Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Übergewicht beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob man mit Über­ge­wicht eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) bekommt, hängt vom konkreten BMI, etwaigen Folge­erkrankungen sowie vom Versicherer ab.
  • Leichtes Über­ge­wicht kann i. d. R. zu normalen Bedingungen versichert werden.
  • Eine erhebliche Adipositas liegt bei einem BMI ab 30 vor und kann zu Beitragszuschlägen, Risiko­aus­schlüssen oder gar einer Ablehnung des Antrags führen.
  • Bei nennenswerter Adipositas ist es sinnvoll, eine anonyme Risiko­voranfrage bei mehreren Versicherern zu stellen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz Übergewicht eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU) abschließen und wann die Versicherung bei Berufs­unfähigkeit durch Adipositas zahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. Über­ge­wicht als Ursache für Be­rufs­un­fähig­keit
  2. Zahlt meine BU?
  3. BU trotz Über­ge­wicht möglich?
  4. So bewerten Versicherer Über­ge­wicht
  5. Gesundheitsfragen
  6. So bekommen Sie trotz Über­ge­wicht eine BU

Über­ge­wicht als Ursache für Be­rufs­un­fähig­keit

Über­ge­wicht und Fettleibigkeit haben nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Erwerbs- sowie Berufsfähigkeit und führen – insbesondere aufgrund der Belastung des Be­wegungs­apparats – zu häufigen Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Bei höheren Adipositas-Graden führt die Vermehrung des Körperfetts zu Funktions­ein­schränkungen. Erschwertes Steigen und Klettern sowie eingeschränkte Beweglichkeit sind in zahlreichen Berufen hinderlich und machen deren Ausübung oft unmöglich.


Folge­erkrankungen können auch Ursache für Be­rufs­un­fähig­keit sein

Nicht zwangsläufig muss das Über­ge­wicht direkt als Ursache für Be­rufs­un­fähig­keit gelten. Der Verlust der Fähigkeit, seinem Beruf nachzugehen, kann auch durch die vielen Begleit- und Folge­erkrankungen hervorgerufen werden. Diese sind vielfältig – dem sind sich auch Versicherer der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung bewusst.

Häufige Begleit- und Folge­erkrankungen von Über­ge­wicht

Was bedeutet Adipositas?

Als Adipositas wird im Allgemeinen eine Stoffwechsel- und Ernährungskrankheit mit starkem Über­ge­wicht verstanden. Die Welthandelsorganisation (WHO) geht ab einem Körpermaßindex (BMI) von 30 von Adipositas aus.

Adipositas-Grade nach BMI im Überblick:

  • 18 – 24,9: Normalgewicht
  • 25 – 29,9: Übergewicht
  • 30 – 34,9: Adipositas Grad I
  • 35 – 39,9: Adipositas Grad II
  • ab 40: Adipositas Grad III

Zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Übergewicht?

Haben Sie rechtzeitig eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen und werden aufgrund Ihres Übergewichts oder Folge­erkrankungen berufsunfähig, zahlt Ihnen Ihr Versicherer eine Berufs­unfähigkeitsrente. Dazu stellen Sie einen Leistungsantrag.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Grad der Berufs­unfähigkeit beträgt mind. 50 Prozent
  • Berufs­unfähigkeit dauert mind. 6 Monate an
  • Grad der Berufs­unfähigkeit und Dauer ist ärztlich bestätigt
  • Der BU-Vertrag enthält keine konkrete oder abstrakte Verweisung
  • Es wurden keine Folge­erkrankungen des Übergewichts bei Vertragsabschluss als Leistungsausschlüsse vereinbart.

Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung trotz Über­ge­wicht möglich?

Eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) trotz Über­ge­wicht ist prinzipiell möglich. Weil Über­ge­wicht jedoch mit zahlreichen Folge­erkrankungen verbunden ist, ist die Versicherbarkeit in der privaten Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung an strenge Voraussetzungen geknüpft. Was hier eine Rolle spielt, ist der genaue BMI und ob weitere Erkrankungen vorhanden sind. Leidet man beispielsweise an Diabetes, Bluthochdruck und Über­ge­wicht, so ist ein Versicherungsabschluss nicht möglich. Besteht nur Über­ge­wicht bzw. Adipositas, können diese Personen oftmals mit einem Beitragszuschlag versichert werden.


So bewerten Berufs­unfähigkeits­versicherer Über­ge­wicht als Vorerkrankung

Jede Versicherungsgesellschaft legt individuell über ihre Annahmerichtlinien fest, wie sie mit Antragstellern umgeht, die unter Über­ge­wicht leiden. Grob lässt sich jedoch folgende Vorgehensweise feststellen:

  • Bei leichtem Über­ge­wicht kann Versicherungsschutz zum normalen Beitrag beantragt werden.
  • Starkes Über­ge­wicht geht mit Risikozuschlägen einher.
  • Bei Adipositas nach Grad II oder III wird der Antrag oft abgelehnt oder es werden Ausschlüsse vereinbart (z.B. Ausschluss von Erkrankungen am Bewegungsapparat).

Aus den Annahmerichtlinien einiger Anbieter geht hervor, dass ab einem BMI von 25 von Über­ge­wicht ausgegangen wird. Ein Zuschlag erfolgt allerdings erst ab einem BMI von 30, weil die geringfügige Risikoerhöhung noch unter normalen Voraussetzungen versichert werden kann. Je nach ausgeübtem Beruf oder Begleit­erkrankungen kann jedoch auch bei einem BMI von unter 30 ein Beitragszuschlag bestimmt werden.


Das Alter spielt ebenfalls eine Rolle

Eine Rolle spielt bei der Frage nach der Ver­sicherbarkeit auch das Alter. Die Zuschlags­tabelle gestaltet sich bei einem bestimmten Anbieter der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung beispielsweise wie folgt:

AlterKörpergrößeKörpergewichtBMIBewertung
30190cm112kg3125 % Beitragszuschlag
50190cm112kg31kein Beitragszuschlag
30180cm130kg40Ablehnung
50180cm130kg40100 % Beitragszuschlag

Grundlage dieser Aufstellung ist die Annahme, dass jüngere Versicherte, die bereits an Über­ge­wicht leiden, „mehr Zeit haben“, Be­gleit­er­krankungen (Herzschwäche, Nierenversagen, Schlaganfall) zu entwickeln, als älter. Daher erfolgt bei jüngeren Antragstellern ein höherer Beitragszuschlag oder droht eher eine Ablehnung als bei einem älteren Antragsteller mit gleichem BMI.

Mehr zum Thema: Wann ist man berufsunfähig?

Berufs­unfähigkeits­versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Es gibt auf dem Markt Versicherer, welche für die Berufs­unfähigkeits­versicherung lediglich ver­ein­fachte Gesund­heits­fragen stellen. Diese Fragen beziehen sich oftmals auf schwere Vor­erkrankungen wie Krebs, HIV oder Multiple Sklerose. Allerdings wird auch hier grundsätzlich das Gewicht abgefragt. Für Betroffene werden solche BU-Aktionen also auch nicht wirklich den Annahme­prozess für die Berufs­unfähigkeits­versicherung erleichtern.

Mehr typische Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Das fragen Versicherer in der Gesundheitsprüfung zu Über­ge­wicht

Grundsätzliche Fragen und Angaben

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Im Antrag zur Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung fragen Versicherungsgesellschaften ganz gezielt nach dem Gewicht und der Größe der zu versichernden Person. Auf diese Weise bestimmen sie den BMI, um einschätzen zu können, ob Über­ge­wicht besteht. Daneben stellen die Versicherer weitere Fragen zur Bestimmung des Gesundheitsrisikos, welche mit einer Adipositas im Zusammenhang stehen könnten, wie etwa:

