Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und einer Psychotherapie beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Psychische Erkrankungen, wie Burnout und Depressionen, sind die häufigste Ursache für Berufs­un­fähig­keit.
  • Bei psychischen Vor­erkrankungen und früheren Psychotherapien ist es schwierig, eine private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) zu erhalten.
  • Es gibt jedoch auch Versicherer, die nur die letzten 3 Jahre abfragen oder psychische Erkrankungen differenzierter prüfen.
  • Wenn vor Versicherungsabschluss keine psychischen Symptome bekannt waren und keine Psycho­therapie in Anspruch genommen wurde, sind psychische Erkrankungen durch die BU uneingeschränkt versichert.
  • Die BU ist die einzige Absicherung, die auch psychische Leiden versichert. Eine BU sollte man so früh wie möglich abschließen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz Besuch einer Psychotherapie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen und ob die BU bei psychischen Erkrankungen zahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. BU trotz Psychotherapie möglich?
  2. Anonyme Risikovoranfrage
  3. Gesundheitsfragen zur Psyche
  4. So bewerten BU Versicherer Psychotherapien
  5. Psychische Erkrankungen als Ursache für Berufs­unfähigkeit
  6. Zahlt meine BU bei psychischen Erkrankungen?

Bekomme ich trotz Psychotherapie eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung?

Wenig Chancen mit psychischen Vor­erkrankungen

Antragsteller mit psychischen Vor­erkrankungen gehören aus Sicht der Versicherer zu einer Hochrisikogruppe, bei der der Eintritt des Versicherungsfalles sehr wahr­schein­lich ist. Wer sich aktuell in einer Psychotherapie befindet oder wenn die Therapie zwei bis zweieinhalb Jahre zurückliegt, wird kaum eine Chance haben, eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) abzuschließen. Liegt die Therapie mehr als drei Jahre zurück, gibt es einige Versicherer, die einen Abschluss möglich machen.

Unsere Tipps zum BU-Abschluss trotz Psychotherapie im Überblick

  1. Darauf achten, dass der Betrachtungszeitraum der Versicherer nach der letzten Therapiebehandlung liegt.
  2. Anonyme Risikovoranfrage durch qualifizierte Experten wie uns bei mehreren Versicherern stellen.
  3. Mehrere Angebote für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung anfordern und vergleichen (beispielsweise mithilfe unseres Tarifvergleichs).
  4. Die Möglichkeit einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung in Betracht ziehen.
  5. Wenn der BU-Abschluss nicht klappt: Über Alternativen informieren.

Betrachtungszeiträume beachten

Eine Möglichkeit, nach einer früheren Psychotherapie eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung zu bekommen, ergibt sich aus den Zeiträumen, die für die Beantwortung der Gesundheitsfragen vorgesehen wird. Die Ver­sicherungs­gesell­schaften sehen dafür meist Fristen von fünf oder zehn Jahren vor. Es gibt einige Versicherer, die nur die letzten drei Jahre abfragen. Alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behandlungen – also auch Psychotherapien – müssen für den abgefragten Zeitraum wahrheitsgemäß und vollständig angegeben werden.

Eine Psychotherapie, die Versicherte vor dem Beginn der Abfrage­fristen in Anspruch genommen haben, fällt dagegen nicht unter die Pflichtangaben. Auf die Aufnahme in die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung spielt eine frühere Psychotherapie dann keine Rolle mehr, da sie nicht angegeben werden muss. Betroffene sollten daher darauf achten, dass Sie einen Antrag bei einem Anbieter stellen, der für die Fragen zur Psyche einen kurzen Zeitraum vorsehen.

Psychotherapeutische Behandlungen sind verjährt

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Waren Sie aufgrund einer psychischen Erkrankung in Therapie, brauchen Sie dies möglicherweise nicht in der Gesundheitsprüfung angeben. Denn wie für andere Vor­erkrankungen gilt auch für psychische Leiden eine Verjährung – in der Regel für die letzten fünf oder zehn Jahre. Liegen Ihre Besuche beim Psychotherapeuten über einen solchen Zeitraum zurück, gelten sie als verjährt und dürfen fortan nicht mehr bei der Beurteilung Ihres Antrags berücksichtigt werden. Ihre Chancen auf Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung dürften durch die Verjährung erheblich steigen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung über den Arbeitgeber

Es gibt auch die Möglichkeit, eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen. Dabei handelt es sich um spezielle Rahmenverträge, die Versicherer für Firmen anbieten, die mehrere Personen versichern möchten. Bei einer betrieblichen BU werden in der Regel entweder gar keine oder nur wenige Gesundheitsfragen gestellt, sodass Personen mit Vor­erkrankungen eine Chance auf eine BU haben, wenn sie diese privat nicht bekommen.

