Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Diabetes beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Diabetes ist es sehr schwer, eine gute und günstige Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung (BU) zu bekommen.
  • Es muss in jedem Fall mit Risiko­zuschlägen gerechnet werden. Je nach Beruf und Diabetes-Typ kann es zur Ablehnung kommen.
  • Ob Ihre BU zahlt, wenn Sie aufgrund Ihrer Diabetes bzw. den Folge­­erkrankungen berufsunfähig werden, hängt von den genauen Versicherungs­bedingungen und eventuellen Leistungsausschlüssen ab.

Das erwartet Sie hier

Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Diabetes und ist man trotz Diabetes noch versicherbar.

Inhalt dieser Seite
  1. Diabetes als Ursache für Berufs­unfähigkeit
  2. BU trotz Diabetes möglich?
  3. Gesundheitsfragen zu Diabetes
  4. So bewerten BU Versicherer Diabetes
  5. Zahlt meine BU bei Diabetes?

Diabetes als Ursache für Berufs­unfähigkeit

Diabetes Typ 1 und andere Formen von Diabetes sind ein komplexes Erkrankungsbild, das mit zahlreichen Begleiterscheinungen und Folge­erkrankungen verbunden ist. Diabetiker haben eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden. Hierbei ist die Berufs­unfähig­keit meist auf eine der Folge­­erkrankungen zurückzuführen.


Risiko der Berufs­unfähigkeit: Folge­erkrankungen von Diabetes

Augen­erkrankungen

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Häufig leiden Diabetiker unter einer Schädigung der Netzhaut. In vielen Fällen wird das Sehvermögen deutlich beein­trächtigt. Der so genannte grüne Star kann zu einer schweren Sehbehinderung bis hin zur Erblindung führen. Fehlendes Sehvermögen ist für die meisten Berufe gleichzusetzen mit Berufs­unfähigkeit.

Nierenkrankheiten

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Eine häufige Begleiterscheinung der Diabetes ist die dauerhafte Schädigung kleinerer Blutgefäße. Hierbei handelt es sich um eine Mikroangiopathie, die in fortgeschrittenem Stadium eine Nieren­schädigung nach sich ziehen kann. Diese Nierenleiden bilden eine der Haupt­ursachen für Herzinfarkte. Infolge eines Herzinfarkts sind Menschen oft berufsunfähig.

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems

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An Diabetes erkrankte Patienten zeigen ein deutlich erhöhtes Risiko für Herz- und Kreislauf­erkrankungen. Diese Leiden erhöhen wiederum das Risiko für Herz­infarkte. Die Durchblutungsstörungen infolge der Diabetes lassen gleichermaßen das Schlaganfallrisiko deutlich ansteigen. Herzinfarkt sowie Schlaganfall stellen große Risiken im Hinblick auf die Berufs­unfähigkeit dar.

Neurologische Er­krankungen und Nervenleiden

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Die durch Diabetes ausgelösten Durch­blutungs­störungen können in ihrer Folge ebenso zu Schädigungen der Nervensysteme führen. Infolge der Nervenschädigungen können Taubheit oder Taubheitsgefühle, Kribbeln sowie Schmerzen in Armen und Beinen auftreten. In fortgeschrittenen Fällen kann es zu Neuropathien kommen, die in schweren Stadien zu Fehlhaltungen und Fehl­bildungen (insbesondere der Füße) führen. Die Fehlhaltung kann Ursache für die Entwicklung offener Stellen an den Füßen sein. Diese können sich entzünden und verheilen in einigen Fällen nicht mehr richtig (diabetisches Fußsyndrom).

Zähne und Zahn­­erkrankungen

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Auch die Zähne der betroffenen Versicherten können infolge der Diabetes erkranken. Grundsätzlich ist der Abwehrmechanismus der Betroffenen geschädigt. Daher können Keime leichter zur Entzündungen führen. Der Körper kann gegen die Keime nicht mehr hinreichend vorgehen. Einige Betroffene leiden unter Zahnverlust. Dies kann in vielen Fällen zur Berufs­unfähigkeit führen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Tätigkeiten, in denen Kundenkontakt eine wichtige Rolle spielt.

Bekomme ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Diabetes?

