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Sportinvalidität: Ein Fall für die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Für professionelle Sportler gibt es spezielle Versicherungsprodukte wie die Sportinvaliditäts­versicherung beziehungsweise Sportunfähigkeits­versicherung.
  • Verletzt sich jemand, der nicht professionell Sport macht, beim Freizeitsport, und wird dadurch berufsunfähig, leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung.
  • Der erweiterte Unfallbegriff der Unfall­versicherung deckt auch diverse Sport­verletzungen ab.
  • Betreiben Sie eine gefährliche Sportart, müssen Sie dies beim Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung unbedingt angeben.

Das erwartet Sie hier

Wie sich Profisportler gegen Berufs­unfähigkeit versichern können und wie Verletzungen beim Freizeitsport von der Berufs­unfähigkeits­versicherung und Unfall­versicherung behandelt werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Sportinvaliditäts­­versicherung
  2. BU oder Unfall­­versicherung?
  3. BU und Sport in der Freizeit

Versicherungen für Profisportler

Icon Gipsbein

Was passiert nach einem Sportunfall?

Ohne eine privat abgeschlossene Versicherung geht es einem professionellen Sportler – zum Beispiel einem Profi-Fußballer – ähnlich wie jedem anderen Menschen: Wird er arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber noch für sechs Wochen das Gehalt. Danach gibt es noch für einen bestimmten Zeitraum Krankengeld und eventuell auch Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft, aber eine angemessene Zahlung erhält der Spieler nur, wenn er versichert ist.


Sportunfähigkeits- und Sportinvaliditäts­versicherung

Die Sportinvaliditäts­versicherung ist eine spezielle Form der Versicherung für Profisportler und erinnert an eine Mischung aus Unfall­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung: Falls Berufssportler zum Beispiel durch eine Verletzung oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind, die für ihren Beruf notwendigen Höchstleistungen zu erbringen, leistet diese Versicherung.


Wie sieht die Leistung der Versicherung aus?

Die Leistung kann in Form einer Einmalzahlung (in der Regel ein Vielfaches des Jahresgehalts), einer monatlichen Rente oder einer Todesfalleistung erfolgen. Ähnlich wie bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung verlieren Sportler, die nicht länger selbst Leistungssport betreiben können, nicht ihren Anspruch auf ihre Versicherungsleistung, wenn sie einen anderen Beruf im Zusammmenhang mit Sport ergreifen und zum Beispiel Trainer werden. Wegen ihres körperlich anspruchsvollen Berufs können Berufssportler Schwierigkeiten haben, eine herkömmliche Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen.


Icon Geldscheine

Versicherungssummen in der Sportinvaliditäts­versicherung

Versicherungssummen können in dieser Versicherung sehr hoch ausfallen. Ein Anbieter zum Beispiel zahlt maximal ein Fünffaches des Jahresgehalts beziehungsweise maximal 20 Millionen aus. Die Beiträge zur Sportunfähigkeits­versicherung gelten übrigens nicht als Werbungskosten, sondern können in der Steuererklärung nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden.


Besonderheiten auch bei der Unfall­versicherung

Wie auch Artisten oder Motorradrennfahrer können Berufssportler nicht einfach bei jedem Versicherer eine Unfall­versicherung abschließen. Teilweise sind individuelle Anfragen an Versicherer oder Spezial­versicherungen wie die eben erklärte Sportinvaliditäts­versicherung nötig.

Wann ist man Berufssportler?

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Berufssportler zeichnen sich dadurch aus, dass sie beim Ausüben ihrer Sportart wirtschaftliche Interessen verfolgen und einen Großteil ihres Lebensunterhalt aus ihren Einnahmen als Sportler bestreiten. Es gibt sowohl selbständige als auch angestellte Profisportler.

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Unfall beim Freizeitsport: Welche Versicherung hilft?

Sportunfälle als Ursache von Berufs­unfähigkeit

Nicht nur bei Profisportlern sind Sportunfälle eine gefürchtete Ursache für Berufs­unfähigkeit. Auch Hobbysportler können durch eine Verletzung in der Freizeit ihre Arbeitskraft verlieren. Hier stellt sich die Frage, wie man sich für solche Schäden absichern kann. Oft herrscht große Unsicherheit darüber, ob es besser ist, eine Unfall­versicherung oder doch lieber eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen – oder einfach beides?

