Ursachen und Diagnose der Berufs­unfähigkeit

Die häufigsten Ursachen der Berufs­unfähigkeit im Überblick

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Aktuelle Statistik: Welche Krankheiten führen zur Berufs­unfähigkeit?

Die häufigsten Gründe für Berufs­unfähigkeit

Quelle: Morgen und Morgen (über Die Versicherer) (2023)


Anerkannte Krankheiten, die zu Berufs­unfähigkeit führen

Psychische Erkrankungen26,64 %
Muskel-Skelett-System23,76 %
Krebs­erkrankungen19,11 %
Herz-Kreislauf7,23 %
Unfälle6,31 %
Sonstiges16,95 %
Quelle: Franke und Bornberg 2020

Diagnose der Berufs­unfähigkeit

Die Diagnose der Berufs­unfähigkeit ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet. Damit die Versicherer die BU-Rente zahlen, ist mindestens ein BU-Grad von 50 Prozent festzustellen. Konkret gilt es, bei der Diagnose der Berufs­unfähigkeit zu klären, inwiefern die Beeinträchtigung der Arbeitskraft Einfluss auf die Fähigkeit hat, den Beruf weiter auszuüben. Die Beeinträchtigung ist ärztlich oder durch einen Gutachter nachzuweisen. Hierbei ist zu berücksichtigen, welche wesentlichen Tätigkeiten im ausgeübten Beruf von der gesundheitlichen Beeinträchtigung betroffen sind.


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Objektive Analyse der Arbeitstätigkeiten

Ebenso ist zu prüfen, welche weiteren Tätigkeiten Betroffene aufgrund ihrer Leiden nicht mehr ausführen können. Für eine korrekte Prüfung ist es wichtig, dass bekannt ist, welche beruflichen Belastungen Versicherte im Arbeitsalltag haben und mit welchen konkreten Anforderungen sie durch ihre Tätigkeit konfrontiert sind. Daher bedarf es einer genauen Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten. Anschließend gilt es, die vorliegenden und von einem Arzt bescheinigten gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit den einzelnen beschriebenen Tätigkeiten zu beurteilen.


Versicherer stellt BU-Grad fest

Der Versicherer legt im Zuge der Prüfung den Grad der Berufs­unfähigkeit fest. Die Feststellung obliegt demnach nicht den behandelnden Ärzten. Diese bescheinigen lediglich die Art der gesundheitlichen Einschränkungen. Da sie Art und Ablauf der Arbeit der Versicherten nicht kennen, können sie die Auswirkungen der diagnostizierten Beschwerden auf den Berufsalltag nicht bewerten.

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Gesundheitsfragen helfen bei der Einschätzung

Ausgehend von den ärztlich bestätigten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie den beruflichen Anforderungen schätzen Versicherer den Berufs­unfähigkeitsgrad ein. Hierbei setzen Versicherer Gutachter ein, die bei der Prüfung unterstützend tätig sind. Dies ist ein Grund dafür, dass Versicherte bereits bei der Antragstellung der BU einige Gesundheitsfragen beantworten müssen. Dies gehört zum Risiko-Management der Versicherer, mit dem sie einschätzen können, welches Risiko sie mit der Berufs­unfähigkeits­versicherung der Antragsteller eingehen.

Grad der Berufs­unfähigkeit: Tabelle über Erkrankungen und deren Einstufung

Wie hoch der Grad der Berufs­unfähigkeit ist, hängt von den gesundheitlichen Problemen sowie deren Einfluss auf die Berufsausübung ab. Welcher BU-Grad am Ende gilt, muss somit individuell ermittelt werden. Generell gilt jedoch: Der BU-Grad ist in Fünfer- bzw. Zehnerschritten gestaffelt und kann zwischen 50 und 100 Prozent betragen. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen beispielhaft auf, welche Berufe bzw. Erkrankungen mit welchem Berufs­unfähigkeitsgrad in der Regel eingestuft werden.

BerufErkrankungBerufs­unfähigkeitsgrad
ÄrztinBrustkrebs50 %
ArztSchlaganfall75 %
ArztDrogenabhängigkeit100 %
ArchitektDemenz75 %
AngestellterHerzerkrankung50 %
BiologeArthrose50 %
BäckerMuskeldegeneration75 %
ChemikerHirntumor100 %
DozentBindegewebskrebs100 %
ErgotherapeutBandscheibenerkrankung50 %
FliesenlegerBandscheibenschaden75 %
HandelsvertreterSchwere Depression75 %
HandwerkerHüftarthrose75 %
HandwerkerRückenschmerzen50 %
HandwerkerSpondylose100 %
HandwerkerAutoimmunerkrankung100 %
IT-BeraterKnochenkrebs50 %
IT-ExperteSicca-Syndrom50 %
KaufmannLungenkrankheit75 %
LehrerSchizophrenie100 %
MetallbauerTuberkulose100 %
Mitarbeiter in der ProduktionSkoliose50 %
MalerFraktur des Oberarms75 %
OrthopädeErkrankung der Herzkranzgefäße75 %
Profi-HandballerFraktur des Arms100 %
Profi-FußballerKreuzbandriss100 %
PilotAngststörung100 %
PilotHörverlust100 %
PilotMigräne100 %
PilotEpilepsie100 %
PhysiotherapeutDepressive Verstimmungen50 %
RechtsanwältinBrustkrebs75 %
SteuerberaterDepression100 %
StylistLeberkrebs100 %
TaxifahrerLymphom75 %
TechnikerOsteoporose75 %
VermögensberaterAneurysma50 %
VerkäuferDepression50 %
VerkäuferParkinson75 %
VeranstaltungskaufmannArthrose im Knie50 %
ZahnärztinSchädigung der Lendenwirbelsäule75 %

Experten-Tipp:

„Wurde bei Ihnen eine Berufs­unfähigkeit festgestellt, sind Sie in der Regel zu einer Veränderungsmitteilung gegenüber Ihres Versicherers verpflichtet. Dies kann unter anderem eine Veränderung des Grades der Berufs­unfähigkeit sein, eine eintretende Pflegebedürftigkeit oder die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Der Unterschied von arbeitsunfähig und berufsunfähig

Im Zuge der Diagnoseverfahren zur Berufs­unfähigkeit sind auch andere Diagnosen möglich. Die verschiedenen Optionen sind genau voneinander abzugrenzen. Ebenso ist es denkbar, dass statt der Berufs­unfähigkeit eine Arbeits­unfähigkeit diagnostiziert wird. Diese unterscheidet sich von der Berufs­unfähigkeit durch den zeitlichen Aspekt: Sie gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. Es ist also davon auszugehen, dass Berufstätige bald wieder arbeitsfähig werden. Bei einer solchen Arbeitsunfähigkeit leistet die sogenannte Arbeitsunfähigkeits­versicherung.

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Erwerbsunfähigkeit oder Berufs­unfähigkeit?

Eine ebenso von der Berufs­unfähigkeit abzugrenzende Diagnose ist die Erwerbs­unfähigkeit. Diese bescheinigt Versicherten, dass sie nicht mehr imstande sind, am Arbeitsleben teilzuhaben. Anders als bei der Berufs­unfähigkeit sind hierbei auch keine anderen Tätigkeiten mehr vorstellbar. Diese Diagnose ist die Grundlage für die Beantragung der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente. Deren Höhe ist gestaffelt nach dem Umfang der Erwerbsunfähigkeit. In voller Höhe ist die Erwerbsminderungs­rente zu zahlen, wenn Versicherte nur noch weniger als drei Stunden pro Tag einer Beschäftigung nachgehen können.

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