Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung sichert Beamte der Polizei, der Justiz oder des Zolls (Vollzugsbeamte) bei Dienstunfähigkeit oder vorzeitigem Ruhestand finanziell ab.
  • Die Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung leistet bereits ab einer Teildienstunfähigkeit, wenn dieser Baustein explizit eingeschlossen ist.
  • Eine reine Berufs­unfähigkeits­versicherung bietet Vollzugsbeamten keinen ausreichenden Schutz. Es muss unbedingt eine Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel enthalten sein.
  • Das gesetzliche Ruhegehalt reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.
  • Eine gute Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung können Sie bei uns bereits ab 39 € im Monat abschließen.

Die ideale Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung

Für viele Beamte der Polizei, der Justiz oder des Zolls kann eine Vollzugsdienstunfähigkeit das Ende der Arbeit im Außendienst bedeuten. Stellt der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit fest, droht die Versetzung in den Ruhestand. Kommt es dazu, ist mit erheblichen finanziellen Einbußen zu rechnen. Denn das gesetzliche Ruhegehalt wird nur Beamten auf Lebenszeit und verunfallten Beamten auf Probe gezahlt. Und selbst dann muss die Versorgungslücke durch eine private Vorsorge geschlossen werden.

Sichern Sie sich daher frühzeitig mit einer leistungsstarken Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung ab, damit Sie auch im Fall der Fälle Ihren gewohnten Lebensstandard genießen können!

Die Vorteile einer Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung

  • Finanzielle Absicherung bei einer Vollzugsdienstunfähigkeit
  • Spezialisierter und vollständiger Schutz für Vollzugsbeamte
  • Auch eine mögliche Teildienstunfähigkeit kann mitversichert werden
  • Es ist keine prozentuale Mindesteinschränkung nötig

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Darum ist die Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung so wichtig

Beamte, die auf Lebenszeit ernannt worden sind, haben einen Anspruch auf die Versorgung durch ihren Dienstherren. Stellt dieser die Dienstunfähigkeit fest, steht den Betroffenen ein Ruhegehalt zu. Zudem wird ein Ruhegehalt an Beamte auf Probe gezahlt, die durch einen Dienstunfall dauerhaft dienstunfähig geworden sind.

Normalerweise müssen Beamte mindestens fünf Jahre lang im Dienst gewesen sein, bevor sie einen Anspruch auf Ruhegehalt haben. Bei einer Vollzugsdienstunfähigkeit entfällt diese Wartezeit, allerdings richtet sich die Höhe des Ruhegehalts weiterhin nach den zuvor geleisteten ruhegehaltsfähigen Dienstjahren. Für jedes Jahr beträgt das Ruhegehalt exakt 1,79375 Prozent, höchstens jedoch 71,75 Prozent der zuvor erhaltenen Bezüge (§ 14 BeamtVG). Daher sollten Sie sich unbedingt mit einer Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung zusätzlich absichern, da Ihnen im schlimmsten Fall wertvolle Dienstjahre fehlen, in denen Sie sich ein höheres Ruhegehalt hätten erarbeiten können.

Im Vergleich zu Angestellten und Arbeitnehmern scheint das Rentenniveau eines Beamten mit bis zu 71,75 Prozent zwar auf den ersten Blick vergleichsweise hoch. Jedoch müssen Sie als Beamter Ihre private Kranken- und Pflege­versicherung komplett aus eigener Tasche zahlen. Mit einer Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung führt Ihr kurzzeitiges oder permanentes Ausscheiden aus dem Dienst nicht zum finanziellen Absturz.

Beispielfall

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Ein Polizist ist 30 Jahre alt und besitzt den Status eines Beamten auf Lebenszeit. Er ist seit 5 Jahren im Dienst und erfüllt damit die Voraussetzungen der Wartezeit. Als Ruhegehalt würde der Beamte 1.334 Euro erhalten. Damit würde sich eine Versorgungslücke von mindestens 1.000 Euro ergeben, trotz des Beamtenstatus.

