So wird eine Risikovoranfrage in der Berufs­unfähigkeits­versicherung gestellt

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine anonyme Risiko­vor­anfrage dient zur Abschätzung der Chancen auf eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) und verhindert einen Vermerk in der HIS-Datei.
  • Für Risikogruppen wie chronisch Kranke, Personen mit gefährlichen Hobbys oder in risikoreichen Berufen ist dies besonders sinnvoll.
  • Voranfragen sollten bei mehreren Versicherern gemacht werden, denn es gibt enorme Unterschiede in der Bewertung der Risikofaktoren.
  • Unsere Experten stellen für Sie anonyme Risikovoranfragen bei mehreren BU-Versicherern – kontaktieren Sie uns einfach persönlich.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie eine anonyme Risikovoranfrage in der Berufs­unfähigkeits­versicherung stellen, was Ihre Vorteile davon sind und wie wir Ihnen dabei helfen.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert die Risikovoranfrage
  2. Darum ist eine Risikovoranfrage sinnvoll
  3. Welche Ergebnisse sind möglich?

So funktioniert die anonyme Risikovoranfrage in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Ablauf der anonymen Risikovoranfrage

Für eine anonyme Vor­anfrage in der BU füllen Sie in der Regel ein Formular aus und reichen es mit benötigten Unterlagen zum Nachweis ein – sozusagen genauso wie für einen „offiziellen“ BU-Antrag. Diese Unterlagen werden von unseren Experten für Berufs­unfähigkeits­versicherungen geprüft, anonymisiert und weitergeleitet. Die Ergebnisse der Risiko­vor­anfrage und alles weitere werden dann mit Ihnen besprochen und ggf. die nächsten Schritte weitergeleitet.

Schritt für Schritt funktioniert die anonyme Risiko­vor­anfrage in der BU über unsere BU-Experten so:

1. Fragebogen ausfüllen

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Nach einem ersten Gespräch mit einem unserer Berater erhalten Sie ein Formular zur Voranfrage. Dieses Formular beinhaltet Angaben zu Ihrer Person, Ihrer beruflichen Tätigkeit, Ihrer Gesundheitshistorie sowie Wünsche für den Versicherungs­schutz. Dieses Formular senden Sie dann Ihrem persönlichen Ansprechpartner wieder zurück.

2. Prüfung durch unsere Berater

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Unsere BU-Experten verschaffen sich nun einen Überblick darüber, welche Punkte im Zusammenhang mit der Anfrage kritisch sein können. Sie erhalten anschließend Rückmeldung darüber, welche weiteren Unterlagen oder Informationen wir bzw. die Risikoprüfer der Versicherungs­gesell­schaften zur Bearbeitung der anonymen Vor­anfrage benötigen. Diese zusätzlichen Daten können beispielsweise Selbstauskünfte in Zusatzfragebögen oder ärztliche Befunde sein (darunter Untersuchungsergebnisse, OP-Berichte oder Abschlussberichte über Therapieverläufe). Nach Erhalt der Unterlagen anonymisieren wir Ihre persönlichen Daten wie Name und Adresse sowie Patientennummern.

3. Weiterleitung an Versicherungs­gesell­schaften

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Wir leiten Ihre Anfrage nun an die Versicherer weiter mit der Angabe, dass es sich um eine Risiko­vor­anfrage handelt. Meist erfolgen mehrere Anfragen an unter­schiedliche Versicherer parallel. Auf diese Weise lassen sich gleichzeitig die Bedingungen und Konditionen vergleichen. Die Risikofaktoren des Interessenten schätzen Versicherungs­gesell­schaften sehr unterschiedlich ein, weshalb eine Anfrage bei mehreren lohnenswert ist. Aufgrund der verschiedenen Risikoeinschätzungen kann ein und derselbe Interessent bei einem Unternehmen eine Ablehnung erfahren, während er bei einem anderen zu Normalkonditionen versichert wird.

4. Besprechen der Ergebnisse

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Sobald wir alle Ergebnisse der Risiko­vor­anfrage vorliegen haben, kontaktieren wir Sie und besprechen gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten. Wie lange dieser Prozess dauert, hängt natürlich auch davon ab, wie schnell die angefragten Versicherer reagieren. Im besten Falle haben wir mind. ein sehr gutes Angebot für Sie erhalten. Falls nicht, beraten wir Sie auch gern über mögliche Alternativen zur BU.

5. BU-Antrag bzw. weitere Schritte

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Sagt Ihnen eines der Angebote zu, können wir den Antrag auf Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung stellen. Der Vorteil hier: Durch das Nutzen der Risiko­vor­anfrage haben Sie bereits alle benötigten Fragen beantwortet und alle Unterlagen eingereicht. Der Prozess vereinfacht sich an dieser Stelle. Es kann jedoch immer sein, dass der spezifische BU-Anbieter andere oder weitere Angaben und Unterlagen benötigt.

Sollten Sie sich für eine Alternative Absicherung Ihrer Arbeitskraft entschieden haben, stehen wir Ihnen auch hier zur Seite und gehen die nächsten Schritte mit Ihnen.

