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Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Herzinfarkt und ist man bei einem Herzinfarkt noch versicherbar.
Inhalt dieser SeiteHerz-Kreislauf-Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit
Durch verschiedene Risikofaktoren wie Rauchen, übermäßigen Alkoholgenuss, ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel und Stress kann das Herz jedoch Schaden nehmen. Es kommt zu Durchblutungsstörungen, in den Herzkranzgefäßen bilden sich Blutgerinnsel. Im schlimmsten Fall droht ein Herzinfarkt. Erfolgt keine schnelle medizinische Hilfe, sterben dabei Teile des Herzmuskels ab, was zu einer chronischen Herzschwäche führen kann.
Herzerkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen
Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Mit etwa 8 Prozent der Fälle sind sie zwar keineswegs so häufig für eine Arbeitsunfähigkeit verantwortlich wie psychische Erkrankungen oder Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, dennoch ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit aufgrund eines Herzinfarktes nicht zu unterschätzen.
Geht es nach einem Herzinfarkt zurück in den Beruf?
Ob nach einem Herzinfarkt die Rückkehr in den alten Beruf möglich ist, hängt von der Schwere des Infarkts und von der jeweiligen Tätigkeit ab. Im Vordergrund steht zunächst die Genesung. In der Regel wird eine Erholungsphase von 6 bis 8 Wochen empfohlen. Nach einer Bypass-Operation kann es auch bis zu 12 Wochen dauern, bis die Betroffenen wieder arbeiten können. Der behandelnde Kardiologe schätzt ein, ob und wann die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann.
In manchen Fällen zieht ein Herzinfarkt dauerhafte Herzrhythmusstörungen nach sich oder beeinträchtigt die Pumpleistung des Herzens. Körperlich anstrengende Arbeit kommt dann meist nicht mehr in Frage. Ebenso scheiden Berufe aus, in denen plötzlich auftretende Herz- und Kreislaufstörungen das Leben anderer Menschen gefährden können, etwa als Busfahrer, Kranführer oder Pilot. In diesen Fällen wird meist zu einer Umschulung geraten. Leichte Bürotätigkeiten sind oft auch nach einem Herzinfarkt noch zu bewältigen.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Herzinfarkt?
Laut Informationen der Techniker Krankenkasse kehren bis zu 70 Prozent aller Herzpatienten wieder ins Berufsleben zurück. Patienten mit ausgeprägter Herzmuskelschwäche können jedoch so stark beeinträchtigt sein, dass eine Rückkehr ins Berufsleben nicht oder nur für wenige Stunden am Tag möglich ist.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Können Sie Ihrer Tätigkeit nicht mehr als zu 50 Prozent nachgehen, liegt in der Regel eine Berufsunfähigkeit vor. In diesem Fall springt die private Berufsunfähigkeitsversicherung ein und sorgt für die finanzielle Absicherung. Weiterhin setzen die meisten Versicherer voraus, dass die Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate besteht oder aber bereits seit 6 Monaten vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft jeden Leistungsfall genau. Dem Leistungsantrag sind daher ausführliche ärztliche Atteste und Bescheinigungen über den Grad der Berufsunfähigkeit und die Prognose beizulegen.
Versicherungsbedingungen genau prüfen
Wenn Leistungen aus der privaten BU bezogen werden sollen, müssen die Vertragsbedingungen genau geprüft werden. So sollte keine konkrete oder abstrakte Verweisung erlaubt worden sein. Weiterhin sollten auch keine Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden sein. Gerade bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und einem Herzinfarkt können Folgeerkrankungen bzw. Begleiterscheinungen die Berufsfähigkeit beeinträchtigen.