In diesem Zusammenhang sollten Sie Sie beachten, dass die Unfall­versicherung nur bei Unfällen leistet und nicht auch bei Krankheiten, welche weitaus häufiger der Grund für Berufs­unfähigkeit sind. Am besten ausgestattet sind Sie im Fall eines schweren Unfalls, wenn Sie sowohl eine Berufs­unfähigkeits­versicherung als auch eine Unfall­versicherung haben.

Lesen Sie auch: Wann ist man berufsunfähig?

Zahlt die gesetzliche Unfall­versicherung bei Freizeitunfällen?

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Kommt es in Ihrer Freizeit – zum Beispiel beim Sport – zu einem Unfall, muss die gesetzliche Unfall­versicherung nicht zahlen. Sie leistet nur bei Unfällen im Zusammenhang mit der Arbeit beziehungsweise der Schule. Aus diesem Grund sollten Sie über den Abschluss einer privaten Unfall­versicherung nachdenken.

Gruppenunfall­versicherung für Sportvereine

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Unter Umständen sind Sie beim Vereinssport über Ihren Verein unfallversichert, da Vereine eine Gruppenunfall­versicherung für ihre Mitglieder und Mitarbeiter abschließen können.

Wann ist eine Sport­verletzung ein Unfall?

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Versicherungen definieren „Unfall“ als ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das die Gesundheit schädigt. Arbeitet die Versicherung mit einem erweiterten Unfallbegriff, beinhaltet das auch Verletzungen, die aus einer Eigenbewegung oder erhöhten Kraftanstrengung resultieren – das können zum Beispiel Knochenbrüche oder Muskelrisse sein. Der erweiterte Unfallbegriff schließt also auch Sport­verletzungen ein. Es gibt jedoch bestimmte Beschwerden, die bei den meisten Versicherern nicht versichert sind, zum Beispiel Verletzungen des Meniskus.

Zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Sport­verletzungen?

Zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung auch bei Hobby-Sportunfällen?

Dass Profisportler eine Berufs­unfähigkeitsrente ausgezahlt bekommen, wenn sie nach einer Verletzung nicht mehr Fußball spielen können, ist naheliegend, denn die Sportinvaliditäts­versicherung sieht genau solche Fälle vor. Doch wie sieht es mit dem normalen Bürger aus? Leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung auch, wenn die Verletzung und daraus folgende Berufs­unfähigkeit durch Ausübung eines sportlichen Hobbys entstanden ist? Es kommt darauf an, wie sehr man aufgrund des Unfalls in seinem aktuellen Beruf eingeschränkt ist.


Leistung bei Berufs­unfähigkeit

Wenn eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen wurde und der Versicherte durch einen Sportunfall im Sinne der Versicherung berufsunfähig wurde, so zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung die vereinbarte Rente aus. Die Feststellung der Berufs­unfähigkeit wird nach § 172 des Versicherungs­vertrags­gesetzes definiert. Wie hoch die Leistungen der Versicherung sind, hat jede Berufs­unfähigkeits­versicherung individuell in ihren Bedingungen festgelegt.

Wann ist man berufsunfähig?

§ 172 VVG – Leistung des Versicherers

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(1) Bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufs­unfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körper­verletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Icon Achtung

Geben Sie Extremsportarten unbedingt an

Tritt ein Leistungsfall ein, so wird der Antrag des Versicherten von der Berufs­unfähigkeits­versicherung überprüft. Gibt es in diesem Bereich Unstimmigkeiten, beispielsweise wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht vom Versicherten verletzt wurde, kann es zu Problemen mit der Gewährleistung der Berufs­unfähigkeitsrente kommen. Berufs­unfähigkeits­versicherer fragen bei Vertragsabschluss explizit nach der Ausübung von gefährlichen Hobbys beziehungsweise Sportarten. Hat der Versicherungsnehmer verschwiegen, dass er einen Extremsport betreibt, kann es zum Leistungsausschluss von Seiten des Versicherers kommen.

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