Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und Alkoholmissbrauch beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Personen, die aktuell oder vor kurzem alkoholabhängig sind oder waren, haben nahezu keine Mög­lich­keiten, eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) ab­zuschließen.
  • Mit einer anonymen Risiko­voranfrage können eventuelle Optionen im Vorfeld überprüft werden.
  • Hat sich die Alkohol­gebrauchs­störung nach Abschluss der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung entwickelt, leistet der Versicherer in der Regel.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz Alkoholmissbrauch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen und wie Sie Leistungen der BU bei Alkoholproblemen bekommen.

Inhalt dieser Seite
  1. Alkoholmissbrauch als Ursache für Berufs­unfähigkeit
  2. BU trotz Alkohol­abhängigkeit?
  3. So bewerten BU Versicherer Alkoholkonsum
  4. Gesundheitsfragen zum Alkoholkonsum
  5. Zahlt BU bei Alkoholmissbrauch?

Alkoholmissbrauch und Alkoholismus als Ur­sachen von Berufs­unfähigkeit

Statistiken zufolge steigt die Anzahl der Deutschen, die Alkohol in gesund­heits­schädlichen Mengen konsumieren ebenso kontinuierlich, wie die Anzahl der alkoholabhängigen Menschen. Mit dieser Entwicklung geht auch ein Anstieg derjenigen Fehltage einher, die als suchtbedingt klassifiziert werden können. Mit anderen Worten: Bei Alkohol­miss­brauch und Alkoholsucht handelt es sich um Faktoren, die die gesamte Arbeitsleistung eines Erwerbstätigen beeinflussen. Nicht selten können Alkoholabhängige ihrem Job für längere Zeit nicht mehr nachgehen. Der Staat leistet hier nur unter erschwerten Bedingungen – eine private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung fängt die finanzielle Belastung auf.

Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung nach Alkoholsucht schwierig

Jedoch ist der Abschuss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) für Personen, die alkohol­abhängig oder erst seit kurzer Zeit die Abhängigkeit überwunden haben, in der Regel fast unmöglich. Für Betroffene, die bereits über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung verfügen, gilt es zu prüfen, ob ihre Ver­sicherungs­police bei Alkoholmissbrauch oder Alkoholsucht leistet.

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Al­kohol­abhängig­keit möglich?

Wer eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung abschließen möchte, muss in der Regel eine sogenannte Gesundheitsprüfung absolvieren, im Rahmen derer er auch angeben muss, wie hoch sein Alkoholkonsum ist. Charakteristisch ist es, dass die potenziellen Versicherungsnehmer gefragt werden, ob sie in den letzten 5 Jahren wegen des Konsums oder der Folgen des Konsums von Suchtmittel wie Alkohol beraten oder behandelt wurden.


Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

So wie alle Fragen im Versicherungs­antrag müssen auch solche wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Machen die Betroffenen diesbezüglich unzureichende oder sogar falsche Angaben, kann das dazu führen, dass keine Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente im Leistungsfall an den Versicherten erfolgt.

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Ablehnung bei aktueller Alkoholsucht

Noch schwieriger gestaltet sich der Ver­sicherungs­abschluss, wenn eine Alkohol­gebrauchs­störung besteht oder bis vor kurzer Zeit bestand. Vielmehr ist der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung dann nahezu unmöglich. Dies wird durch die psychischen und physischen Folgen, die eine Alkoholgebrauchsstörung in der Regel mit sich bringt, begründet. Fast allen Versicherern ist die Absicherung eines (ehemaligen) Alkoholkranken deshalb zu riskant.

Mehr zum Thema: BU abgelehnt – was tun?

So bewerten Berufs­unfähigkeits­versicherer die Er­krankung Alkohol­abhängigkeit

Für Berufs­unfähigkeits­versicherer spielt es in erster Linie eine Rolle, ob die Alkoholerkrankung aktuell oder bereits überstanden ist. Ver­sicherungs­gesell­schaften, die eine Berufs­unfähigkeits­versicherung anbieten, führen ihre Risikoprüfung stets individuell durch. Laut der Orientierungshilfe für die Risikoeinstufung eines Versicherers, kann die Beurteilung von Alkoholkonsum als Vor­erkrankung wie folgt erfolgen:

  • Bestehende Alkoholabhängigkeit: Ablehnung
  • Beendete Alkoholabhängigkeit: Nähere Prüfung, Rückstellung des Antrags, Leistungs­ausschluss, Beitragszuschlag oder Ablehnung

Das fragen die Versicherer im BU-Antrag

„Nehmen oder nahmen Sie in den letzten X Jahren* regelmäßig Alkohol zu sich (d.h. mehr als 1 Monat lang täglich oder an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres)?“

Wird die Frage mit „Ja“ beantwortet, müssen nähere Angaben zur Häufigkeit, Dauer und Folgen gemacht werden. Die Zeiträume variieren von Versicherer zu Versicherer. Üblich sind 3, 5 oder 10 Jahre.