Vollzugsdienst­unfähigkeit als Sonderfall

Für Vollzugsbeamte gibt es keine eigenen gesetzlichen Regelungen. Aus diesem Grund orientiert man sich in der Regel am Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG). Der § 4 des BPolBG definiert die Dienstunfähigkeit für Polizeivollzugsbeamte.

Von der allgemeinen Dienstunfähigkeit unterscheidet sich die Vollzugsdienstunfähigkeit dadurch, dass der akzeptierte Zeitrahmen zur Rehabilitation bei zwei Jahren liegt. Innerhalb dieser Zeit kann der Vollzugsbeamte seine Verwendungsfähigkeit vollständig wiedererlangen, ohne für vollzugsdienstunfähig erklärt zu werden.


Versorgung abhängig vom Beamtenstatus

Die Versorgung von Beamten im Allgemeinen ist gesetzlich geregelt und unterscheidet nicht nach dem konkreten Einsatzfeld. Entscheidend ist der eigene Beamtenstatus. Man unterscheidet zwischen Beamten auf Widerruf, Beamten auf Probe und Beamten auf Lebenszeit.

Die Folgen einer Dienstunfähigkeit

Zeitweise Verbeamtete haben keinen Anspruch auf die Beamtenversorgung. Erst die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ermöglicht die Versetzung in den Ruhestand. Dann wird auch vom Dienstherren das Ruhegehalt gezahlt. Ist ein Dienstunfall die Ursache für die Vollzugsdienst­unfähigkeit, erhalten Beamte auf Probe immerhin noch ein Unfallruhegehalt. Ansonsten werden sie und Beamte auf Widerruf ohne Versorgungsanspruch aus dem Dienst entlassen. Daraufhin zahlt der Dienstherr nachträglich Beiträge in die gesetzliche Renten­­versicherung für sie ein.

Das Ruhegehalt für Beamte auf Lebenszeit

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Paragraph 44 des Bundesbeamtengesetz regelt, dass Beamte auf Lebenszeit nach einer Dienstzeit von 5 Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt haben:

Bundesbeamtengesetz (§ 44, Abs. 1)
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienst­pflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.

Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

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Wer braucht eine Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung?

Mit § 6 UZwG liegt eine Definition von Vollzugsbeamten für den Zuständigkeitsbereich des Bundes vor. Nach diesem Gesetz sind Vollzugsbeamte des Bundes:

  • Polizeivollzugsbeamte des Bundes
  • Beamte des Zollgrenzdienstes, des Zollfahndungsdienstes, des Bewachsungs- und Begleitungsdienstes sowie der Bundesfinanzbehörden, die mit Vollzugsaufgaben betraut sind
  • Beamte der Wasserstaßen- und Schifffahrts­verwaltung des Bundes
  • Beauftragte des Bundesamtes für Güterverkehr
  • Beamte der Bundesgerichte und der Behörden der Bundesjustiz­verwaltung
  • Unterstellte der Bundesbehörden, die mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten betraut sind

Gesonderter Schutz für Polizeivollzugsbeamte

Viele Versicherer bieten für Polizeivollzugsbeamte eine gesonderte Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung an. Als sogenannte Polizeivollzugsbeamte gelten dabei Polizistinnen und Polizisten, die dem Bundespolizeigesetz unterliegen, polizeiliche Aufgaben ausführen und – im Gegensatz zu anderen Mitarbeitern der Polizei – zur Anwendung von Gewalt befugt sind. Als besondere Beamtengruppe benötigen sie somit auch einen speziellen Versicherungsschutz, wenn es um die Vollzugsdienstunfähigkeit geht.

Alles Wichtige zur Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung für Polizeivollzugsbeamte

Das sind Ursachen für die Vollzugsdienstunfähigkeit

Statistisch gesehen passieren die meisten Unfälle in der Freizeit. Doch auch Dienstunfälle können zur Vollzugsdienstunfähgikeit führen. Im Einsatz und während des Trainings können sich Vollzugsbeamte derart verletzen, dass sie vorübergehend oder dauerhaft vollzugsdienstunfähig werden.

