Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Sehnenscheiden­entzündung beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sehnen­scheiden­ent­zündung ist eine anerkannte Berufskrankheit. Die staatlichen Leistungen sind jedoch unzureichend.
  • Eine private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) zahlt bereits bei einer Unfähigkeit von 50 % eine monatliche Rente aus.
  • Wer bereits eine Sehnen­scheiden­ent­zündung hatte, wird in den meisten Fällen dennoch in der BU angenommen.
  • War die Erkrankung schwerwiegend oder trat sehr häufig auf, empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz Sehnenscheiden­entzündung eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU) abschließen und wann die Versicherung bei Berufs­unfähigkeit durch eine Sehnenscheiden­entzündung zahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. Sehnen­scheiden­ent­zündung: Ursache für Be­rufs­unfähig­keit
  2. Was leistet der Staat?
  3. BU trotz Sehnen­scheiden­ent­zündung möglich?
  4. Sehnen­scheiden­ent­zündung als Berufskrankheit

Sehnen­scheiden­ent­zündung als Ursache für Berufs­unfähigkeit

Sehnenscheiden dienen zum Schutz vor übermäßiger Reibung. Werden die Sehnenscheiden zu stark beansprucht, kann hieraus eine Entzündung resultieren. Von Sehnen­scheiden­ent­zündungen (auch: Tendovaginitis) sind besonders häufig die Hand, das Handgelenk, aber auch die Arme und der Fuß betroffen. Ist die Entzündung bereits fortgeschritten, kann sie mit Rötungen und Schwellungen im betroffenen Bereich einhergehen.

Werden die Beschwerden chronisch, kann eine Sehnen­scheiden­ent­zündung je nach Berufsgruppe auch als Berufskrankheit gelten. Wird man infolge tatsächlich berufsunfähig, reichen die staatlichen Leistungen meist nicht aus. Eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ist eine leistungsstärkere private Alternative.


Risikogruppen für Sehnen­scheiden­ent­zündung

Zu den Berufen, die als Risikogruppen für das Entstehen einer Sehnen­scheiden­ent­zündung zählen, gehören unter anderem:

  • Masseure
  • Musiker
  • Schreibkräfte
  • Physiotherapeuten

Was leistet der Staat bei Berufs­unfähigkeit durch eine Sehnen­scheiden­ent­zündung?

Da die Sehnen­scheiden­ent­zündung unter bestimmten Umständen als Berufskrankheit gilt, haben Betroffene durchaus Anspruch auf staat­liche Leistungen.

Unfall­versicherung

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Wenn man an einer anerkannten Berufskrankheit erkrankt, leistet zunächst die gesetzliche Unfall­versicherung. Diese hilft im ersten Schritt jedoch lediglich mit Schutzvorrichtungen oder therapeutischen Maßnahmen. Erst wenn dies nicht weiterhilft oder möglich ist, wird eine Übergangsleistung gezahlt, wenn der Erkrankte die Tätigkeit ganz beenden muss.

Kranken­versicherung

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Nötige medizinische Leistungen können auch von der gesetzlichen Kranken­versicherung übernommen werden, wenn die Unfall­­versicherung sich beispielsweise weigert.

Renten­versicherung

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Ist die Sehnen­scheiden­ent­zündung bzw. die Berufskrankheit so ausgeprägt, dass eine Früh­verrentung notwendig ist, springt die gesetzliche Renten­versicherung ein. Je nach verbliebener Arbeitskraft zahlt diese eine volle oder halbe Erwerbsminderungs­rente.

Gesetzliche Leistungen sind unzureichend

Wenn Sie an einer Sehnen­scheiden­ent­zündung erkranken und dauerhaft nicht mehr arbeiten können, sollten Sie sich nicht auf die gesetzlichen Leistungen verlassen. Der Staat leistet zwar, jedoch sind die Hürden sehr hoch und die Leistung vergleichsweise gering. Selbst eine volle Erwerbsminderungs­rente deckt nur einen Bruchteil des Lebensunterhaltes ab, wenn das wirtschaftliche Einkommen gänzlich wegfällt.

