Gibt es Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rungen ohne Gesundheitsfragen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ohne Ge­sund­heits­fragen ist prinzipiell nicht möglich – es gibt jedoch Versicherungen mit vereinfachter Gesund­heits­prü­fung.
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfungen gibt es im Rahmen von Aktionen oder Angeboten für bestimmte Kundengruppen.
  • Verträge mit vereinfachter Gesund­heits­prü­fung weisen jedoch oftmals Einschränkungen bei den Ver­siche­rungs­leistungen auf.
  • Wer eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Nach­versicherungsgarantie hat, muss sich bei einer Anpassung der Versicherung keiner erneuten Gesundheitsprüfung stellen.

Das erwartet Sie hier

Ist der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheitsfragen möglich? Was sollten Sie bei Versicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung und beim Beantworten der Gesundheitsfragen im Allgemeinen beachten?

Inhalt dieser Seite
  1. BU ohne Ge­sund­heits­fragen
  2. BU ohne Ge­sund­heits­fragen für wen?
  3. Aktionen zur BU ohne Gesundheitsfragen
  4. Vereinfachte Prüfung: Pro und Contra
  5. Ge­sund­heits­fragen in der BU
  6. BU über die Firma
  7. Alternativen zur BU
  8. Fazit

Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ohne Ge­sund­heits­fragen: Ist das möglich?

Keine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Risikoprüfung

Eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung, die vollständig auf Gesundheitsfragen verzichtet, existiert nicht. Einige Versicherer bieten jedoch Sonder­aktionen mit einer vereinfachten Gesund­heits­prü­fung an oder haben entsprechende Angebote für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Studenten. Mehr dazu im Abschnitt „Vereinfachte Gesund­heits­prü­fungen und Sonder­aktionen“. Versicherte müssen in diesem Fall weniger Fragen beantworten, was mehrere Vorteile hat. Auf der anderen Seite bieten diese Versicherungen oft weniger umfassende Leistungen oder eine geringere Berufs­unfähig­keits­rente.

Darüber hinaus ermöglichen Tarife, die eine Nach­versicherungsgarantie enthalten, eine Erhöhung der Berufs­unfähigkeitsrente, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung verlangt wird. Wer jedoch einen neuen Vertrag abschließt, wird sich einer Gesundheitsprüfung stellen müssen.

Keine Ge­sund­heits­fragen bei Änderung bestehender Verträge

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Sofern der Versicherungsvertrag eine solche Nach­ver­siche­rungs­garan­tie beinhaltet, können Versicherte ihre Rentenhöhe ohne weitere Gesund­heits­prü­fung erhöhen bzw. dynamisch anpassen. Diese Klausel ist bei Veränderungen wie einem Berufswechsel oder einer Eheschließung wichtig. Nicht alle Versicherungs­verträge beinhalten die Nach­ver­siche­rungs­garan­tie, doch ist sie aus Sicht der Versicherten sinnvoll.

Icon Notizblock

Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Die Gesundheitsprüfung ist Teil des Risiko­managements des Versicherers, da dieser auf der Grundlage der Gesundheitsfragen das Risiko eines Leistungsfalls abschätzt und entscheidet, ob und zu welchen Konditionen er den Antrag akzeptiert. Bestimmte Vor­erkrankungen, Tätigkeiten oder Hobbys bedeuten ein erhöhtes Risiko, später berufsunfähig zu werden. Auf dieses reagieren Versicherer je nach Situation mit höheren Prämien, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung des Antrags.

Was bedeuten die Gesundheitsfragen für Sie?

Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheitsfragen im Vergleich: Wer würde profitieren?

Grundsätzlich wäre eine Versicherung ohne Prüfung des Gesundheits­risikos für alle Zielgruppen interessant, die aufgrund bestimmter Risiken mit einer Ablehnung rechnen müssten. Ablehnungsgründe können vielseitig sein und reichen von einem riskanten Beruf über gefährliche Hobbys bis zu gesundheitlichen Beschwerden. Versicherer achten auf sämtliche Aspekte, die einen Leistungsfall wahrscheinlich machen.

