Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Neurodermitis beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Neurodermitis kann je nach beruflicher Tätigkeit zu einer Berufs­unfähigkeit führen. In einigen Fällen sind Folge­er­kran­kungen die Ursache.
  • Die private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) zahlt, wenn es keine Ausschluss- und Ver­wei­sungs­klauseln gibt und die Einschränkung zu mind. 50 % und für mind. 6 Monate besteht.
  • Ist die Neurodermitis bereits abgeklungen und der aktuelle Beruf keine Gefahr für Neurodermitis-Schübe, ist der Abschluss einer BU i. d. R. kein Problem.
  • Andernfalls wird die Neurodermitis sowie alle Folge­erkrankungen vom Versicherungsschutz aus­geschlossen.

Das erwartet Sie hier

Wann die Berufs­unfähigkeits­­versicherung bei Neurodermitis zahlt und ob man trotz Neurodermitis noch versicherbar ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Neurodermitis als Ursache für Berufs­unfähigkeit
  2. BU trotz Neurodermitis möglich?
  3. So bewerten BU Versicherer Neurodermitis
  4. Achtung bei Folge­er­kran­kungen
  5. Zahlt meine BU bei Neurodermitis?

Neurodermitis als Ursache für Be­rufs­un­fähig­keit

Wer unter Neurodermitis leidet, muss immer wieder mit Erkrankungsschüben durch ungünstige Umweltreize rechnen. Auslöser für einen neuen Schub können zahlreiche Faktoren – sogenannte Trigger – sein. Hierzu gehören beispielsweise:

  • häufiges Händewaschen
  • der Kontakt zu Allergenen
  • Infektionen
  • bestimmte Nahrungsmittel
  • bestimmte Textilien
  • Reinigungsmittel und Duftstoffe
  • klimatische Faktoren
  • Umweltfaktoren
  • psychische Belastungen und Stress.

Heilbar ist Neurodermitis bisher nicht, jedoch lassen sich ihre Symptome heute oft relativ gut durch Medikamente und physikalische Therapien (Licht, Klima etc.) behandeln. Wichtig für den Verlauf und den Schweregrad der Erkrankung ist außerdem, ob die Betroffenen in der Lage sind, im Alltag und im Beruf Trigger zu vermeiden, die bei ihnen zu neuen Krankheits­schüben führen.

Krankheits­bild Neurodermitis

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Neurodermitis ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die in Schüben auftritt. Besonders häufig zeigen sich die Hautveränderungen an der Kopfhaut sowie an Gesicht und Händen. Meist bricht die Krankheit bereits in der frühen Kindheit aus. Einige Betroffene leiden ihr Leben lang darunter, bei anderen verschwindet sie nach einigen Jahren wieder. Die Symptome der Neurodermitis bestehen in quälendem Juckreiz und trockener Haut. Vor allem während eines akuten Schubs bilden sich nässende Ekzeme. Die Ursachen der Erkrankung sind bisher nicht geklärt. Mediziner gehen davon aus, das beim Entstehen und dem Verlauf der Krankheit genetische Faktoren, Veränderungen des Immunsystems sowie Umwelteinflüsse eng zusammenwirken.

Einschränkung der Berufsfähigkeit sehr individuell

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Da die Erkrankung sehr spezifisch ist, hängt es von individuellen Faktoren ab, ob die Neurodermitis zu einer Berufs­unfähigkeit führen kann. In vielen Berufsgruppen spielt Neurodermitis als Ursache für Berufs­unfähigkeit so gut wie keine Rolle. Bei einer Bürotätigkeit ist ein neuer Krankheits­schub zwar unangenehm für die Betroffenen, schränkt die Fähigkeit zur Berufsausübung jedoch nicht grundsätzlich ein. Anders sieht es aus, wenn Neurodermitis-Patienten in Berufen tätig sind, in dem sie zwangsläufig und dauerhaft mit Substanzen in Berührung kommen, die für ihre Erkrankung als Trigger wirken. In solchen Fällen folgen die Krankheits­schübe möglicherweise in immer kürzeren Abständen aufeinander. Beschwerdefreie Zeiten werden zur Ausnahme, die nur noch selten auftritt. Viele Betroffene sind bei einem solchen Szenario irgendwann nicht mehr zur Ausübung ihres Berufes in der Lage.