  • „Bestehen weitere Erkrankungen wie etwa Ess-, Stoffwechselstörungen, Diabetes, Schilddrüsen-, Nierenerkrankung, Bluthochdruck, Blutgefäß-, Herzerkrankung oder sonstige Krankheiten?
  • Liegen derzeit oder lagen weitere Beschwerden in der Vergangenheit im Bereich Wirbelsäule, Knie oder Bewegungsapparat vor?
  • Welche Medikamente wurden Ihnen seitens eines Krankenhauses oder Arztes verschrieben?
  • Sind Sie Nichtraucher oder Raucher?“

Konkretere Fragen bei Über­ge­wicht

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Fällt der BMI so aus, dass von Über­ge­wicht auszugehen ist, so wird der Versicherer nach Antragstellung zumeist konkretere Fragen stellen, die wie folgt aussehen können:

  • „Gewichtszunahme ? Gewichtsabnahme? Wie viel Kilogramm in welchem Zeitraum?
  • Haben Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer Ess- oder Verdauungsstörung Medikamente ohne ärztliche Verordnung eingenommen (z.B. Abführmittel, Appetitzügler)? Falls ja, welche?
  • Wurden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Blutdruckwerte über 140/90 mmHg gemessen? Falls ja, wie hoch war er bei den letzten Messungen? Wann jeweils? Wann gemessen?
  • Nur bei Antragstellerinnen: Haben Sie regelmäßige Monatsblutungen (Menstruationen)?
  • Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine Stoffwechselstörung (z.B. Cholesterin-, Triglycerid-, Zucker-, Harnsäureerhöhung oder Hormonstörung) festgestellt?
  • Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine Leberwerterhöhung oder eine Lebererkrankung (z.B. Fettleber) festgestellt?
  • Wurde oder wird bei Ihnen eine Psychotherapie (z.B. Gesprächs- oder Verhaltenstherapie) durchgeführt oder ist eine solche geplant?
  • Waren in den letzten 15 Jahren stationäre Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitations­maßnahmen (Kuren, Anschlussheilbehandlungen) nötig?
  • Waren Sie schon länger als 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig?
  • Haben Sie aufgrund von Gewichtsproblemen, Gewichtsänderungen oder einer Essstörung Ärzte oder andere Therapeuten in Anspruch genommen?“

So bekommen Sie trotz Über­ge­wicht eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung

Der Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ist auch mit einem BMI über 30 nicht unmöglich. Wie bereits erwähnt, kommt es immer auf die individuellen Umstände und die jeweilige Bewertungs­skala des Versicherer an.

Unsere Tipps im Überblick

Möchten Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen und liegt Ihr BMI bei über 30, bietet sich folgende Heran­gehens­weise an:

  1. Stellen Sie gleich bei mehreren Gesellschaften eine anonyme Risikovoranfrage. Unsere BU-Experten führen diese gern für Sie durch (mehr dazu hier).
  2. Bereiten Sie für die Risikovoranfrage Ihre Gesundheitshistorie auf, insbesondere hinsichtlich möglicher Begleit­erkrankungen.
  3. Stellen Sie sich auf die Beantwortung eines Zusatzfragebogens ein, mit dem oft auch Arztberichte angefordert werden.
  4. Im nächsten Schritt ergeben sich evtl. noch Rückfragen oder es ergeht eine erste Einschätzung.
  5. Anhand der Entscheidungen der einzelnen Gesellschaften können Sie sich für das individuell beste Angebot entscheiden. Unsere unab­hängigen BU-Berater unterstützen Sie hierbei gern.

Keine Informationen verschweigen

Sie dürfen dem Versicherer in keinem Fall wichtige Informationen zu Ihrem Ge­sund­heits­zustand vorenthalten. Antworten Sie nicht vollständig und wahrheitsgemäß, kann sich die Ver­sicherungs­gesell­schaft im Ernstfall auf die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen und die Berufs­un­fähig­keits­rente verwehren, wenn Sie berufsunfähig werden.

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Katharina Burnus
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