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Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und Demenz beachten müssen

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Demenz bietet eine private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) Schutz gegen die finanziellen Folgen der Erkrankung.
  • Die private Be­rufs­un­fähig­keits­rente wird durch die Versicherung gezahlt, wenn das Vorliegen einer De­menz­erkrankung durch ein ärztliches Attest bescheinigt wird.
  • Mit einer bestehenden Demenz wird man bei den meisten BU-Versicherern für einen Ver­sicherungs­abschluss abgelehnt.

Das erwartet Sie hier

Mit welchen Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) Sie bei Demenz rechnen können und ob Sie trotz Demenz noch versicherbar sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Demenz als Ursache für Berufs­unfähigkeit
  2. Zahlt meine BU bei Demenz?
  3. BU trotz Demenz möglich?
  4. Alternativen zur BU
  5. Verschiedene Formen von Demenz

Demenz als Ursache für Berufs­unfähigkeit

Die deutsche Alzheimer-Gesellschaft hat im Jahr 2018 errechnet, dass in Deutschland rein statistisch gesehen alle 100 Sekunden ein Mensch an Demenz erkrankt. Pro Jahr treten rund 300.000 Neu­erkrankungen auf. Derzeit leben in der Bundes­republik rund 1,7 Millionen Menschen mit Demenz. Zwar ist Demenz vor allem eine Erkrankung des höheren Lebensalters. Medi­zin­statistiken weisen aus, dass nur 2 Prozent der Demenz-Patienten jünger als 65 Jahre sind. Dieser auf den ersten Blick geringe Wert steht jedoch für rund 25.000 Menschen, die bereits in jüngeren Jahren eine Demenz entwickeln.


Demenz kann jede Berufsgruppe treffen

Für die Betroffenen und ihr soziales Umfeld ist die Erkrankung eine immense Belastung, zumal es zumindest für primäre Demenzen bisher keine Heilung gibt. Für Demenzkranke, die noch im Arbeitsleben stehen, kann die Krankheit auch eine finanzielle Katastrophe sein. Eine Demenz­erkrankung ist früher oder später immer mit Berufs­unfähigkeit verbunden. Dabei kann es Personen jeden Alters und jeder Berufsgruppe treffen.

Zahlt die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung bei Demenz?

Demenz­erkrankungen werden ebenso wie psychische Erkrankungen vom Leistungsumfang der privaten Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung in der Regel abgedeckt. Die Versicherungs­leistung besteht in der Regel in einer monatlichen Rentenzahlung – der Berufs­unfähigkeitsrente – die zu Ver­trags­abschluss individuell vereinbart wird.

Das leisten Berufs­unfähigkeits­versicherer bei Demenz

Berufs­unfähigkeit liegt nach Definition der Berufs­unfähigkeits­versicherer auch vor, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird. Bei Demenz liegt dies vor, wenn ein Arzt mind. einen Schweregrad von 5 bei der Demenz bescheinigt. Zudem müssen die Be­dingungen der Pflegebedürftigkeit nach Definition der Versicherer erfüllt sein. Diese sind im Versicherungsvertrag festgehalten.

Leistungen im Pflegefall

Vertragsdetails prüfen

Vor dem Leistungsantrag sollte noch einmal ein prüfender Blick in die Versicherungs­bedingungen geworfen werden. Es sollten keine Krankheiten, die beispielsweise Begleiterscheinungen oder Folge­erkrankungen von Demenz sein können, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Auch sollten die konkrete und abstrakte Verweisung nicht Gegenstand des Ver­sicherungs­vertrages sein. Ist dies gegeben, kann der Leistungsantrag beim Berufs­unfähigkeits­versicherer mitsamt aller Befunde, Attests und Diagnosen gestellt werden. Bei Berufs­unfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit müssen dem Antrag außerdem Dokumente über Art und Umfang der Pflege beigelegt werden.


Wann gelte ich als berufsunfähig?

Ebenso wie bei anderen Erkrankungen muss auch eine durch Demenz verursachte Berufs­unfähigkeit durch ärztliche Atteste nachgewiesen werden. Die ge­sund­heit­lichen Einschränkungen durch die Erkrankung muss in den Attesten direkt auf die Berufstätigkeit des Versicherten bezogen werden. Aus Sicht der Versicherer ist Berufs­unfähigkeit gegeben, wenn die Fähigkeit zur Berufsausübung durch die Erkrankung zu mindestens 50 Prozent nicht mehr gegeben ist und diese Einschränkung perspektivisch für mindestens 6 Monate bestehen wird. Eine Demenzerkrankung ist naturgemäß mit einer dauerhaften, nicht umkehrbaren und im Zeitverlauf zunehmenden Ein­schränkung der Fähigkeit zur Berufs­ausübung verbunden.

Mehr zum Thema: Wann ist man berufsunfähig?

Was leistet der Staat bei Demenz?

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Ist man wegen Demenz nicht mehr in der Lage, arbeiten zu gehen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse erst einmal Krankengeld, jedoch nur für max. 78 Wochen. Danach kann die Krankenkasse Reha­maßnahmen anordnen sowie den Erkrankten in Frührente schicken. Hier spielt der Pflegegrad bzw. der Nachweis einer Pflegebedürftigkeit eine Rolle. Ist ein ausreichender Pflegegrad gegeben, leistet die gesetzliche Pflege­versicherung. Oftmals gibt es Leistungen jedoch erst bei diagnostiziertem Alzheimer. Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente ist in der Regel deutlich niedriger als eine private Be­rufs­un­fähig­keits­rente. Zudem greift sie nur, wenn gesetzlich rentenversicherte Personen nicht mehr in der in der Lage sind, in einem gesetzlich definierten zeitlichen Rahmen einer beliebigen Arbeitstätigkeit nachzugehen.