Icon Stift und Papier

Risiko­management bei Versicherern verschieden

Wir stellen die anonyme Risiko­vor­anfrage gleich bei mehreren Versicherungs­gesell­schaften gleichzeitig. Denn jede Gesellschaft gestaltet ihr Risiko­­management anders. Auf diese Weise können Sie auch einen Vergleich der Bedingungen sowie der eventuellen Prämien­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse durchführen.

Experten-Tipp:

„Einige Versicherer lehnen ab, wenn es sich um eine anonyme Risikovoranfrage handelt. In solchen Fällen können wir eine Anfrage auch inklusive Ihrer Daten an die Versicherungsgesellschaft weiterleiten. Dies erfolgt aber nur dann, wenn das Versicherungs­unternehmen uns zusagt, die Daten nicht an andere Firmen weiterzureichen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Wer führt für die Berufs­unfähigkeits­versicherung eine anonyme Risikovoranfrage durch?

Grundsätzlich sind anonyme Risiko­vor­anfragen beim Versicherer für jeden möglich. Die Wahr­schein­lichkeit einer (positiven) Reaktion ist jedoch deutlich höher, wenn ein erfahrener Versicherungs­fachmann die Anfrage stellt. 

Unsere hauseigenen BU-Experten kenn den Markt und können auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen. Zudem arbeiten wir unabhängig und können in Ihrem Interesse auf dem auf dem Versicherungs­markt nach passenden Versicherungs­lösungen suchen und dies unabhängig von Versicherungs­gesell­schaften. Wir können Ihnen somit eine umfangreichere Produktpalette vermitteln. Unsere Beratung ist komplett objektiv und das Wohl des Kunden steht im Mittelpunkt. Eine Vergütung erhalten unabhängige Versicherungs­makler wie wir bei einem Vertrags­abschluss vom Versicherungs­unternehmen.

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Darum ist eine anonyme Risikovoranfrage in der BU sinnvoll

Eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) überhaupt zu bekommen ist für manche Personen gar nicht so einfach, wenn sie beispielsweise im Job körperlich besonders stark belastet sind, einem Extremsport nachgehen oder an Vorer­krankungen leiden. Hier kann eine Risiko­vor­anfrage helfen. Die anonyme Voranfrage beim Versicherer dient dazu, die Chancen auf eine BU bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung oder eines Prämienzuschlags abzuschätzen. Hierbei bleiben Interessenten anonym und haben damit Gewissheit, dass ihre Daten nicht gespeichert werden. Namen und Adresse bleiben den Versicherern dabei unbekannt.

Das Hinweis- und Informations­system der Versicherer

Als Interessent unter Angabe seiner gesamten Daten anzufragen, kann problematisch werden. Im Falle einer Ablehnung des BU-Antrags, drohen weitere Konsequenzen. Versicherer können dies in einer Datenbank vermerken, im sog. Hinweis- und Informations­system, kurz HIS. Es handelt sich um eine zentrale Datenbank, in der Versicherungs­gesell­schaften Infor­mationen und Auffälligkeiten über Kunden führen. Das Problem für Interessenten: Ein gesundheitliches Problem oder ein riskantes Hobby, das bei einem Anbieter zur Vertrags­ablehnung führte, verhindert durch Speichern in dieser Datei auch den späteren Vertrags­abschluss bei anderen Versicherern. Der Weg über die anonyme Risiko­vor­anfrage hilft Versicherten dabei, entsprechende negative Einträge in dieser Datei zu vermeiden.

Für wen ist die Risikovoranfrage besonders hilfreich?

Die anonyme Risiko­vor­anfrage ist grundsätzlich für Personen anzuraten, die in ein bestimmtes Risikoraster fallen könnten. Versicherer arbeiten für die Prüfung eines BU-Antrags mit einem speziellen Risiko­management und anhand der Gesundheitsprüfung, um die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls abzuschätzen. Erscheint ihnen das Risiko vergleichsweise hoch, bieten sie einen Versicherungs­schutz i. d. R. nur unter Risiko­zuschlägenLeistungs­ausschlüssen oder gar nicht an.

Bestimmte Personen­gruppen zeigen eine statistisch größere Wahrscheinlichkeit, berufs­unfähig zu werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Personen mit Vor­erkrankungen (insbesondere chronische Erkrankungen wie Diabetes)
  • Personen mit riskanten Berufen (beispielsweise körperlich anstrengendes Handwerk oder psychischer Belastung)
  • Personen mit gefährlichen Hobbys (zum Beispiel Extremsport)

Bei Schwangerschaft Risikovoranfrage stellen?


Icon Kreis abgehakt

Seien Sie ehrlich bei der Beantwortung

Auch wenn es sich bei einer Risikovoranfrage um keine „echte“ Anfrage handelt, sollten Sie dennoch alle Fragen wahrheitsgetreu beantworten. Vermeiden Sie es unbedingt, Ihren Gesundheitszustand besser darzustellen als er möglicherweise ist. Schließlich bezwecken Sie mit der Risikovoranfrage eine realistische Einschätzung Ihrer Versicherungssituation.