Voraussetzung ist jedoch, dass man angestellt ist, der Arbeitgeber dies auch ermöglicht und mehrere Mitarbeiter versichert werden können. Mitunter kann die BU als Zusatzbaustein in eine betriebliche Altersvorsorge integriert werden.

Einmalige psychische Behandlung

Etwas bessere Voraussetzungen haben Antrag­steller, bei denen die psychische Erkrankung und die deshalb erforderliche Psycho­therapie ein einmaliges Ereignis war. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Ver­sicherung unter Normalbedingungen, wenn es sich beispielsweise um eine Therapie aufgrund eines Todesfalls in der Familie handelte.

Wann eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht mehr möglich ist

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Für Antragsteller, die sich in einer laufenden Psychotherapie befinden, stehen die Chancen für den Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung nach wie vor ausgesprochen schlecht. Das Gleiche gilt, wenn in der Vergangenheit bereits mehrere Psycho­therapien nötig waren.

Anonyme Risiko­voranfrage bei Psycho­therapien

Wenn ein Versicherer den Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung wegen psychischer Erkrankungen und einer psychotherapeutischen Behandlung ablehnt, haben die Betroffenen meist auch keine Chance mehr, eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung von einem anderen Anbieter zu erhalten. Die Ablehnungen werden in einer gemeinsamen Datenbank, dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) gespeichert, auf die alle Versicherungsgesellschaften Zugriff haben.

Um eine Ablehnung zu vermeiden, bietet sich eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherungen an. Möglicherweise wird auf diesem Weg auch eine Versicherung gefunden, die trotz Psychotherapie zur Absicherung der Berufs­unfähigkeit bereit ist.


So können wir Ihnen helfen

Unsere mehrfach ausgezeichneten und erfahrenen Experten für die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung können für Sie diese anonyme Voranfrage durchführen. Dabei kennen sie den Versicherungsmarkt und die Versicherungsgesellschaften so gut, dass sie abschätzen können, bei welcher Gesellschaft die Chancen für Sie am besten stehen. Kontaktieren Sie uns direkt oder fordern Sie einen individuellen und kostenfreien Tarifvergleich an.

Kostenfreier Tarifvergleich zur Berufs­unfähigkeits­­versicherung

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Das fragen die Ver­sicherer in der Ge­sund­heits­prüfung

Mit dem Antrag auf Berufs­un­fähig­keits­­versicherung müssen Sie eine Gesundheitsprüfung durchführen. Diese besteht aus einem Fragebogen mit Gesundheitsfragen zu Ihrer Kranken­geschichte, Beschwerden, Ope­rationen und gefährlichen Hobbys, denen Sie eventuell nachgehen.

Bezüglich psychischer Erkrankungen und Depressionen fragen Versicherer in der Regel Folgendes:

  • „Bestehen oder bestanden in den letzten X Jahren* Krankheiten der Psyche (auch Angst­störung, Essstörung, Schlafstörungen [mehr als 5-mal im Monat], Er­schöpfungs­zu­stände, Auf­merk­sam­keits­defizit­syndrom, Selbst­tötungs­versuch)?“
  • „Sind Sie in den letzten X Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heil­praktikern über die bereits gemachten Angaben hinaus untersucht, beraten oder behandelt worden?“

Beantworten Sie diese Frage mit „Ja“, müssen Sie genauere Angaben mit Einzelheiten zur Diagnose, Zeitpunkt und Behandlung machen.

*Der Betrachtungszeitraum kann je nach Anbieter variieren. Häufig sind 3, 5 oder 10 Jahre.