Wer hingegen keine Vor­erkrankungen hat, noch jung ist und einer Tätigkeit ohne große gesundheitliche Belastungen nachgeht, kann sich in der Regel problemlos und zu günstigen Konditionen versichern. Darum empfiehlt es sich, sich so früh wie möglich um die Berufs­unfähigkeits­versicherung zu kümmern, zum Beispiel bereits während der Schulzeit oder des Studiums, und den Vertrag gegebenenfalls später mittels der Nach­versicherungsgarantie anzupassen.


Ablehnung: Oftmals sind Vor­erkrankungen der Grund

In den meisten Fällen sind Krankheiten die Ursache der Berufs­unfähigkeit. Hierbei spielen psychische Beschwerden eine immer wichtigere Rolle. Etwa 30 Prozent aller Fälle der Berufs­unfähig­keit sind auf Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout zurückzuführen. An zweiter Stelle folgen Beschwerden des Muskel- und Skelett-Apparates. Krebs­­erkrankungen befinden sich an dritter Stelle. In weniger als einem Zehntel aller Fälle ist ein Unfall die Ursache der Berufs­unfähigkeit. Aus diesen und anderen Statistiken berechnen Versicherer die Wahrscheinlichkeit des Leistungsfalls. Entsprechend sind folgende Risikofaktoren und Vor­erkrankungen ein häufiger Grund für die Ablehnung:

  • Psychische Erkrankungen
  • Chronische Erkrankungen (beispielsweise Diabetes mellitus)
  • Sport­verletzungen (auch in der jüngeren Vergangenheit)
  • Rückenleiden
  • Adipositas

Icon Person im Bett

BU ohne Gesundheitsfragen – wer profitiert?

Personen die an obigen oder vergleichbaren gesund­heitlichen Beschwerden leiden, würden daher von einer Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ohne Ge­sund­heits­fragen profitieren. Einige Versicherer werben mit vereinfachten Gesund­heits­prü­fungen, um auch solche Risikogruppen anzusprechen. Prinzipiell ist es möglich, trotz bestimmter Vor­erkrankungen eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen.

Tipp: Stellen Sie eine anonyme Risikovoranfrage

Wenn Sie nicht sicher sind, was Ihre Vor­erkrankungen für Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung bedeuten, stellen wir gerne für Sie eine anonyme Risikovoranfrage. Auf diese Weise erfahren Sie, ob Sie sich bei einem bestimmten Anbieter versichern können, ohne dass dies im Fall einer Ablehnung Ihren Chancen bei anderen Versicherern schadet. Denn Ablehnungen nicht-anonymer Anfragen werden im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert. Stellt sich heraus, dass eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Sie vorerst nicht möglich ist, beraten wir Sie auch gerne zu alternativen Versicherungen für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft.

Vereinfachte Gesund­heits­prü­fungen und Sonder­aktionen

Wie funktioniert das?

Zwar verzichtet kein Anbieter einer Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung vollständig auf die Gesund­heits­prü­fung, doch finden sich auf dem Markt einige Aktionen mit deutlich vereinfachten Ge­sund­heits­fragen. Es handelt sich meist um zeitlich befristete Aktionen der Anbieter. Viele Versicherer bieten solche Verträge auch dauerhaft an, aber oft nur für bestimmte Personengruppen, z.B. für:

  • Studenten
  • Personen bis 30 oder 35
  • Ärzte
  • Ingenieurberufe
  • Personen, welche die Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einem anderen Produkt wie einer Basisrente oder Immobilienfinanzierung kombinieren

Unterschiede in der Gesundheitsprüfung

Die Ausgestaltung des Versicherungs­vertrags beinhaltet zudem bestimmte Einschränkungen. Die reguläre Gesund­heits­prü­fung ist hierbei durch eine geringe Anzahl einfacher Fragen zur Gesundheit ersetzt. So fragen viele der Versicherer nicht gezielt nach Vor­erkrankungen. An Stelle dessen prüfen sie bei potentiellen Kunden, ob eine Behinderung vorliegt oder ob Kunden in den letzten fünf Jahren mehrere Monate in Behandlung waren. Andere Versicherungs­anbieter interessieren sich in solchen Aktionen nur für die Erkrankungen der vergangenen 12 Monate. Teilweise verzichten Versicherer auch auf Fragen zu risikoreichen Freizeitaktivitäten.

