung oder auch Nachwuchs oder Heirat, erhöht sich Ihr Absicherungsbedarf. Daher sollten Sie Ihre BU-Rente nachträglich problemlos erhöhen können.
  • Berufsspezifische Klauseln ignorieren: Für Ärzte besonders wichtig sind neben der abstrakten Verweisung die Infektionsklausel und ggf. die Umorganisationsklausel (bei selbständigen Ärzten) und Dienstunfähigkeits­klausel (bei Amtsärzten).
  • Keine Expertenberatung in Anspruch nehmen: Die Berufs­unfähigkeits­­versicherung ist für Ärzte ein komplexes Thema, was man nicht einfach allein online abschließen sollte. Eine professionelle Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die passende Versicherung zu finden. Unsere Beratung ist zudem stets kostenfrei, unabhängig und unverbindlich.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Private Absicherung besser als Versorgungswerk

„Die Absicherung im berufsständischen Versorgungswerk ist für Mediziner zwar ver­pflichtend, jedoch deckt diese nicht alle Risiken ab und leistet beispielsweise erst bei einer Berufs­unfähigkeit von 80 bis 100 Prozent. Außerdem wird vorausgesetzt, dass Ärzte ihre Approbation abgeben, sobald sie eine Berufs­unfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk beziehen.

Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet dagegen in der Regel bereits ab einer Berufs­unfähigkeit von 50 Prozent und gleicht so mögliche Versorgungslücken aus.“

Experten-Tipp 2:
Risikoeingruppierung von Ärzten

„Wegen Ihrer akademischen Ausbildung werden Sie als Arzt in der Regel in die Risikoklasse A eingruppiert. Für Ihre Berufsgruppe nehmen die Versicherer ein normales Risiko an.

Trotz der für Sie günstigen Eingruppierung Ihrer Berufsgruppe werden Sie als Arzt mitunter bis ins hohe Alter arbeiten. Zudem besteht für Ärzte immer die Gefahr einer schwerwiegenden Infektion. Diese kann im schlimmsten Fall ein Berufsverbot zur Folge haben. Deshalb bieten gute Berufs­unfähigkeits­versicherungen für Ärzte eine spezielle Klausel für Infektions­erkrankungen an.“

Experten-Tipp 3:
Fachrichtung entscheidend

Egal, ob als angestellter Arzt in einer Praxis, als Betriebsarzt, in einem Krankenhaus oder als niedergelassener Arzt – für Sie kommt es bei der Wahl der passenden Berufs­unfähigkeits­versicherung immer auch darauf an, in welchem Fachgebiet Sie als Arzt arbeiten. So wird beispielsweise für Chirurgen in der Regel ein Risikoaufschlag verlangt. Daher lohnt es sich, bereits frühzeitig als Medizinstudent oder Assistenzarzt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen. So vermeiden Sie nicht nur mögliche Risikoaufschläge, Sie profitieren auch von günstigeren Beiträgen sowie einem geringeren Risiko von Ausschlüssen oder sogar einer Ablehnung der Berufs­unfähigkeits­versicherung aufgrund von Vor­erkrankungen.

Experten-Tipp 4:
Besonderheiten für niedergelassene Ärzte

„Als niedergelassener Arzt haben Sie eine hohe Investition bei der Gründung Ihrer eigenen Praxis getätigt. Daher ist auch das finanzielle Risiko im Falle einer Berufs­unfähigkeit für Sie besonders hoch. Berufs­unfähigkeits­versicherer gehen ohnehin bei allen Selbständigen von einem erhöhten Risiko der Berufs­unfähigkeit aus.“

Experten-Tipp 5:
Die Umorganisationsklausel

„Idealerweise sollte die Umorganisationsklausel im Versicherungsvertrag ausgeschlossen sein. Ist dies nicht möglich, dann sollte die Umorganisation zumindest als zumutbar und sinnvoll definiert sein.“

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Katharina Burnus
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