Die private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicherung ist eine Möglichkeit, sich über die Jahre ein finanzielles Polster aufzubauen. Zudem leistet die BU bereits ab einer 50-prozentigen Berufs­unfähigkeit. Der Staat meist erst ab einem Grad von 100 Prozent.

Be­rufs­un­fähig­keits­ver­sicherung trotz einer früheren Sehnen­scheiden­ent­zündung möglich?

Ist man in der Vergangenheit bereits an einer Sehnen­scheiden­ent­zündung erkrankt oder leidet aktuell darunter, kann der Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung durchaus problematisch werden. Die Chancen stehen jedoch prinzipiell besser, als bei chronischen Rückenschmerzen oder einem Bandscheibenvorfall.


Berufs­unfähigkeits­versicherer prüfen Antrag sehr genau

Berufs­unfähigkeits­versicherer fragen bei Vor­erkrankungen gezielt nach und prüfen die eingereichten Unterlagen genau. Bei einer vergangenen Sehnen­scheiden­ent­zündung spielen vor allem Ursache und Häufigkeit eine Rolle. Oft ist auch ein Zusatz­fragebogen zu Gelenk­erkrankungen aus­zufüllen und nähere Angaben zur Behandlung zu machen.

Folgende Szenarien sind nach der Prüfung möglich:

  • Ist die Entzündung beispielsweise einige Jahre her, gut verheilt und der aktuelle Beruf kein Risiko für erneute Belastung, kann eine BU sogar zu normalen Bedingungen ab­ge­schlossen werden.
  • Andernfalls wird ein Beitragszuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart.
  • Nur bei schwerwiegender Entzündung bzw. Erkrankung droht eine Ablehnung des BU-Antrages.

Gesundheitsfragen zur Sehnen­scheiden­ent­zündung

„Bestehen oder bestanden in den letzten * Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden der Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder (auch Meniskusschaden, Gicht, Rheuma, Gelenkschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Fibro­myalgie)?“

Beantworten Sie die Frage mit „Ja“, müssen Sie in jedem Fall nähere Angaben zur Art der Erkrankung, Einzelheiten der Diagnose und der Behandlung angeben.

*Welcher Zeitraum hier genau abgefragt wird, entscheidet der Versicherer selbst. Die Zeiträume können sich je nach Anbieter unterscheiden. Oftmals handelt es sich dabei um 3, 5 oder 10 Jahre.

Weitere Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung


Anonyme Risiko­voranfrage bei Sehnen­scheiden­ent­zündung

Hatten Sie bereits öfter eine Sehnen­scheiden­ent­zündung oder ist die letzte Erkrankung noch nicht lange her, kann eine anonyme Risikovoranfrage helfen. Diese ist sinnvoll, wenn Sie eine Ablehnung des Antrages befürchten. Wir helfen Ihnen dabei. Unsere BU-Experten können für Sie die anonyme Voranfrage durchführen und ab­schätzen, bei welchen Versicherern Sie die besten Chancen haben. Ihre persönlichen Angaben wie Name und Adresse werden nicht weitergegeben, so werden die Ergebnisse des Antrages auch nicht im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer gespeichert.

Sobald alle Angebote vorliegen, kann Ihnen der Berater bei der Wahl der passenden Ab­sicherung helfen. Kontaktieren Sie uns einfach direkt oder lassen Sie sich ein kostenfreies Angebot zusenden.

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Sehnen­scheiden­ent­zündung als anerkannte Berufskrankheit

Dass es sich bei einer Sehnen­scheiden­ent­zündung heutzutage um eine anerkannte Berufskrankheit handelt, geht auf ein Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2006 zurück. Klägerin war eine Beamtin, die nach jahrelanger PC-Arbeit mit Standardtastaturen und Standard­mäusen eine chronische Sehnen­scheiden­ent­zündung der rechten Hand entwickelte.