Anbieter der Berufs­unfähigkeits­versicherung prüfen das Risiko ihrer Kunden sehr exakt. Aufgrund der schlechten Berechenbarkeit einer chronischen Erkrankung wie Diabetes schätzen Versicherer das Risiko der Folge­erkrankungen tendenziell hoch ein. Da infolge der begleitenden Erkrankungen eine Berufs­unfähigkeit wahrscheinlich ist, müssen Diabetiker mit Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen.


Individuelle Faktoren sind entscheidend

Das Risiko, an einer Folgeerkrankung zu leiden, steigt für Diabetiker mit zunehmendem Alter. Dies stellt für Versicherer ein besonderes Risiko dar, weshalb das Alter beim Vertragsabschluss für Diabetiker eine wichtige Rolle spielt. Weiterhin müssen Versicherer kalkulieren, dass die Vielfalt der Begleit­erkrankungen jeweils sehr unter­schiedliche Verläufe haben. Ebenso haben die Folge­erkrankungen eine verschiedenartige Wahrscheinlichkeit, zur Berufs­unfähigkeit zu führen.


Das fragen die Versicherer bei Diabetes

Im Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung müssen Sie eine Reihe an Gesundheitsfragen beantworten. Sie legen quasi Ihre ganze Kranken­geschichte offen, damit der Versicherer so genau wie möglich einschätzen kann, wie hoch Ihr persönliches Risiko einer Berufs­unfähigkeit ist. Wichtig ist, die Gesundheitsfragen gewissenhaft und vor allem wahrheitsgemäß zu beantworten.

Diese Gesundheitsfrage wird gestellt

„Bestehen oder bestanden in den letzten X Jahren* Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Stoffwechsels (auch Diabetes, Cholesterin-, Triglycerid-, Harnsäureerhöhung)?“

Ist Ihre Antwort auf diese Frage „Ja“, müssen Sie in der Regel einen zusätzlichen Fragebogen zum Thema „Zuckerkrankheit“ ausfüllen und im Antrag nähere Angaben zur Behandlung und Medikation angeben. Der Versicherer fordert hier also weitere Unterlagen und eine nähere Prüfung.

*Der Betrachtungszeitraum unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Möglich ist ein Zeitraum von 3, 5 oder 10 Jahren.

Typische Gesundheitsfragen der BU

Vereinfachte Gesundheitsfragen

Wer als Diabetiker bei regulären Berufs­unfähigkeits­versicherern Probleme mit dem Abschluss hat, kann es bei Aktionen mit ver­ein­fachten Gesundheitsfragen versuchen. Manche Anbieter offerieren in zeitlich begrenzten Aktionen BU-Versicherungen mit verkürzten Gesund­heits­fragen. Hierbei ist jedoch genau zu prüfen, ob die Konditionen und Leistungen für die individuelle Situation hinreichend sind.

Mehr zur BU ohne Gesundheitsfragen

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So bewerten Berufs­unfähigkeits­versicherer die Vorerkrankung Diabetes

Damit Diabetiker eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können, sind mehrere Voraus­setzungen zu erfüllen. Eine wesentliche Bedingung der meisten Versicherer ist, dass keine Folge­erkrankungen vorliegen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass begleitende Symptome der Diabetes wie etwa Bluthochdruck oder Über­gewicht dazu führen können, dass Betroffene keine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können. Auch sind sich die Versicherer bewusst, dass das Risiko einer Berufs­unfähigkeit von Diabetes-Erkrankten im Alter steigt. Ältere Diabetiker haben also geringere Chancen auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung


Wie kann Diabetes konkret versichert werden?

Nach Diabetes-Typ:

  • Diabetes mellitus bzw. Diabetes Typ 1 (Typ Ia, Ib, IIa, IIb): Prinzipiell ist bei diesem Typ Diabetes eine nähere Prüfung nötig. Die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung ist relativ hoch. Diabetiker, die in Berufen zur Personenbeförderung oder Gefahrenguttransport arbeiten, gelten grund­sätzlich als nicht versicherbar. In allen anderen Fällen sind weitere Laborbefunde und u. a. eine Augenhintergrund-Messung nötig, um über die Versicherbarkeit zu entscheiden.
  • Diabetes insipidus: Diese Form der Diabetes ist grundsätzlich nicht versicherbar.
  • Diabetes + weitere Erkrankungen: Leidet der Diabetiker zusätzlich an Übergewicht, Blut­hoch­druck oder einem erhöhten Chole­sterin­spiegel, ist er grundsätzlich nicht versicherbar.