Bevor die Risikovoranfrage gestellt wird, empfehlen wir Ihnen zunächst, sich ein konkretes Bild über Ihre Krankengeschichte zu machen. Fordern Sie alle bisherigen Patientenakten an, wenn es sein muss – nur so können Sie letztlich sicherstellen, dass Sie alle Gesundheitsfragen korrekt beantworten und keine Angaben vergessen. Welche Zeiträume für den Gesundheitsfragebogen relevant sind, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Generell betrachten Versicherungsgesellschaften jedoch maximal die letzten zehn Jahre.

Expertinnen-Tipp:

„Generell sollte jeder, der weiß, dass er in den letzten Jahren gesundheitliche Probleme hatte, eine anonyme Voranfrage in Erwägung ziehen. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen und somit sollte man es nicht leichtsinnig gefährden, diese aufgrund einer Ablehnung nicht zu erhalten. Es ist daher ratsam, sich einen unabhängigen Versicherungs­makler wie uns zu suchen, der für den Kunden bei den Versicherungs­unternehmen mit geschwärzten Angaben anfragt, ob ein Versicherungsschutz möglich wäre. Hier werden für den Kunden alle persönlichen Angaben, wie Name und Anschrift, anonymisiert angegeben, sodass das Unternehmen die Person, um die es geht, nicht identifizieren kann.“

Foto von Katharina Burnus
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Bagatell­erkrankungen in der Regel irrelevant

In erster Linie sind für den Versicherer alle Vor­erkrankungen relevant (Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung). Unterscheiden muss man hier jedoch noch die sogenannte Bagatell­erkrankungen. Das sind in erster Linie Krankheiten, Störungen oder Beschwerden, die fast alle Menschen von Zeit zu Zeit befallen, aber nach Lebenserfahrung bald wieder vergehen und folglos bleiben. Hierzu zählen zum Beispiel eine Erkältung oder Mestruationsbeschwerden. Diese Krankheiten sind für Versicherer irrelevant.

Der Bemessungszeitraum: Definition und Beispiel

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Der Bemessungszeitraum gibt die Zeitspanne an, für die der Versicherer beispielsweise über alle durchgeführten Operationen informiert werden möchte.

Die Länge des Bemessungszeitraumes kann eine große Rolle spielen, wenn zum Beispiel ein Bänderriss bereits acht Jahre zurückliegt. Dieser muss bei einer Versicherung deren Bemessungszeitraum fünf Jahre beträgt, nicht angegeben werden. Bei einem Bemessungszeitraum von zehn Jahren hingegen schon. Eine solche Operation kann unter Umständen dazu führen, dass ein Bänderriss vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird oder die Versicherung verlangt einen Risikozuschlag, sodass sich der Versicherungsbeitrag erhöht.

Welche Ergebnisse sind bei der Risikovoranfrage zur BU möglich?

Bei der Risiko­vor­anfrage sind mehrere Reaktionen des Versicherers möglich. In Abhängigkeit der Einschätzung des Berufs­unfähigkeitsrisikos ergeben sich folgende Szenarien:

  • Reguläre Annahme unter normalen Konditionen
  • Vereinbarung eines Risikozuschlages (höhere Versicherungsbeiträge)
  • Vereinbarung von Risikoausschlüssen: Wird der Versicherte infolge der ausgeschlossenen Krankheit oder des ausgeschlossenen Hobbys berufsunfähig, zahlt der Versicherer keine BU-Rente
  • Ablehnung: der Interessent erhält keine Form der Absicherung

Risikovoranfrage nicht rechtsverbindlich

Grundsätzlich sind Risiko­vor­anfragen bei Versicherern nicht rechtsverbindlich. Dies gilt sowohl für die Kunden als auch für die Versicherungs­gesell­schaften. Es kann im tatsächlichen Antrag zu abweichenden Ergebnissen kommen als in der Risiko­vor­anfrage. Dies gilt insbesondere dann, wenn Voranfrage und Antrag mit unter­schiedlichen Angaben verknüpft sind. Aus diesem Grund ergibt eine Risiko­vor­anfrage nur dann Sinn, wenn Sie von Beginn an vollständige und korrekte Angaben einreichen. Risiko­vor­anfragen sind bei präzisen Angaben in der Regel zuverlässig, da Versicherer die Anfragen grundsätzlich so sorgfältig prüfen wie reguläre Anträge.


Icon Geldsack

Ist eine Risikovoranfrage mit Kosten verbunden?

In den meisten Fällen werden keine zusätzlichen Kosten für eine Risiko­vor­anfrage erhoben. Kommt es durch eine Risiko­vor­anfrage zu einem Vertrags­abschluss, erhalten Versicherungs­vermittler, die nicht auf Honorarbasis arbeiten, die Vergütung per Provision vom Versicherungs­unternehmen (so wie wir). Dies hat keine Auswirkungen auf Versicherte. Auch die Prämienzahlungen ändern sich nicht, da Versicherer mögliche Abschlusskosten bereits vorab in die Prämienberechnung einfließen lassen. Sie können also beruhigt für Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung eine Risikovoranfrage stellen lassen.

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