Fallbeispiel: Herr S., Bäckermeister

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Herr S. leidet unter Neurodermitis und ist Bäckermeister. Als er sich für seinen heutigen Beruf entschieden hat, war er symptomfrei und ging ebenso wie seine Ärzte davon aus, dass die Erkrankung eine Kindheitsepisode war. Inzwischen löst der Kontakt mit Mehl und anderen Back­zutaten immer häufiger neue Neurodermitis-Schübe aus. Die Fähigkeit, seine berufliche Tätigkeit auszuüben, ist durch die Hauterkrankung inzwischen erheblich eingeschränkt.

Bekomme ich eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung trotz Neuro­der­mi­tis?

Betrachtungszeiträume beachten

Wer zuvor an Neurodermitis gelitten hat, wird beim Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) unter Umständen Schwierigkeiten haben. Allerdings kommt es hier auch darauf an, wann die letzten Krankheits­symptome aufgetreten sind. Die Gesundheitsfragen der Versicherer für den Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung beziehen sich je nach Anbieter meist auf einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren. Wer als Kind Neurodermitis hatte, aber für mindestens diesen Zeitraum symptomfrei ist, muss normalerweise keine Ablehnung des Ver­sicherungs­antrags wegen Neurodermitis befürchten, da er dann nicht verpflichtet ist, die Erkrankung anzugeben. Allerdings gibt es auch Gesellschaften, deren Versicherungs­bedingungen die zeitliche Reichweite der Gesundheitsfragen bei Neurodermitis hiervon abweichend definieren.

Auch der Beruf spielt eine Rolle

Ein weiteres Kriterium der Versicherer ist der ausgeübte und zu versichernde Beruf des Antragstellers. Der bereits erwähnte Herr S. kann auch hier wieder als Beispiel dienen: Wenn er mit einer bekannten und im Rahmen der Ge­sund­heits­fragen anzugebenden Neurodermitis nach wie vor als Bäcker tätig ist, hat er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kaum Chancen für den Abschluss einer privaten Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung.

Anders sieht es aus, wenn er seinen Beruf gewechselt hat und eine Bürotätigkeit ausübt, in der er mit Neurodermitis-Triggern, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang in Berührung kommt. In diesem Fall ist die Erkrankung kein Ausschlusskriterium für die Versicherung. Allerdings wird der Versicherer vor dem Vertragsabschluss auch danach fragen, ob aufgrund der Neurodermitis aktuelle gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Möglicherweise wird Herr S. ein Ver­trags­angebot mit Leistungsausschlüssen bei Berufs­unfähigkeit wegen Neurodermitis erhalten.

So bewerten Berufs­unfähigkeitsver­siche­rer die Vor­er­krankung Neuro­der­mitis

Anbieter der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung achten bei Antragstellern mit Neurodermitis vorrangig auf die Dauer und den Umfang der Erkrankung. Der Versicherer führt eine eingehende und gründliche Prüfung des zu Versichernden durch. Oftmals müssen Antragsteller neben ihrer gesamten Ge­sund­heits­historie einen Zusatzfragebogen zu Haut­erkrankungen und Allergien einreichen. Wird das Risiko als sehr hoch eingeschätzt, dass die Person tatsächlich berufsunfähig wird, ist eine Absicherung mit Leistungsausschluss sehr wahrscheinlich. Dies bedeutet, dass der Versicherer normal im Falle einer Be­rufs­un­fähig­keit leistet – also die Berufs­unfähigkeitsrente auszahlt – außer, wenn die Ursache die Neurodermitis ist.

Wie sinnvoll ist eine BU mit Leistungsausschluss?

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Leistungsausschlüsse in der Berufs­unfähigkeits­versicherung sind immer dann ein problematisches Thema, wenn die Erkrankung tatsächlich dazu führen kann, dass die Berufsausübung nicht mehr möglich ist. Wenn dieses Szenario aufgrund des ausgeübten Berufes sehr wahrscheinlich keine Rolle spielen wird, kann es besser sein, den Ausschluss der Neurodermitis zu akzeptieren, aber sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufs­unfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen (Krebs, Schlaganfall, Burnout) abzusichern. Ist man in seinem Beruf häufig Risiken ausgesetzt, die Neurodermitis-Schübe auslösen können, sollte man einen Leistungsausschluss eher nicht akzeptieren.