Nun sind Vollzugsbeamte jedoch einer Vielzahl von zusätzlichen Gefahren ausgesetzt. Sei es im Rahmen der Bewachung von Gefahrengütern, bei der Aufsicht über gefährliche Personen oder weil ein Polizeieinsatz eskaliert. Selbst bei Einsätzen wegen häuslicher Unruhen besteht für die Vollzugsbeamten vor Ort ein Verletzungsrisiko.

Erkrankung des Bewegungsapparates
Schwere Verletzung im Dienst
PTSD (Trauma)
Kontamination durch Gefahrengut

Neben den offensichtlichen Gefahren für Vollzugsbeamte sind oft genug auch psychische Belastungen die Ursache für eine Dienstunfähigkeit. Jeder Beamte geht anders mit Erlebnissen im Dienst um. Die Folge sind Formen der Traumatisierung. Auch direkte Gewalt gegen Polizisten oder gegen Justizvollzugsbeamte kann dazu führen, dass einzelne Vollzugsbeamte nicht länger im Außendienst eingesetzt werden können. Betroffene mit solchen Gewalterfahrungen reagieren häufig gereizter und aggressiver in Stresssituationen. Das kann unter Umständen zur Eskalation beitragen. Aus diesem Grund könnte ein Dienstherr die Versetzung in den Ruhestand vorziehen, um weitere Vorkommnisse zu vermeiden.


Kurz erklärt: Wieso Vollzugsbeamte dreifach betroffen sind

Am besten versteht man die besondere Situation von Vollzugsbeamten, wenn man sich das Prinzip der Berufs­unfähigkeits­versicherung in Form von drei Stufen vorstellt. Der allgemeine Fall ist die Berufs­unfähigkeit, die jeden treffen kann. Etwas spezieller ist die Dienstunfähigkeit, weil sie ausschließlich Beamte betrifft. Nur Vollzugsbeamte werden von der dritten Stufe erfasst, der Vollzugsdienstunfähigkeit. Je nachdem, zu welcher Beamtengruppe man zählt, muss die individuelle Absicherung gestaltet werden.

Berufs­unfähigkeit + Dienstunfähigkeit bei Beamten + Vollzugsdienstunfähigkeit bei Vollzugsbeamten

Die drei Stufen schließen sich nicht gegenseitig aus – sie bauen aufeinander auf. Aus diesem Grund ist die Versicherung für Beamte gegen Dienstunfähigkeit eine auf sie angepasste Berufs­unfähigkeits­versicherung. Die Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung ist noch spezieller, denn sie allein bietet den vollständigen Schutz für die Gruppe der Vollzugsbeamten. Die Grundlage bildet deshalb immer ein Vertrag über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Dieser wird um eine Klausel für die Dienstunfähigkeit und eine für die Vollzugsdienstunfähigkeit erweitert.

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Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel

Das Abschließen einer herkömmlichen Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Dienstunfähigkeits­klausel reicht für Beamte im Vollzugsdienst nicht aus. Erst wenn in den Leistungen des Versicherers explizit eine Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel enthalten ist, sind auch Polizisten, Zoll- und JVA-Beamte abgesichert. Ohne diese Klausel ist man wie jeder Beamte ausschließlich für den Fall einer Dienst- beziehungsweise Berufs­unfähigkeit geschützt.

Die Klausel muss zusätzlich vereinbart werden. Dann ist auch die vom Dienstherren festgestellte Vollzugsdienstunfähigkeit abgesichert. Manche Versicherer bieten spezielle Dienstunfähigkeits­versicherungen an und richten sich damit direkt an Vollzugsbeamte – in der Regel handelt es sich dabei um Polizeibeamte.


