Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und einem Herzinfarkt beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Herzinfarkt kann schwere, chronische Folgeschäden nach sich ziehen, welche die Berufs­tätigkeit dauerhaft beeinträchtigen.
  • Eine private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) schützt in einem solchen Fall vor finanziellen Einbußen.
  • Nach einem erlittenen Herzinfarkt bestehen kaum Möglichkeiten, noch eine BU abzuschließen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig nach einem passenden Ver­sicherungs­schutz zu suchen.

Das erwartet Sie hier

Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei einem Herzinfarkt und ist man bei einem Herzinfarkt noch versicherbar.

Inhalt dieser Seite
  1. Herz Kreislauf Erkrankungen als Ursache
  2. Zahlt meine BU bei Herzinfarkt?
  3. BU trotz Herzinfarkt möglich?

Herz-Kreislauf-Erkran­kungen als Ursache für Berufs­unfähig­keit

Durch verschiedene Risikofaktoren wie Rauchen, übermäßigen Alkoholgenuss, ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel und Stress kann das Herz jedoch Schaden nehmen. Es kommt zu Durchblutungsstörungen, in den Herz­kranz­gefäßen bilden sich Blutgerinnsel. Im schlimmsten Fall droht ein Herzinfarkt. Erfolgt keine schnelle medizinische Hilfe, sterben dabei Teile des Herzmuskels ab, was zu einer chro­nischen Herzschwäche führen kann.

Herz­erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen

Herz-Kreislauf- und Gefäß­erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufs­unfähig­keit. Mit etwa 8 Prozent der Fälle sind sie zwar keineswegs so häufig für eine Arbeitsunfähigkeit verantwortlich wie psychische Erkrankungen oder Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, dennoch ist das Risiko einer Berufs­unfähigkeit aufgrund eines Herzinfarktes nicht zu unterschätzen.


Geht es nach einem Herzinfarkt zurück in den Beruf?

Ob nach einem Herzinfarkt die Rückkehr in den alten Beruf möglich ist, hängt von der Schwere des Infarkts und von der jeweiligen Tätigkeit ab. Im Vordergrund steht zunächst die Genesung. In der Regel wird eine Erholungsphase von 6 bis 8 Wochen empfohlen. Nach einer Bypass-Operation kann es auch bis zu 12 Wochen dauern, bis die Betroffenen wieder arbeiten können. Der behandelnde Kardiologe schätzt ein, ob und wann die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann.

In manchen Fällen zieht ein Herzinfarkt dauer­hafte Herzrhythmusstörungen nach sich oder beeinträchtigt die Pumpleistung des Herzens. Körperlich anstrengende Arbeit kommt dann meist nicht mehr in Frage. Ebenso scheiden Berufe aus, in denen plötzlich auftretende Herz- und Kreislaufstörungen das Leben anderer Menschen gefährden können, etwa als Busfahrer, Kranführer oder Pilot. In diesen Fällen wird meist zu einer Umschulung geraten. Leichte Bürotätigkeiten sind oft auch nach einem Herzinfarkt noch zu bewältigen.

Wann zahlt die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung bei Herzinfarkt?

Laut Informationen der Techniker Krankenkasse kehren bis zu 70 Prozent aller Herzpatienten wieder ins Berufsleben zurück. Patienten mit ausgeprägter Herzmuskelschwäche können jedoch so stark beeinträchtigt sein, dass eine Rückkehr ins Berufsleben nicht oder nur für wenige Stunden am Tag möglich ist.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Können Sie Ihrer Tätigkeit nicht mehr als zu 50 Prozent nachgehen, liegt in der Regel eine Berufs­unfähigkeit vor. In diesem Fall springt die private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ein und sorgt für die finanzielle Absicherung. Weiterhin setzen die meisten Versicherer voraus, dass die Berufs­unfähigkeit für mindestens 6 Monate besteht oder aber bereits seit 6 Monaten vorliegt. Die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung prüft jeden Leistungsfall genau. Dem Leistungsantrag sind daher ausführliche ärztliche Atteste und Bescheinigungen über den Grad der Berufs­unfähig­keit und die Prognose beizulegen.

Versicherungs­bedingungen genau prüfen

Wenn Leistungen aus der privaten BU bezogen werden sollen, müssen die Vertragsbedingungen genau geprüft werden. So sollte keine konkrete oder abstrakte Verweisung erlaubt worden sein. Weiterhin sollten auch keine Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden sein. Gerade bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und einem Herzinfarkt können Folge­erkrankungen bzw. Begleiterscheinungen die Berufsfähigkeit beeinträchtigen.