Mehr zu den Gesundheitsfragen in der BU

Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ohne Ge­sund­heits­fragen für Alkohol­kranke

Eine Möglichkeit, um mit einer (aktuellen oder überstandenen) Alkoholkrankheit eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung zu bekommen, besteht in Sonderaktionen von Versicherern. Komplett ohne Gesundheitsfragen sind diese Verträge jedoch nicht. Regelmäßig bieten jedoch einige Versicherer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Unter diesen Fragen ist in der Regel keine zum Alkohol­konsum. Es muss jedoch nach wie vor die Frage beantwortet werden, ob ein Antrag auf Berufs­unfähigkeitsschutz schon einmal abgelehnt wurde.

Ob und inwiefern eine solche Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung mit vereinfachter Gesund­heits­prüfung einen adäquaten Ver­sicherungsschutz bietet, muss abgewogen werden. Meist ist der Leistungsumfang solcher BU-Aktionen relativ gering.

Mehr zur BU ohne Gesundheitsfragen


Anonyme Risikovoranfrage bei Alkoholabhängigkeit

Die anonyme Risikovoranfrage ist eine Möglichkeit für Alkoholabhängige, ohne persönliche Daten einen BU-Antrag bei verschiedenen Versicherern ein­zureichen. Diese bearbeiten und reagieren auf solche Anfragen ebenso, wie auf „echte“ Anträge. So kann man im Vorfeld einen Eindruck gewinnen, wie gut oder schlecht die individuellen Chancen auf einen Versicherungsschutz bestehen und zu welchen Konditionen.

Wenden Sie sich hierfür gern an unsere BU-Experten. Diese kennen die Anbieter und den Versicherungsmarkt und können abschätzen, welche Möglichkeiten für Sie offen stehen. Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Formular.

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Zahlt meine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Alkoholmissbrauch?

Versicherungen prüfen bei Alkohol­gebrauchs­störungen exakt nach, ob bereits vor Abschluss der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung eine Vorerkrankung bestand oder nicht. Relevant sind diesbezüglich selbstverständlich auch die Antworten, die der Versicherte bei Abschluss der Police im Rahmen der Gesund­heits­prüfung gegeben hat. Entwickelte sich die Alkoholerkrankung erst nach Abschluss des Versicherungsvertrages, leistet der Berufs­unfähigkeits­versicherer in der Regel.

Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Der Versicherungsnehmer muss folgende Voraussetzungen nachweisen, um die Berufs­unfähigkeitsrente zu erhalten:

  • Er muss zu mind. 50 % nicht mehr in der Lage zu sein, seinem aktuellen Beruf nachzugehen.
  • Dieser Zustand muss voraussichtlich für mind. 6 Monate bestehen.

Dem Leistungsantrag fügt man am besten direkt alle nötigen ärztlichen Unterlagen, Befunde und Bescheinigungen bei.

Mehr zum Thema: Ab wann ist man berufsunfähig?

Achten Sie auf Ausschlüsse und Klauseln

Die Ursache für Berufs­unfähigkeit kann neben dem exzessiven Alkoholkonsum auch eine Folgeerkrankung oder Begleiterscheinung sein. Dies ist etwa der Fall, wenn Betroffene einer schweren Depression verfallen und erst dann berufsunfähig werden. Dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass psychische Erkrankungen wie Depressionen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Weiterhin sollten Klauseln wie die konkrete oder abstrakte Verweisung explizit ausgeschlossen worden sein. Andernfalls kann der Berufs­unfähigkeits­versicherer anordnen, dass Sie es erst in einem völlig anderen Beruf versuchen, bevor er Ihnen die Berufs­unfähigkeitsrente auszahlt.

Alle BU-Klauseln und Regelungen im Überblick


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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