Insgesamt gibt es große Unterschiede zwischen den entsprechenden Aktionen und Angeboten verschiedener Versicherer. Diese beziehen sich darauf, wer Zugang zu der Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen hat, wonach genau gefragt wird, und wie umfassen und flexibel die Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung gestaltet sind. Ein Vergleich lohnt sich.


Beispiel: Diese vereinfachten Ge­sund­heits­fragen werden gestellt

  1. Wurde bei Ihnen bis heute eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test), eine Krebs­erkrankung, ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, eine Multiple Sklerose (MS), eine Leber- oder Stoff­wechsel­störung, eine chronisch-entzündliche Darm­erkrankung, Epilepsie, eine psychische Störung oder ein Bandscheibenvorfall festgestellt?
  2. Sind Sie aktuell in einer medizinischen Behandlung, einer laufenden Therapie?
  3. Nahmen oder nehmen Sie Drogen oder regelmäßig Medikamente?
  4. Ist eine Operation geplant
  5. Waren Sie in den letzten 2 Jahren krankheits­bedingt für einen Zeitraum von länger als 2 Wochen arbeitsunfähig?
  6. Liegt bei Ihnen eine MdE (Minderung der Erwerbs­fähigkeit), ein GdS (Grad der Schädigungs­folge) oder ein GdB (Grad der Behinderung) vor?
  7. Wurden Anträge auf Lebens-, Berufs­unfähig­keits-, Erwerbs­unfähig­keits-, Grund­fähig­keits- oder Pflege­versicherung nur zu erschwerten Bedingungen angenommen (z. B. mit Klausel oder Zuschlag), zurückgestellt oder abgelehnt?

Voraussetzungen einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit vereinfachten Ge­sund­heits­fragen

Versicherer, die ihm Rahmen einer Aktion eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen anbieten oder diese standardmäßig ermöglichen, tun dies in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. mit Einschränkungen gegenüber einer „normalen“ Berufs­unfähigkeits­versicherung. Das kann beispielsweise so aussehen:

  • Es werden nur Versicherungs­nehmer berücksichtigt, die bestimmten Berufs- oder Altersgruppen angehören. Welche das sind, ist meist in den Bedingungen beschrieben.
  • Die Höhe der Berufs­unfähigkeits­rente ist meist begrenzt.
  • Klauseln wie die Nach­ver­siche­rungs­garan­tie sind oftmals nicht Gegenstand solcher Verträge.

Entsprechend empfiehlt es sich, bei den Vertragsbedingungen genau hinzusehen.


Vereinfachte Gesund­heits­prü­fung: Vor- und Nachteile

Geringere Einstiegshürde durch Reduktion der Ge­sund­heits­fragenEingeschränkter Umfang der Versicherungs­summe. Meist liegt die Jahres-Berufs­unfähigkeitsrente bei ca. 12.000 €.

VorteileNachteile
Menschen, denen eine Ablehnung der Berufs­unfähigkeits­versicherung droht, haben trotzdem die ChanceHäufig nur an jüngere Menschen gerichtet, die statistisch gesehen ohnehin gesünder sind als ältere.
Der Anbieter kann gewechselt werden, falls der bestehende Schutz unzureichend und ein Ausbau nicht möglich ist, etwa aufgrund fehlender Klauseln.Relevante Klauseln und Regelungen sind oftmals nicht Vertrags­bestandteil (z. B. Nachs­­versicherungssgarantie, Beitrags­dynamik)

Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung: Mit diesen Gesundheitsfragen müssen Sie rechnen