Gesundheitliche Folgen eines Herzinfarkts

Mögliche Folge­erkrankungen eines Herzinfarktes umfassen:

  • Herzrhythmusstörungen
  • Chronische Herzschwäche
  • Risse im Herzgewebe
  • Angina pectoris (wiederkehrendes, schmerzhaftes Engegefühl in der Brust, besonders bei Anstrengung)
  • Herzwandaneurysma (Ausbeulung der Herzwand)
  • Bildung von Blutgerinnseln, die Gefäße im Körper verstopfen; passiert das im Gehirn, kommt es zum Schlaganfall
  • Perikarditis (Herzbeutel­entzündung)
  • Depressionen als Langzeitfolge

Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung trotz voran­gegange­nem Herzinfarkt – ist das möglich?

Mit der richtigen Behandlung und einer Umstellung der Lebensweise können viele Herzpatienten wieder am alltäglichen Leben teilnehmen und auch ins Arbeitsleben zurück­kehren. Wer nach einem erlittenen Herzinfarkt eine private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung abschließen möchte, hat es jedoch schwer. Die meisten Versicherer reagieren bei einer derartigen Vorerkrankung meist mit einer Ablehnung des Antrags.

Mehr zum Thema: Wann ist man berufsunfähig?

So bewerten Berufs­unfähigkeitsver­sicherer Herz-Kreis­lauf-Erkrankungen

Jeder Anbieter der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung führt einen anderen Einschätzungskatalog von Vor­erkrankungen. Auch wird jeder Antrag unterschiedlich bewertet, denn es zählt stets die individuelle Situation. Deshalb müssen Antrag­steller auch so viele Informationen und ihre gesamte Krankenhistorie preisgeben, damit der Versicherer das Risiko vollends einschätzen kann.

Gesundheitsfrage zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen

„Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Herzens oder der Kreislauforgane/Gefäße (auch Blut­hoch­druck [Werte größer 140/90 mmHg], Krampfadern, Thrombose, Arterio­sklerose, Durchblutungsstörungen, Lymphödem, Brustschmerzen bei körperlicher Anstrengung)?“

Wird die Frage mit „Ja“ beantwortet, müssen Sie nähere Angaben zur Dauer, Medikation und Schwere der Erkrankung machen sowie weitere Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden beispielsweise wie folgt bewertet:

Herzinfarkt:
Ablehnung oder erschwerte Annahme, kardiologischer Befundbericht notwendig

Herzinsuffizienz:
Ablehnung oder erschwerte Annahme, kardiologischer Befundbericht notwendig

Herzklappenfehler:
Eingehende Prüfung nötig, kardiologischer Befundbericht notwendig

Herzrhythmusstörungen:
Eingehende Prüfung nötig, Zusatzfragebogen sowie kardiologischer Befundbericht notwendig

Herzschwäche:
Ablehnung oder erschwerte Annahme, kardiologischer Befundbericht notwendig

Bluthochdruck:
Annahme wahrscheinlich, Zusatzfragebogen sowie aktuelle Werte nötig, ggf. Beitragszuschlag je nach Medikation und Schwere

Herzerkrankte sollten eine BU-Beratung durch Experten in Anspruch nehmen

Chancen und Risiken für eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung trotz erlittenem Herzinfarkt oder anderen Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind gründlich abzuwägen. Da der Ver­sicherungs­abschluss mit bestehenden Vor­erkrankungen schwierig ist, kümmern Sie sich am besten schon frühzeitig um eine passende Absicherung.

Unsere unabhängigen Experten können Sie unverbindlich beraten und abwägen, ob Sie trotz Herzinfarkt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können. Möglicherweise gibt es einige Versicherer auf dem Markt, die Ihnen dennoch einen Ver­sicherungs­schutz anbieten können. Dies können unsere BU-Berater mittels einer anonymen Risikovoranfrage für Sie herausfinden. Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifvergleich.

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Dread-Disease-Versicherung als Alternative?

Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt bei einer schweren Erkrankung einmalig eine zuvor vereinbarte Summe. Welche Krankheiten die Dread-Disease-Versicherung konkret versichert, ist in den jeweiligen Versicherungs­bedingungen genau definiert. Die Bedingungen unter­scheiden sich je nach Anbieter, schließen aber zumeist einen Herzinfarkt sowie Bypass-Operationen und Erkrankungen des Herzmuskels ein. Die Auszahlung erfolgt jedoch in der Regel erst, wenn die Erkrankung in einem bestimmten Schweregrad vorliegt. Ob die Dread-Disease-Versicherung als Alternative zur Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung in Frage kommt, muss im Einzelfall erwogen werden.


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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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