Alle anderen gesetzlichen Absicherungen, wie etwa die Unfall­versicherung, leistet nicht bei einer Demenz, da psychische Erkrankungen ausgeschlossen sind. Daher ist es umso wichtiger, rechtzeitig eine private Absicherung wie die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung abzuschließen.

Bekomme ich eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung trotz Demenz?

Wer an einer diagnostizierten Form von Demenz leidet, hat es beim Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung oft sehr schwer. Dies liegt daran, dass das Risiko von Demenzerkrankten, berufs­unfähig zu werden, extrem hoch ist. Anders als beispielsweise bei einer Depression oder einem Bandscheibenvorfall ist eine Demenz keine Vorerkrankung, die nach Zeit und Behandlung abklingen oder geheilt werden kann. Demenz wird als Vorerkrankung in der Regel immer mit einer Ablehnung des BU-Antrags beurteilt.


Gesundheitsfrage zu Demenz

„Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Gehirns (auch Migräne, Kopfschmerzen [mehr als 12-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Demenz) oder der Nerven (auch Epilepsie, Lähmung, Multiple Sklerose)?“

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Alternativen zur Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung bei Demenz

Menschen mit Vor­erkrankungen haben oft Schwierigkeiten, eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung abzuschließen. Auf einen Schutz gegen die finanziellen Folgen von Demenz müssen sie jedoch nicht zwangsläufig verzichten. Alternativen zur Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung wegen Demenz bieten insbesondere Dread-Desease-Versicherungen, mit denen sich bestimmte schwere Krankheits­bilder versichern lassen, zu denen in der Regel auch De­menz­erkran­kungen gehören. Einige Versicherer bieten ihren Kunden auch spezielle Demenz­­versicherungen an, deren Leistungen allerdings meist geringer als bei einer privaten Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung sind. Ob und inwiefern diese Alternativen mit einer be­stehenden Demenz abgeschlossen werden können, ist im Einzelfall zu prüfen.

Verschiedene Formen von Altersvergesslichkeit und Demenz

Natürlich ist nicht jede Vergesslichkeitsepisode zwangsläufig ein Zeichen für Demenz. Mit steigendem Lebensalter lässt die Leistungs­fähigkeit des Kurz­zeit­gedächt­nisses bei so gut wie allen Menschen nach. Die sogenannte Altersvergesslichkeit äußert sich lediglich vorübergehend und gelegentlich. Die häufigste Demenzform ist die Alzheimer-Krankheit, an der rund zwei Drittel der Erkrankten leiden. Daneben gibt es einige weitere Erscheinungsformen von Demenz.

  • Sogenannte primäre Demenzen sind eigenständige Erkrankungen, die durch das Absterben von Nervenzellen im Gehirn verursacht werden – die Gründe dafür sind bisher weitgehend unbekannt.
  • Sekundäre Demenzen werden dagegen durch eine andere Grunderkrankung oder durch äußere Faktoren ausgelöst.
  • Eine Altersdemenz unterscheidet sich davon durch ihren fortschreitenden Charakter. Die Betroffenen verlieren allmählich ihr Er­innerungs­ver­mögen. Nach dem Kurz­zeit­gedächt­nis beginnt sehr wahrscheinlich irgendwann auch ihr Lang­zeit­gedächt­nis zu versagen. Wenn die Krankheit fortschreitet, sind sie irgendwann nicht mehr in der Lage, Anweisungen zu folgen oder ihre sozialen Kontakte aufrechtzuerhalten. Merkhilfen bei Altersdemenz bleiben wirkungslos.
  • Alzheimer ist eine spezielle Form der Demenz, die durch krankhafte Proteinablagerungen im Gehirn entsteht. Die sogenannten Plaques beeinträchtigen die Funktion der Gehirnzellen und bringen sie im Zeitverlauf immer stärker zum Erliegen. Die Alzheimer-Krankheit nimmt ebenso wie die meisten Formen der Alters­demenz einen schleichenden Verlauf. Die Entwicklung der Krankheit zieht sich oft über viele Jahre hin.

Demenz bei jüngeren Menschen

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Demenz­erkrankungen bei jüngeren Patienten sind deutlich häufiger genetisch bedingt als bei älteren Betroffenen. Auch andere insgesamt eher seltene Demenz­formen – beispielsweise durch Durchblutungsstörungen oder die Beeinträchtigung spezifischer Gehirn­regionen verursachte Demenzen – treten bei ihnen öfter auf. Schwierig gestaltet sich bei jüngeren Betroffenen oft die Diagnosestellung, da die Ärzte bei ihnen zunächst nicht mit einer Demenzerkrankung rechnen. Ebenso fehlt es bisher an spe­zifischen Hilfs- und Be­treuungs­angeboten für diese Alters­gruppe.

Tipps, um Demenz vorzubeugen

Bei einigen Demenzformen ist es möglich, sie durch eine gesunde Lebensweise abzuschwächen oder hinauszuzögern. Auch zur Vorbeugung gegen eine Demenzerkrankung leisten die folgenden Punkte häufig gute Dienste:

  • Gehirntraining durch Konzentrations- und Gedächtnisspiele
  • Gesunde, vollwertige Ernährung
  • Sport und Fitness
  • Hobbys
  • Neue Fähigkeiten erlernen
  • Freundschaften und soziale Kontakte

Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Katharina Burnus
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