So entschied das Gericht

Vor diesem Hintergrund entschied das Gericht, dass es sich in derartigen Fällen um dienstunfallrechtliche Berufskrankheiten handelt. Voraussetzung hierfür ist zudem, dass die konkret auszuführenden dienstlichen Arbeiten mit einer spezifischen Gefährdung einhergehen. Das Grundsatzurteil lautet also: Bei einer Sehnen­scheiden­ent­zündung handelt es sich um eine anerkannte Berufskrankheit, die eine Ursache für eine Berufs­unfähigkeit darstellen kann.

Was ist eine Berufskrankheit?

Als Berufskrankheiten werden jene Krankheiten bezeichnet, an die Menschen durch ihre beruflichen Tätigkeit erkranken, beispielsweise durch ge­sund­heits­schäd­liche Einwirkungen. Ob und welche Erkrankungen als Berufs­krankheit anerkannt werden, entscheiden die gesetzlichen Un­fall­ver­sicherungs­träger. Dazu gehören z. B. die Unfallkassen sowie die Berufs­­genossenschaften. Die Krankheiten werden in der sog. Berufskrankheiten-Liste gesammelt aufgelistet.

Wie und wo kann eine Sehnen­scheiden­ent­zündung auftreten?

Sehnen­scheiden­ent­zündung an der Hand

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Häufig ist von dieser Form der Sehnen­scheiden­ent­zündung der Daumen betroffen. Allerdings können auch die Beugesehnen der anderen Finger betroffen sein, wobei die Erkrankung kleine Knötchen an bzw. in der Sehne bildet. Von dieser Form der Sehnen­scheiden­ent­zündung sind häufig Schreibkräfte betroffen.

Sehnen­scheiden­ent­zündung am Handgelenk

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Ist es am Handgelenk und damit dem Übergang von Hand und Arm zu einer Entzündung der Sehnenscheide gekommen, besteht die Ursache meist in einer Fehlbelastung oder aber einer akuten bzw. chronischen Überbelastung der dort verlaufenden Sehnen. Ursachen für Sehnen­scheiden­ent­zündung am Handgelenk können neben zu langer Arbeit am PC auch örtliche Prellungen an den Sehnen bzw. der Sehne selbst sein. Werden spezifische Sportarten wie beispielsweise Tischtennis, Rudern oder Klettern etc. ausgeübt, steigt das Risiko für Sehnen­scheiden­ent­zündungen am Handgelenk.

Sehnen­scheiden­ent­zündung am Arm

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Meist geht diese Art der Entzündung mit ziehenden Schmerzen im Bereich des Unterarms einher. Ursächlich für Sehnen­scheiden­ent­zündungen des Arms sind beispielsweise das intensive Spielen von bestimmten Musikinstrumenten wie des Klaviers, der Geige oder Gitarre. Mit anderen Worten, vor allem Musiker leiden unter Sehnen­scheiden­ent­zündungen am Arm.

Hinweis: Bei dem als „Tennisarm“ oder „Tennisellenbogen“ bekannten Phänomen handelt es sich in der Regel nicht um eine Sehnen­scheiden­ent­zündung des Arms. Vielmehr wird diese Erkrankung durch eine Entzündung der Sehnenansätze der Unterarmmuskeln hervorgerufen.

Sehnen­scheiden­ent­zündung am Fuß

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Diagnostiziert werden am Fuß lokalisierte Sehnen­scheiden­ent­zündungen meist bei Personen, die viel Sport treiben. Meist resultiert die Erkrankung durch die chronische Instabilität oder ein direktes Trauma des Sprunggelenks. Vor allem (Leistungs-)Sportler bzw. Personen, die häufig Sportarten wie Basketball, Fußball, Ballett sowie Hockey und Skifahren betreiben, sind von Sehnen­scheiden­ent­zündungen am Fuß betroffen.

Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Katharina Burnus
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