Echte und unechte Vollzugsdienstunfähigkeits­klauseln

Echte Vollzugsdienstunfähigkeits­klauseln erkennt man daran, dass in den Vertragsbedingungen explizit Leistungen ohne Einschränkung vereinbart werden. Nur diese echten Klauseln garantieren dem Versicherten im Falle einer Vollzugsdienstunfähigkeit die festgelegte Rente. Unechte Klausel meint, dass die Auszahlung der versicherten Rente an Bedingungen geknüpft ist, die man an eine Berufs­unfähigkeit anlehnt. In ihrer besonderen Situation bieten Produkte mit unechten Klauseln Vollzugsbeamten nicht den benötigten Schutz.


Ein Fall für sich: Die allgemeine Dienstunfähigkeit

Es ist möglich, für vollzugsdienstunfähig erklärt zu werden, ohne vollständig aus dem Dienst ausscheiden zu müssen. Beispielsweise können Wachtmeister der Polizei, obwohl vollzugsdienstunfähig, weiter mit ihren Kollegen im Innendienst arbeiten – sofern die Betroffenen nur in dem Maße eingeschränkt sind, dass sie den hohen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügen. Allerdings können Vollzugsbeamte auch vollständig aus dem Beamtendienst ausscheiden, wenn sie für dienstunfähig erklärt werden. Ihr Dienstherr hat für sie dann weder im Außen- noch im Innendienst Verwendung.

Wirklich dienstunfähig sind Beamte dann, wenn sie ihre Dienst­pflichten dauerhaft nicht länger erfüllen können. Gründe dafür können körperliche und psychische Erkrankungen oder Einschränkungen sein. Auch wer länger als drei Monate keinen Dienst leisten konnte und keine Aussicht hat, nach weiteren sechs Monaten wieder voll genesen zu sein, kann für dienstunfähig erklärt werden. Die genaue Definition der Dienstunfähigkeit finden Sie im Bundesbeamtengesetz § 44 Dienstunfähigkeit.

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Die Leistungen der Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung

Die wichtigsten Leistungen der Vollzugsdienstunfähigkeit im Überblick

Rente auch bei Teildienstunfähigkeit möglich

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Für den Fall, dass nur eine teilweise (Vollzugs-)Dienstunfähigkeit festgestellt wird, werden Einkommensverluste durch die eingeschränkte Dienstfähigkeit dennoch mitversichert. Dazu muss die Teildienstunfähigkeit als Baustein jedoch explizit mitversichert sein.

Zahlungen bei Feststellung der Vollzugsdienstunfähigkeit

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Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Rente wird ausbezahlt, sobald der Versicherungsnehmer aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen Vollzugsdienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Anders als bei der Berufs­unfähigkeit bedarf es bei Vollzugsbeamten keiner prozentualen Mindesteinschränkung. Stattdessen kommt es darauf an, dass der Versicherte zur Erfüllung seiner Dienst­pflichten dauerhaft unfähig ist.

Effektive Begrenzung der Rente

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Die monatlich ausbezahlte Rente legt der Versicherungsnehmer im Vertrag fest. Sie unterliegt allerdings einer effektiven Begrenzung. Überschreitet die ausgezahlte Rente die gesetzlich geregelten Ansprüche, werden die Zahlungen des Dienstherrn entsprechend gekürzt.

Nach­versicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung

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Vollzugsbeamte, die zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden, können sich verstärkt privat absichern. Wer seine Vollzugsdienstunfähigkeitsrente nach dem Aufstieg in den höchsten Beamtenstatus nachträglich erhöhen möchte, kann dies ohne erneute Überprüfung seines Gesundheitszustandes tun.

Versicherer müssen rückwirkend zahlen

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Auch nachträglich können Ansprüche der Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung geltend gemacht werden. Der Versicherer zahlt die vereinbarten Leistungen dann rückwirkend ab dem Tag der Versetzung in den Ruhestand beziehungsweise ab dem Tag der Entlassung.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

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Versicherungsnehmern empfiehlt es sich dringend, den Verzicht des Versicherers auf die abstrakte Verweisung im Vertrag zu vereinbaren. Andernfalls kann dieser Leistungen verweigern und auf die Beschäftigung des Versicherten in anderen Tätigkeiten verweisen.