Unterschiede zwischen den Anbietern

Bei der regulären Gesund­heits­prü­fung bei Antrag auf Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung können sich die Fragen von einem Versicherungs­unternehmen zum anderen unterscheiden. Gemeinsam ist ihnen, dass es sich um Zeiträume um meist fünf Jahre handelt, bis zu der rückwirkend Erkrankungen anzugeben sind. Was Kranken­haus­aufenthalte betrifft, sind diese meist bis zu 10 Jahre lang anzugeben. Gleiches gilt für chronische Erkrankungen. Der Anbieter der Berufs­unfähigkeits­versicherung kann hier auch Auskünfte Kranken­­versicherung oder behandelnder Ärzte anfordern,

Icon Richterhammer und Gesetz

Gesundheitsprüfung unterliegt gesetzlicher Verordnung

Das Versicherungs­vertragss­gesetz (VGV) sieht vor, dass sich Versicherer präzise erkundigen. Hierfür sieht das Gesetz einen bestimmten Rahmen für die Ausgestaltung der Prüfung vor. Die Gesund­heits­prü­fung darf keine offenen, sondern nur geschlossene Fragen beinhalten. Sie müssen nur die tatsächlich gestellten Fragen beantworten. Achten Sie auch sehr darauf, um welche Zeiträume es bei den Fragen geht. Nach Abschluss des Vertrages auftretende Erkrankungen müssen Sie nicht nachmelden.

Diese Angaben müssen Sie zumeist machen

  • Körpergröße
  • Körpergewicht
  • Risikofaktoren, darunter das Rauchen
  • Riskante Hobbys wie Bergsteigen oder Tauchen
  • Beschwerden oder Chronische Erkrankungen
  • Behandlungen und Untersuchungen der letzten 5 Jahre
  • Stationäre Behandlungen der letzten 10 Jahre
  • Operationen der letzten 10 Jahre
  • Einnahme von verschreibungs­pflichtigen Medikamenten

Experten-Tipp:

„Ob vereinfachte oder komplette Gesund­heits­prü­fung: Grundsätzlich sollten Versicherungskunden auf eine lückenlose und korrekte Beantwortung achten. Sollten sich Angaben als fehlerhaft oder unvollständig ausweisen, kann der Versicherungs­schutz entfallen. Der Versicherer kann sich im Falle der Berufs­unfähig­keit auf die Anzeigepflicht berufen und die Zahlung der BU-Rente verweigern. Dies gilt auch, wenn die Berufss­unfähigs­keit in keinem Zusammen­hang mit der ausgelassenen Komponente steht.“

Ist die Gesund­heits­prü­fung der Berufs­unfähigkeits­versicherung wirklich so schlimm?

Viele Menschen, die eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen wollen, sorgen sich wegen der Gesund­heits­prü­fung. Sie haben Angst, dass aufgrund ihrer Erkrankungen ihr Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt wird oder dass sie horrende Beiträge zahlen müssen. Andere befürchten, sie könnten etwas Wichtiges vergessen und somit unwissentlich die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen. Diese Sorgen sind häufig unbegründet bzw. gibt es Möglichkeiten, sich abzusichern:

  • Es ist in der Tat wichtig, dass Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten – andernfalls kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn sie diese brauchen. Damit ihre Angaben korrekt sind, können Sie um Auskunft bei Ihrer Kranken­versicherung und Ihren behandelnden Ärzten bitten. So vergessen Sie nicht, Behandlungen oder Kranken­haus­aufenthalte der letzten 5 bzw. 10 Jahre anzugeben.
  • Wenn Sie an leichter Migräne, Asthma oder einer Tierhaar­allergie leiden oder regelmäßig Fußball spielen oder Wandern gehen, brauchen Sie nichts zu befürchten. Diese Erkrankungen und Hobbys führen nicht zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen.
  • Schwierig wird der Abschluss eines Vertrages mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Epilepsie, Multiple Sklerose oder Diabetes oder Hobbys wie der Teilnahme an Kampfsport-Wettkämpfen.
  • Bei mittleren Risikofaktoren wie Übergewicht, Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis sowie Sportarten wie Bergsteigen hingegen können Sie sich in der Regel versichern, aber müssen mit höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen rechnen.
  • Wenn Sie unsicher sind, dann holen Sie sich Hilfe von Experten. Unsere Versicherungs­berater stehen Ihnen auch bei der Antrags­tellung und der Beantwortung der Ge­sund­heits­fragen zur Seite.