Mehr zu typischen Gesundheitsfragen in der BU

Experten-Tipp:

„Eine frühere Psychotherapie, die in den von der Versicherung abgefragten Zeitraum fällt, darf bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf keinen Fall verschwiegen werden. Ansonsten kann der Versicherer bei einer eingetretenen Berufs­unfähigkeit die Versicherungsleistung grundsätzlich verweigern. Das Recht zur Leistungsverweigerung besitzen die Versicherungsgesellschaften in solchen Fällen nicht nur bei Berufs­unfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung, sondern auch aus jedem anderen gesundheitlichen Grund. Versicherte hätten in solch einem Fall ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Als Aktionsangebote bringen verschiedene Versicherer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rungen mit ver­ein­fachten Gesundheitsfragen auf den Markt. Möglicherweise ergibt sich aus einem solchen Angebot die Chance, trotz einer früheren Psychotherapie eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung zu erhalten. Aufgelegt werden diese Angebote allerdings fast ausschließlich für jüngere Versicherte bis zum Alter von 45 Jahren, die außerdem mit einer reduzierten Versicherungssumme rechnen müssen. Dafür umfassen die Gesundheitsfragen keine Angaben zu früheren psychischen Behandlungen. Nach laufenden Therapien wird allerdings gefragt.

Mehr zur BU ohne Gesundheitsfragen

So bewerten Berufs­unfähigkeits­versicherer eine Psycho­therapie

Icon Checkliste

Wie eine in Anspruch genommene Psychotherapie vor Versicherungsabschluss gewertet wird, hängt bei einigen Versicherern von der Art und Ausprägung der Erkrankung ab. Auch bewerten die Ver­siche­rungs­gesell­schaften unterschiedlich, weshalb es stets eine Einzelfallentscheidung ist. Grundsätzlich ist bei einem BU-Antrag mit Psychotherapie ein Abschlussbericht der Therapie notwendig.


Bewertung der Psychotherapie

  • Abgeschlossene Psychotherapie: Je nach Grund der Behandlung Annahme unter Normalbedingungen oder Beitragszuschlag. Genaue Prüfung notwendig.
  • Laufende Psychotherapie: Hier kann das Risiko einer Berufs­unfähigkeit durch psychische Leiden nicht ein­deutig genug abgeschätzt werden. Daher erfolgt häufig eine Zurück­stellung durch den Versicherer. Dies bedeutet, dass die Bewertung und Entscheidung des BU-Versicherers erst stattfindet, wenn die Therapie beendet und das Restrisiko einschätzbar ist.

So können psychische Vor­er­krankungen bewertet werden

Eingehende Prüfung erforderlichAngst-/Zwangsstörung, Bulimie, Depressionen, Chronisches Müdigkeitssyndrom, Stress-/Erschöpfungszustand, Burnout-Syndrom, Psychosomatische Beschwerden
Prüfung mit psychiatrischem BefundberichtNeurosen, Persönlichkeitsstörung, Suizidversuch
Annahme unwahrscheinlich, evtl. mit ErschwerungBestehende Psychosen
AblehnungDemenz

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Die Psyche als Ursache für Berufs­unfähigkeit

Die Statistiken der Krankenkassen weisen seit Jahren einen kontinuierlichen Anstieg der Fehlzeiten wegen psychischen Erkrankungen aus. Der Grund dafür sind nicht zuletzt die An­forderungen der Arbeitswelt, denen viele Menschen nicht gewachsen sind. Auf dauerhafte Überlastung reagieren sie irgendwann mit:

  • chronischer Erschöpfung,
  • Depressionen
  • oder einem Burnout.

Im ungünstigsten Fall kann daraus eine Berufs­unfähigkeit resultieren.

Was gilt als psychische Erkrankungen?

  • Psychosen
  • Depressionen
  • Shizophrenien
  • Bipolare Störungen
  • Angst- und Zwangsstörungen

Psyche deutlich häufigste Ursache

Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen gibt an, dass 2023 insgesamt 34,5 Prozent aller Fälle von Berufs­unfähigkeit durch Nervenleiden und psychische Erkrankungen verursacht werden (Quelle: Morgen & Morgen). Im Vergleich zu allen anderen Krankheits­bildern bilden psychische Erkrankungen damit die häufigste Ursache für Berufs­unfähigkeit.


Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung als Vorsorge in gesunden Zeiten

Eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung sorgt dafür, dass die finanzielle Exis­tenz­grundlage auch bei schweren gesundheitlichen Einschränkungen nicht verloren geht. Optimal ist, wenn die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung so früh abgeschlossen wird, wo noch keine Vor­erkrankungen bestehen. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsformen bietet eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung auch bei psychischen Leiden zuverlässigen Schutz.