Versorgung der Hinterbliebenen

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Gerade für Vollzugsbeamte, die sich im Dienst größeren Gefahren aussetzen müssen, empfiehlt sich das Vereinbaren einer Todesfallleistung. Damit sind die eigenen Angehörigen abgesichert.

Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel

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Vor Abschluss der Versicherung ist unbedingt darauf zu achten, dass in den Vertragsbedingungen die Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel enthalten ist. Nur dann ist dieser Sonderfall auch tatsächlich abgesichert. Die Leistungspflicht dieser Klausel kann nach 30 beziehungsweise 72 Monaten enden.

Dienstunfähigkeits­klausel

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Wie jeder Beamte können Vollzugsbeamte von allgemeiner Dienstunfähigkeit betroffen sein. Daher ist vor Vertragsabschluss unbedingt darauf zu achten, dass in den Versicherungs­bedingungen die Dienstunfähigkeits­klausel enthalten ist.

Kosten einer Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung

Die Kosten einer Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung sind von individuellen Risikofaktoren abhängig, welche die Wahrscheinlichkeit einer Vollzugsdienstunfähigkeit zusätzlich erhöhen können. Entscheidend für Vollzugsbeamte sind somit, neben dem Alter sowie der allgemeinen Gesundheit, vor allem die konkreten Risiken des Einsatzbereichs. Generell gilt: Die Kosten der Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung variieren von Fall zu Fall.


Kostenfaktoren für die Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung

Die Vertragslaufzeit

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Die Vertragslaufzeit sollte in jedem Fall der geltenden beziehungsweise der erwartbaren Altersgrenze angepasst werden. Neben den gesetzlichen Regelungen ziehen die Versicherer zur Bestimmung der Versicherungsdauer außerdem ihre Risikoeinschätzung hinzu. Je nach Zugehörigkeit fällt die für Vollzugsbeamte unter Umständen anders aus.

Persönliches Risiko und Einsatzgebiet

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Für Vollzugsbeamte kommt hinzu, dass ihr jeweiliges Einsatzgebiet auf die Höhe der Prämien Einfluss hat. Je risikoreicher der Versicherer den konkreten Tätigkeitsbereich einschätzt, desto größere Beitragszahlungen wird er unter Umständen verlangen. Daneben greifen die allgemeinen Risikofaktoren wie das Alter und der Gesundheitszustand (Stichwort Vor­erkrankungen).

Berufseinsteigern wird geraten, so früh wie möglich eine Versicherung gegen Berufs­unfähigkeit beziehungsweise Dienstunfähigkeit abzuschließen, da die Kosten mit fortschreitendem Alter steigen. Dies gilt auch für junge Beamte. Die fehlende Berufserfahrung junger Vollzugsbeamter hat hierbei keinen Einfluss auf die Prämienhöhe.

Dienstalter, Dienstgrad und Beamtenstatus

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Dienstjunge Vollzugsbeamte können über zwei parallel laufende Verträge eine höhere Absicherung vereinbaren. So können sie ihrem höheren Risiko Rechnung tragen. Vollzugsbeamte höherer Dienstgrade steht eine entsprechend höhere Monatsrente zu. Beamte des einfachen, mittleren oder gehobenen Dienstes können nur etwas niedrigere Auszahlungen vereinbaren.

Beitragsdynamik

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Mit fortschreitendem Dienstalter und dem Aufsteigen in höhere Besoldungsgruppen sowie Erfahrungsstufen steht Vollzugsbeamten eine größere Vollzugsdienstunfähigkeitsrente zu. Weil im Fall von Beamten der Karriereweg deutlich planbarer ist als beispielsweise bei Angestellten in der Privatwirtschaft, ist die Vorabvereinbarung einer Beitragsdynamik sinnvoll.

Wird eine Beitragsdynamik vereinbart, steigen Jahr für Jahr die Prämien, um eine höhere Absicherung im Versicherungsfall zu ermöglichen. Der auf diese Weise gleichmäßige Anstieg der Beiträge für die Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung kann vom Versicherten selbst bestimmt werden. Den Prozentsatz der Beitragsdynamik vereinbart man im Versicherungsvertrag.