Mehr dazu, wie sich welche Vorerkrankung beim Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung auswirkt, können Sie hier nachlesen:

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung

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Betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheitsprüfung

Betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung ermöglicht einen geringen Beitragssatz

Zahlreichen Beschäftigten wird gewöhnlich der Zugang zur Berufs­unfähigkeits­versicherung, aufgrund ihres Alters, Berufs oder existierender Vor­erkrankungen verwehrt. Eben dieser Tatsache können Arbeitgeber mit dem Abschluss einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung entgegenwirken. Durch die Vereinbarung eines Gruppenvertrages erhalten die Arbeitnehmer bessere Leistungen sowie eine vereinfachte Gesundheitsprüfung und bessere Tarife.

Betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung: Vor- und Nachteile

Dienstobliegenheitserklärung anstelle von Gesundheitsfragen

Im Unterschied zur Beantwortung der üblichen Gesundheitsfragen kommt ein anderes Prozedere beim Berufsschutz über die betriebliche Altersvorsorge zum Tragen. Hierbei werden die Arbeitnehmer zur Unterzeichnung sogenannter Dienstobliegenheitserklärungen verpflichtet. Dabei handelt es sich um ein Abkommen zwischen Arbeitgeber und Angestellten, welches die gesundheitliche Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers bestätigt.

Zwei mögliche Formen der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung

Arbeitgeberfinanzierte Versicherung

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Werden 50 Prozent des fälligen Versicherungsbeitrags von den Unternehmensmitarbeitern gezahlt, so gilt der Gruppenvertrag als arbeitgeberfinanziert. Dabei kommt ein kleiner Gruppenvertrag bereits ab einer Anzahl von fünf bis neun Mitarbeitern zustande. Gruppenverträge, die eine Mitarbeiterzahl zwischen 10 und 100 bereithalten, erlangen den Versicherungsschutz zu besseren Annahmevoraussetzungen und einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmern wird ein noch attraktiverer Gestaltungsspielraum geboten. In dem Zusammenhang können sie die Bedingungen zur Gesundheitsprüfung oder den Leistungs­bausteinen individuell vereinbaren. Dabei erfolgt eine eventuelle Erhöhung der versicherten Berufs­unfähigkeitsrente über die Dynamik oder eine Nach­versicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung.

Direkt­versicherung als Entgeltumwandlung

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Neben der arbeitgeberfinanzierten Variante, kann der Berufs­unfähigkeitsschutz auch in Form einer Entgeltumwandlung abgeschlossen werden. Dabei kommt der Vorsorgebeitrag unmittelbar aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers und bleibt bis zu einem Betrag von 564 Euro steuer- und 282 Euro sozial­versicherungsfrei. Dadurch fällt die Nettobelastung geringer aus. Je nach Bruttolohn und Steuerklasse können Beitragsvorteile zwischen 45 und 50 Prozent realisiert werden. Zeigt sich der Arbeitgeber besonders kulant, beteiligt er sich bestenfalls noch zusätzlich am Beitrag. Zudem ermöglicht die Entgeltumwandlung einen individuell auf den Mitarbeiter zugeschnittenen Versicherungsschutz.

Achtung: Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter

Jedoch hat dieses Verfahren eine nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter zur Folge. Dabei ist zu beachten, dass auch die Vorsorgeprodukte der Sparte Berufs­unfähigkeits­versicherung zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert werden. Nichtsdestotrotz lohnt sich die Entgeltumwandlung. Durch den unmittelbaren Abzug und dem damit einhergehenden Steuervorteil erhöht sich das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers.

Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung und ihre Alternativen

Diese Alternativen gibt es

Wer auch bei vereinfachten Ge­sund­heits­fragen keinen Versicherungs­schutz durch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung erhält, hat mehrere Alternativen, um die eigene Arbeitskraft zumindest gegen einige wichtige Risiken abzusichern. Dazu gehören die folgenden Versicherungen:


Icon Uhr und Zeit

Die Erwerbs­unfähig­keits­ver­siche­rung

Die Erwerbs­unfähig­keits­ver­siche­rung greift, wenn Versicherte generell nicht mehr erwerbsfähig sind. Der ausgeübte Beruf spielt bei dieser Versicherung keine Rolle. Die Versicherer leisten jedoch erst dann, wenn Versicherte nicht mehr imstande sind, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten.

Die private Unfall­­versicherung

Die private Unfall­­versicherung leistet, wenn Versicherte für mindestens drei Jahre infolge eines Unfalls eine körperliche Beeinträchtigung haben. Sie deckt ein wichtiges Risiko ab und ist eine gute Ergänzung zu bestehenden Versicherungen.

Icon Mann mit Brille

Die Grund­fähig­keits­ver­siche­rung

Auch die Grund­fähig­keits­ver­siche­rung kann den Verlust bestimmter Fähigkeiten (beispiels­weise Sehen oder Hören) durch Unfall oder Krankheit absichern. Die Rentenzahlung ist unabhängig von der Ursache des Fähigkeits­verlusts.


Die Funk­tions­in­vali­ditäts­ver­siche­rung

Einen etwas größeren Versicherungsschutz bietet die Funk­tions­in­vali­ditäts­ver­siche­rung. Diese kombiniert einzelne Leistungen aus der Unfall- Grund­fähig­keits­- und Dread-Disease-Ver­siche­rung. Versicherer zahlen nur, wenn die körperlichen Einschränkungen von Dauer und nicht heilbar sind. Varianten dieser Versicherung sind die Existenzschutz­versicherung und die Multi-Rente. Einen ausführlicheren Überblick über die Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung finden Sie hier:

Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung


Einge­schränkter Versicherungs­schutz

Bei diesen Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist zu beachten, dass diese nur ausgewählte Risiken absichern. Ein vollumfänglicher Schutz gegen Invalidität und Berufs­unfähigkeit ist bei diesen Angeboten unter Umständen nicht gegeben. Zwar bieten sie einen grundlegenden Schutz gegen gravierende physische Beeinträchtigungen, es ist jedoch zu berück­sichtigen, dass vermeintlich kleinere Beschwerden wie etwa Rücken­probleme sowie psychische Erkrankungen weitaus häufiger die Ursache für eine (vorübergehende) Berufs­unfähigkeit sind und gerade diese Risiken sind durch Funktionsinvaliditäts-, Unfall- und Grundfähigkeits­versicherungen nicht abgedeckt.

Fazit

Die Entscheidung, ob man es mit einem Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit vereinfachten Ge­sund­heits­fragen versucht, sollte sorgfältig überlegt sein, da es hier unter Umständen gravierende Nachteile zu beachten gilt. Jedoch ist eine solche Absicherung besser als gar keine, gehört die Absicherung der eigenen Arbeitskraft doch zu den wichtigsten Versicherungen für Privat­personen. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung bietet hier den umfassendsten Schutz, doch im Fall einer Ablehnung ist eine weniger umfassende, aber dennoch empfehlenswerte Absicherung über andere Versicherungen möglich.

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Was im individuellen Fall die optimale Absicherung ist, können Sie mit Hilfe unserer Versicherungs­experten herausfinden. Unsere Experten für die Arbeitskraftabsicherung beraten Sie gern. Auch kennen sie den Versicherungsmarkt und können Ihnen Berufs­unfähigkeits­versicherer mit vereinfachten Ge­sund­heits­fragen vermitteln oder gegebenenfalls Alternativen aufzeigen. Kontaktieren Sie uns einfach direkt oder nutzen Sie auch gern unser kostenfreies Vergleichsformular, um ein individuelles Angebot anzufordern.

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Katharina Burnus
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