Weitere Bedingungen:

  • Risikozuschlag: Wenn der Diabetes-Erkrankte versicherbar ist, gilt oftmals ein Risikozuschlag von 100 %. Die Kosten für eine BU erhöhen sich stark für den Versicherten. Dafür ist aber auch die Erkrankung Diabetes als Ursache für Berufs­unfähigkeit abgesichert.
  • Laufzeitbegrenzung: Diabetes ist zudem oft nur etwa 20 bis 30 Jahre nach dem erstmaligen Auftreten versicherbar. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Antragsteller, der bereits seit 10 Jahren an Diabetes leidet, sich nur noch weitere 10 bis 20 Jahre für die Be­rufs­unfähig­keit absichern.

Vergleich von Berufs­unfähigkeits­versicherungen für Diabetiker essentiell

Versicherte können davon ausgehen, dass die Risikoaufschläge in Abhängigkeit des Schweregrads und der Dauer der Erkrankung sehr unterschiedlich ausfallen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die Versicherungsgesellschaften und die konkreten Produkte preislich stark voneinander unterscheiden können. Bei identischer Versicherungsleistung können die Preisunterschiede bei über 1.000 Euro pro Jahr liegen. Daher ist ein umfassender Preis- und Leistungsvergleich im Vorfeld der Entscheidung für eine Police unabdingbar.

Hilfe von Experten in Anspruch nehmen

Grundsätzlich ist eine Diabetes-Vorerkrankung kein Grund, auf den Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung zu verzichten. Interessenten sollten damit rechnen, dass Versicherer das Versicherungs­risiko exakt prüfen und dass es bei manchen Anbietern zu einer Ablehnung kommen kann. Mit etwas Recherche ist es jedoch möglich, Anbieter mit guten und bezahlbaren Tarifen zu finden.

Holen Sie sich hierfür unbedingt Unterstützung. Unsere Versicherungsexperten haben sich auf die Berufs­unfähigkeits­versicherung spezialisiert und arbeiten bereits seit vielen Jahren mit unterschiedlichen Kunden und verschiedenen Versicherern zusammen. Unsere BU-Experten können Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch erklären, welche Möglich­keiten es für Sie gibt. Zusammen können Sie eine anonyme Risikovoranfrage (mehr dazu hier) bei mehreren Gesellschaften stellen, um vorab mögliche und unverbindliche Angebote zu erhalten. Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifvergleich.

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Zahlt meine Berufs­unfähigkeits­versicherung, wenn ich wegen Diabetes nicht mehr arbeiten kann?

Für Versicherte Diabetiker ist es von besonderem Interesse, zu wissen, ob der Versicherer im Leistungsfall auch zahlt. Tritt eine Berufs­unfähig­keit infolge von Diabetes und seiner Folgesymptome ein, sind Versicherte auf die Berufs­unfähigkeitsrente angewiesen.


Sind Folge­erkrankungen im Vertrag ausgeschlossen?

In diesem Zusammenhang sind Folge­­erkrankungen von besonderer Bedeutung. Meist sind es Folgeerscheinungen wie Seh­behinderungen oder Herz-Kreislauf-Probleme, die zur Berufs­unfähigkeit führen. Einige Versicherer sehen vor, dass bestimmte Folge­­erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Tritt die Berufs­unfähigkeit entsprechend infolge einer solchen Erkrankung auf, so leistet der Versicherer nicht und Versicherte erhalten keine Berufs­unfähigkeitsrente. Prüfen Sie vorab also genau die Vertragsbedingungen Ihres Vertrages. Im Idealfall haben Sie keine Leistungsausschlüsse.


Leistungsantrag stellen – Versicherer prüft genau

Ähnlich wie beim Antrag auf Be­rufs­unfähig­keits­ver­siche­rung wird Sie der Versicherer auch beim Antrag auf Be­rufs­un­fähig­keits­rente genau durchleuchten. Senden Sie den Leistungsantrag am besten direkt mit allen nötigen Unterlagen ein, die Ihre 50 %-ige Berufs­unfähigkeit für mind. 6 Monate belegen.


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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