Experten-Tipp:

„Damit man sich mit der richtigen Rentenhöhe absichert, sollte man seine Versorgungslücke kennen. Dabei geht jeder Versicherer anders vor. Aber eine Reihe von Angaben müssen Beamte in jedem Fall machen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Die richtige Versicherungssumme wählen

Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, also des Betrag der monatlich ausbezahlten Rente, sollte sich am letzten Sold orientieren. Um zu wissen, wie groß die eigene Versorgungslücke ausfallen wird, bildet man die Differenz zwischen dem verfügbaren Einkommen und der Höhe des Ruhegehalts.

Zur Ermittlung sind folgende Daten wichtig:

  • Beamtenstatus (+ Besoldungsgruppe)
  • Steuerklasse
  • Bundesland
  • Anzahl der Kinder

Obergrenze der Auszahlung beachten!

Wie hoch die ausgezahlten Bezüge einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sind, hängt von den eingezahlten Beträgen ab. Allerdings gibt es bei der Auszahlung eine Obergrenze! Vollzugsunfähige Beamte können sich über eine private Absicherung maximal 1.250 Euro pro Monat auszahlen lassen. Der Ausgleich einer zu hohen Absicherung erfolgt über die Kürzung des Ruhegehalts. Es lohnt sich also, die Versicherungssumme vorab genau zu berechnen.

Gerade weil sich die Beiträge immer am Einzelfall orientieren, lohnt sich die Beratung durch einen unserer mehrfach ausgezeichneten Versicherungsexperten. Makler haben Zugriff auf die Kataloge für die Leistungen einer Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung und können anhand der Eckdaten des Kunden die genauen Kosten ermitteln. Kontaktieren Sie uns gerne oder fordern Sie direkt Ihren kostenfreien Vergleich an.

Was kostet Sie eine Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung?

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Kosten der Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung von der Steuer absetzen

Wie auch bei der Berufs­unfähigkeit können die Kosten der Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung beziehungsweise der Polizeidienstunfähigkeits­versicherung prinzipiell von der Steuer abgesetzt werden. Als „andere Versicherungen“ angegeben erhält man zum Teil die Beiträge vom Finanzamt zurück – sofern die Kranken- und Pflege­versicherung einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Daher lohnt sich das Gespräch mit einem Steuerberater über die konkrete Absetzbarkeit der Kosten der Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung.

Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung im Test (2024)

Icon Stern

Derzeit liegen keine spezifischen Testergebnisse zur Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung, da es sich dabei um ein sehr komplexes sowie individuelles Versicherungsprodukt handelt. Eine erste Orientierung können Ihnen jedoch die Testergebnisse zur Berufs­unfähigkeits­versicherung bieten.

Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2024)

Allerdings ist Interessierten zu empfehlen, zur Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung eine Beratung durch unsere mehrfach ausgezeichneten Versicherungsexperten in Anspruch zu nehmen. So können Sie sichergehen, dass Sie im Falle einer Vollzugsdienstunfähigkeit rundum abgesichert sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den passenden Anbieter für Ihren individuellen Fall zu finden.

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Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung im Vergleich

Auf die Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel achten!

Vollzugsbeamte im Dienst der Polizei, der Justiz oder des Zolls sind für Versicherer eine besondere Risikogruppe. Aus diesem Grund müssen sich Vollzugsbeamte zusätzlich gegen den Verlust ihres Einkommens absichern. Aber auch die Versicherungs­unternehmen sind darauf angewiesen, dieser besonderen Risikogruppe maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Die Kalkulation der Anbieter von Berufs­unfähigkeits­versicherungen wären sonst nicht für den Vollzugsdienst geeignet.