Gesundheitliche Folgen eines Herzinfarkts
Mögliche Folgeerkrankungen eines Herzinfarktes umfassen:
- Herzrhythmusstörungen
- Chronische Herzschwäche
- Risse im Herzgewebe
- Angina pectoris (wiederkehrendes, schmerzhaftes Engegefühl in der Brust, besonders bei Anstrengung)
- Herzwandaneurysma (Ausbeulung der Herzwand)
- Bildung von Blutgerinnseln, die Gefäße im Körper verstopfen; passiert das im Gehirn, kommt es zum Schlaganfall
- Perikarditis (Herzbeutelentzündung)
- Depressionen als Langzeitfolge
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz vorangegangenem Herzinfarkt – ist das möglich?
Mit der richtigen Behandlung und einer Umstellung der Lebensweise können viele Herzpatienten wieder am alltäglichen Leben teilnehmen und auch ins Arbeitsleben zurückkehren. Wer nach einem erlittenen Herzinfarkt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, hat es jedoch schwer. Die meisten Versicherer reagieren bei einer derartigen Vorerkrankung meist mit einer Ablehnung des Antrags.
So bewerten Berufsunfähigkeitsversicherer Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Jeder Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung führt einen anderen Einschätzungskatalog von Vorerkrankungen. Auch wird jeder Antrag unterschiedlich bewertet, denn es zählt stets die individuelle Situation. Deshalb müssen Antragsteller auch so viele Informationen und ihre gesamte Krankenhistorie preisgeben, damit der Versicherer das Risiko vollends einschätzen kann.
Gesundheitsfrage zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen
„Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Herzens oder der Kreislauforgane/Gefäße (auch Bluthochdruck [Werte größer 140/90 mmHg], Krampfadern, Thrombose, Arteriosklerose, Durchblutungsstörungen, Lymphödem, Brustschmerzen bei körperlicher Anstrengung)?“
Wird die Frage mit „Ja“ beantwortet, müssen Sie nähere Angaben zur Dauer, Medikation und Schwere der Erkrankung machen sowie weitere Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden beispielsweise wie folgt bewertet:
Herzinfarkt:
Ablehnung oder erschwerte Annahme, kardiologischer Befundbericht notwendig
Herzinsuffizienz:
Ablehnung oder erschwerte Annahme, kardiologischer Befundbericht notwendig
Herzklappenfehler:
Eingehende Prüfung nötig, kardiologischer Befundbericht notwendig
Herzrhythmusstörungen:
Eingehende Prüfung nötig, Zusatzfragebogen sowie kardiologischer Befundbericht notwendig
Herzschwäche:
Ablehnung oder erschwerte Annahme, kardiologischer Befundbericht notwendig
Bluthochdruck:
Annahme wahrscheinlich, Zusatzfragebogen sowie aktuelle Werte nötig, ggf. Beitragszuschlag je nach Medikation und Schwere
Herzerkrankte sollten eine BU-Beratung durch Experten in Anspruch nehmen
Chancen und Risiken für eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz erlittenem Herzinfarkt oder anderen Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind gründlich abzuwägen. Da der Versicherungsabschluss mit bestehenden Vorerkrankungen schwierig ist, kümmern Sie sich am besten schon frühzeitig um eine passende Absicherung.
Unsere unabhängigen Experten können Sie unverbindlich beraten und abwägen, ob Sie trotz Herzinfarkt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Möglicherweise gibt es einige Versicherer auf dem Markt, die Ihnen dennoch einen Versicherungsschutz anbieten können. Dies können unsere BU-Berater mittels einer anonymen Risikovoranfrage für Sie herausfinden. Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifvergleich.
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Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Dread-Disease-Versicherung als Alternative?
Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt bei einer schweren Erkrankung einmalig eine zuvor vereinbarte Summe. Welche Krankheiten die Dread-Disease-Versicherung konkret versichert, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen genau definiert. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter, schließen aber zumeist einen Herzinfarkt sowie Bypass-Operationen und Erkrankungen des Herzmuskels ein. Die Auszahlung erfolgt jedoch in der Regel erst, wenn die Erkrankung in einem bestimmten Schweregrad vorliegt. Ob die Dread-Disease-Versicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage kommt, muss im Einzelfall erwogen werden.
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