Wichtig ist, dass die Erkrankung vor dem Abschluss der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung nicht bekannt war und der Versicherte folglich auch keine Psychotherapie in Anspruch nehmen musste. Zudem sind die Einstiegsbeiträge für junge, gesunde Versicherte besonders niedrig, was sich während der gesamten Laufzeit der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung als finanzieller Vorteil auswirkt. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist bereits für Kinder ab einem Alter von fünf Jahren möglich.

Zahlt meine Berufs­unfähigkeits­versicherung, wenn ich eine Psychotherapie in Anspruch nehmen muss?

Wenn eine Psychotherapie erst nötig wird, wenn die Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung bereits besteht und vor dem Vertragsabschluss nachweislich keine psychischen Erkrankungen bestanden, leistet der Versicherer in der Regel und zahlt die Berufs­unfähigkeitsrente aus. Voraussetzung ist, dass die psychische Erkrankung die Berufsfähigkeit zu mindestens 50 Prozent für mindestens sechs Monate mindert. Die ärztlichen Bescheinigungen sollten in jedem Fall dem Leistungsantrag beigefügt werden.

Vertragsbedingungen genau prüfen

Trotzdem sollten Versicherungsnehmer in diesem Punkt sehr genau auf die Ver­trags­gestaltung achten. Eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung versichert den aktuellen oder überwiegend ausgeübten Beruf. Allerdings können die Versicherer diese Leistungspflicht beschränken, wenn in den Vertrag eine konkrete oder abstrakte Verweisung aufgenommen wird. In diesem Fall muss die Versicherung erst zahlen, wenn der Versicherte weder in der Lage ist, den im Vertrag versicherten Beruf noch eine andere Arbeitstätigkeit mit einer mehr als 50-prozentiger Einschränkung aus­zuüben. Im Hinblick auf künftige psychische Erkrankungen ist es besonders wichtig, dass der Versicherungsvertrag diese Verweisungen nicht enthält, da psychische Probleme sehr häufig arbeits­bezogen sind und durch den ausgeübten Beruf verursacht werden.

Was ist die abstrakte Verweisung?

Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit


Die häufigsten Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung und Psychotherapie

Welche psychischen Erkrankungen führen zur Berufs­unfähigkeit?

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Stress­erkrankungen wie Burnout oder Depressionen können zur Berufs­unfähigkeit führen. Generell bilden psychische Erkrankungen die Nummer 1 Ursache für Berufs­unfähigkeit.

Wann verjähren Gesundheitsfragen zur Psyche?

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Die meisten Berufs­unfähigkeits­versicherer fragen nach Krankheiten der Psyche der letzten fünf oder zehn Jahre. Es gibt auch einige Versicherer, die nur die letzten drei Jahre betrachten. Dies ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Warum werden gerade psychische Erkrankte so häufig abgelehnt?

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Der größte Anteil an Berufs­unfähigkeitsfällen ist auf die Psyche zurückzuführen. Daher ist das Risiko für Versicherer schlichtweg zu hoch und wirtschaftlich kaum tragbar.

Ist ein Leistungsausschluss oder ein Risikozuschlag möglich?

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Bei psychischen Vor­erkrankungen und vor allem bei einer vergangenen Psychotherapie sind in der Regel weder der Leistungsausschluss noch eine Mit­versicherung über einen Risikozuschlag möglich. Gerade Risikozuschläge werden meistens nur bei körperlichen Verletzungen oder bestimmten Sportarten oder beruflichen Tätigkeiten angeboten.

Wie können psychisch Erkrankte dennoch eine BU abschließen?

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Betroffene sollten die Erfahrung und Unterstützung eines Versicherungs­maklers in Anspruch nehmen. Dieser kann beispielsweise gezielt Versicherer kontaktieren, die den Faktor Psyche differenzierter betrachten oder einen besonders kurzen Abfragezeitraum in den Gesundheitsfragen stellen. Auch kann eine anonyme Risikovoranfrage gestellt werden.

Welche Alternativen gibt es für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder einer vergangenen Psychotherapie?

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Angestellte können sich über die Möglichkeiten einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung, beispielsweise im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge informieren. Bei einer betrieblichen BU werden in der Regel weniger Gesundheitsfragen gestellt. Alternativ kommt eine Grundfähigkeits­versicherung infrage, bei der in der Regel die Psyche jedoch ausgeschlossen wird. Eine private Unfall­versicherung bietet Schutz bei einem Ausfall durch körperliche Unfallschäden.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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