Daher ist es für Vollzugsbeamte wichtig, auf die Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel beziehungsweise Polizeidienstunfähigkeitsklausel zu achten. Nur Anbieter, die in ihren Verträgen diese Klauseln berücksichtigen, kommen für eine geeignete Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung in Frage. Ohne extra Klausel für Vollzugsbeamte und Polizeibedienstete müssten Berufs­unfähigkeits­versicherer deutlich höhere Prämien verlangen, um diese Gruppe gegen eine Berufs­unfähigkeit absichern zu können.

Beide Seiten sind also daran interessiert, dass es spezialisierte Angebote gibt. Nur so können die Versicherer das Risiko eines Versicherungsfalls angemessen kalkulieren und Vollzugsbeamte als Kunden gewinnen. Die wiederum wollen keine exorbitanten Beiträge für den Fall einer Vollzugsdienstunfähigkeit zahlen.


Berufs­unfähigkeits­versicherung reicht nicht aus

Jeder Arbeitnehmer kann berufsunfähig werden. Damit die Versicherung in diesem Fall greift, muss eine Einschränkung der Arbeitskraft von mindestens 50 Prozent beziehungsweise für die Dauer von länger als sechs Monaten festgestellt werden. Beispielsweise reichen Gelenk­erkrankungen wie Arthritis, Rheuma oder Gicht nicht aus, um als berufsunfähig anerkannt zu werden.

Dagegen liegt die Schwelle der Vollzugsdienstunfähigkeit deutlich niedriger. Hier reicht es aus, dass zum Beispiel die Dienstwaffe nicht mehr gebraucht werden kann. Betroffene Vollzugsbeamte sind dann nicht berufsunfähig und auch nicht zwangsläufig dienstunfähig. Sie gelten jedoch wenigstens als vollzugsdienstunfähig und müssen mit einer Versetzung in einen anderen Dienst oder gegebenenfalls mit dem vorzeitigen Ruhestand rechnen.


Mit transparent-beraten.de die ideale Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung finden

Da es sich bei der Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung um ein sehr individuelles Produkt handelt, sind je nach persönlicher Anforderung unterschiedliche Anbieter mit ihren Tarifen und Leistungen besser geeignet. Unsere Versicherungsexperten unterstützen Sie gerne dabei, die ideale Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung für Sie zu finden. Nutzen Sie dazu schnell und unkompliziert unser Online-Formular, um Ihren persönlichen Tarifvergleich anzufordern.

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Fazit

Vollzugsbeamte sollten sich auf jeden Fall mit einer Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung absichern, da eine Berufs­unfähigkeits­versicherung in den meisten Fällen nicht ausreicht. Denn wenn ein Vollzugsbeamter nicht mehr vollzugsdienstfähig ist, greift eine reine Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Regel noch nicht. Diese würde erst einspringen, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf mindestens zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Die Schwelle der Vollzugsdienstunfähigkeit liegt jedoch deutlich niedriger. Auch steht nicht jedem Vollzugsbeamten ein gesetzliches Ruhegehalt zu, bei dem es häufig dennoch zu großen Versorgungslücken kommen kann.


Die häufigsten Fragen zur Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung

Was ist Vollzugsdienstunfähigkeit?

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Ein Vollzugsbeamter ist vollzugsdienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt. Dabei muss er jedoch nicht zwangsläufig in den Ruhestand entlassen, sondern kann auch in einen anderen Bereich versetzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs­unfähigkeit und Vollzugsunfähigkeit?

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Von einer Berufs­unfähigkeit spricht man, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Vollzugsdienstunfähigkeit kann dagegen schon vorliegen, wenn beispielsweise ein Polizeivollzugsbeamter den Abzugsfinger an der Schusshand nicht mehr ausreichend bewegen kann. Bei einer reinen Berufs­unfähigkeits­versicherung würde dies nur einer Einschränkung der Arbeitskraft von ungefähr fünf Prozent entsprechen.

Ist eine Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung für Vollzugsbeamte sinnvoll?

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Eine Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung ist für Vollzugsbeamte zur finanziellen Absicherung sehr sinnvoll. Denn selbst wenn sie einen Anspruch auf das gesetzliche Ruhegehalt haben, ist dies in den meisten Fällen nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

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Katharina Burnus
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