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Achtung bei Folge­er­kran­kungen der Neuro­der­mitis

Bei der Vorerkrankung Neurodermitis werden neben der konkreten Erkrankung oftmals auch mögliche Folge­erkrankungen oder Be­gleit­er­scheinungen ausgeschlossen. Dazu gehören z. B.:

  • Asthma
  • Infektionen
  • Bluthochdruck
  • Osteoporose
  • Psychische Probleme
  • Allergien

Wird beim Vertragsabschluss ein Leistungs­ausschluss der Neurodermitis inklusive aller möglichen Folgen vereinbart und eine der Folge­erkrankungen ist Ursache für die spätere Berufs­unfähigkeit, zahlt der Versicherer nicht. Leiden Sie an Neurodermitis, werden aber aufgrund der Asthmaerkrankung berufsunfähig, erhalten Sie keine Berufs­unfähigkeitsrente und haben Ihre Beiträge jahrelang umsonst gezahlt. Welche Erkrankungen konkret auf die ausgeschlossene Neurodermitis zurückzuführen sind, entscheidet häufig der Versicherer. Beim Abschluss der Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte daher genau geprüft werden, welche Erkrankungen konkret ausgeschlossen werden. Gute Berufs­unfähigkeits­versicherer führen in ihren Bedingungen eine Auflistung der Krankheiten auf. Ausschlüsse, wie „Erkrankung XY sowie deren Folgen“ be­inhalten, sind eher vage und zu meiden.


Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Neurodermitis

Wenn eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung wegen Neurodermitis nicht in Frage kommt, können eine private Er­werbs­un­fähig­keits­ver­sicherung oder eine Existenzschutz­versicherung einen Basisschutz gewähren. Nicht emp­fehlens­wert ist, sich ausschließlich auf die Leistungen der gesetzlichen Ren­ten­ver­sicherung im Bereich der Erwerbsminderungs­rente zu verlassen. Diese erhalten Sie nur, wenn Sie zu 100 Prozent und in gar keinem Beruf mehr arbeiten können.

Mehr Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung


Richtige Absicherung mit Hilfe vom Experten

Welche Arbeitskraftabsicherung bei Neurodermitis die richtige ist, ist oftmals eine sehr individuelle Entscheidung. Betroffene sollten hier Hilfe von Fachexperten in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich gern an uns. Unsere Experten zur Exis­tenzschutz- und Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung analysieren mit Ihnen zusammen Ihre individuelle Situation und können Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen.

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Zahlt meine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung, wenn ich wegen Neurodermitis nicht mehr arbeiten kann?

Die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung leistet bei Berufs­unfähigkeit durch Neurodermitis, wenn folgende Voraussetzungen bestehen:

  • Gesundheitsfragen bei Abschluss der Versicherung wurden inhaltlich und zeitlich korrekt beantwortet
  • Neurodermitis und eventuelle Folgen sind im Vertrag als Ursache nicht ausgeschlossen
  • Es gibt keine konkrete oder abstrakte Verweisung im Versicherungsvertrag
  • Gesundheitliche Einschränkung für die Berufsausübung beträgt mind. 50 Prozent
  • Gesundheitliche Einschränkung für die Berufsausübung dauert voraussichtlich mind. 6 Monate („Wann ist man berufsunfähig?“ )

In einem solchen Fall kann der Leistungsantrag auf Berufs­unfähigkeitsrente beim Anbieter gestellt werden. Am besten werden alle nötigen Unterlagen, ärztlichen Bescheinigungen und Diagnosen direkt beigelegt.

Verweisungsklauseln sollten ausgeschlossen sein

Bereits bei Abschluss der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Neuro­dermitis ist ein sehr exakter Blick ins Kleingedruckte des Vertrages wichtig. Beispielsweise erlauben eine abstrakte oder konkrete Verweisung dem Versicherer, die Leistung zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer noch in der Lage ist, eine beliebige und berufs­fremde Arbeitstätigkeit auszuüben. Das Krankheits­bild der Neurodermitis bietet sich für solche Verweisungen an, da die Erkrankung in der Regel nicht zu einer generellen Beschränkung der Er­werbs­fähigkeit führt, sondern nur die Fähigkeit zur Ausübung bestimmter Berufe einschränkt.

Wichtige BU-Klauseln und Regelungen

Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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